Ober­fran­ken: Hand­werks­kam­mer nimmt Publi­kums­ver­kehr am Mon­tag wie­der auf

Kun­den kön­nen die Hand­werks­kam­mer zu den nor­ma­len Öff­nungs­zei­ten auch wie­der per­sön­lich auf­su­chen – Schutz­kon­zept für Besucher

Bayreuth/​Oberfranken. Ab Mon­tag, 18. Mai 2020, öff­nen die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken und die IFGO GmbH wie­der für den Publi­kums­ver­kehr. Kun­den kön­nen die Hand­werks­kam­mer für ihre Anlie­gen zu den nor­ma­len Öff­nungs­zei­ten dann auch wie­der per­sön­lich auf­su­chen. Natür­lich sind alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter auch wei­ter­hin über Tele­fon oder per E‑Mail erreich­bar. Wir bit­ten aber nach wie vor dar­um, per­sön­li­che Besu­che bei uns auf das unbe­dingt Not­wen­di­ge zu beschrän­ken. Für den Publi­kums­ver­kehr vor Ort hat die Hand­werks­kam­mer ein Schutz­kon­zept für Besu­cher entwickelt.

Bit­te beach­ten Sie die fol­gen­den Rege­lun­gen: Um län­ge­re War­te­zei­ten vor Ort zu ver­mei­den, kön­nen per­sön­li­che Ter­mi­ne / Bera­tungs­ge­sprä­che nur nach Vor­anmel­dung (tele­fo­nisch oder per Mail) statt­fin­den. Besu­cher wer­den gebe­ten, mög­lichst allei­ne zu uns zu kom­men. Damit bei Bekannt­wer­den einer Coro­na-Infek­ti­on mög­li­che Infek­ti­ons­ket­ten nach­voll­zo­gen wer­den kön­nen, erfolgt bei jedem Besuch eine Erfas­sung von Kun­den- / Besu­cher­da­ten. Auch in der Hand­werks­kam­mer muss ein Mund-Nasen-Schutz getra­gen wer­den. Auch in der Hand­werks­kam­mer gilt die Abstands­re­gel von 1,5 m.

Für die HWK-Haupt­ver­wal­tung gilt: Wenn die Besu­cher in der Haupt­ver­wal­tung ange­kom­men sind, mel­den sie sich bei unse­rem Info­cen­ter im Erd­ge­schoß an. Die Besu­cher wer­den gebe­ten, dort zu war­ten. Sie wer­den von Ihrem Gesprächs­part­ner abge­holt. Die Besu­cher brin­gen das aus­ge­füll­te Daten­er­fas­sungs­blatt zum Ter­min / Bera­tungs­ge­spräch mit und über­ge­ben es ihrem Gesprächs­part­ner. Das Daten­er­fas­sungs­blatt bleibt nach dem Gespräch / Ter­min beim Gesprächs­part­ner und wird dort einen Monat aufbewahrt.