Bam­berg: Gesetz hilft Ver­ei­ne bei Abmil­de­rung der Fol­gen durch Covid-19 – „Rech­te jedes ein­zel­nen Mit­glieds wahren“

Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie stel­len sich für Ver­eins­vor­sit­zen­de vie­le Fra­gen. Unter ande­rem, ob sie denn Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen, zu denen sie ja gemäß Sat­zung und Gesetz ver­pflich­tet sind, abhal­ten müs­sen. Ant­wor­ten auf die­se und ande­re Fra­gen gibt jetzt das Gesetz zur Abmil­de­rung der Fol­gen der COVID-19-Pan­de­mie im Zivil‑, Insol­venz- und Straf­ver­fah­rens­recht. Dar­auf macht der Stadt­ver­band für Sport Bam­berg auf­merk­sam. So bleibt zum Bei­spiel ein Vor­stands­mit­glied auch nach Ablauf sei­ner Amts­zeit bis zu sei­ner Abbe­ru­fung oder bis zur Bestel­lung sei­nes Nach­fol­gers im Amt. Zudem kön­nen auch ohne aus­drück­li­che Ermäch­ti­gun­gen in der Sat­zung nun vir­tu­el­le Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen durch­ge­führt wer­den. Heinz Kunt­ke, Vor­stands­mit­glied des Stadt­ver­ban­des für Sport, zeigt sich zwar hier­für dank­bar, dass durch die­ses Gesetz für die vie­len ehren­amt­li­chen Vor­stän­de jetzt Klar­heit herrscht. Es gibt, so der Jurist, den­noch ein Pro­blem: „Es müs­sen auch bei einer vir­tu­el­len Mit­glie­der­ver­samm­lung die Rech­te jedes ein­zel­nen Mit­glieds an einer Teil­ha­be an der Ver­samm­lung gewahrt sein. Beschlüs­se kön­nen nun­mehr auch ohne Ver­samm­lung schrift­lich gefasst wer­den, wobei für die Annah­me gilt, dass mehr als die Hälf­te der abge­ge­be­nen Stim­men dem Beschluss­vor­schlag zustimmt. Die Neu­re­ge­lung gilt vor­läu­fig bis 31. Dezem­ber 2020.“
Der Stadt­ver­band für Sport Bam­berg hat sei­ne Mit­glie­der­ver­ei­ne kürz­lich auf die­ses Gesetz und des­sen wich­ti­ge Inhal­te auf­merk­sam gemacht. „Das sind mal Hin­wei­se auf das, was gilt und was den Vor­stands­kol­le­gen in den Klubs hilft. Und sie wis­sen, wo genau sie nach­le­sen kön­nen. Unse­re Hin­wei­se sind all­ge­mein gehal­ten und erset­zen kei­ne Rechts­be­ra­tung, denn die­se kann und darf der Stadt­ver­band für Sport Bam­berg nicht geben. Jedem raten wir trotz­dem, die Anmer­kun­gen unse­res Vor­stands­kol­le­gen Heinz Kunt­ke zu berück­sich­ti­gen“, ergänzt Vor­sit­zen­der Wolf­gang Reichmann.