Erwei­te­rung des Justiz­be­triebs im Bezirk des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg unter stren­gen Auf­la­gen zum Gesundheitsschutz

Symbolbild Polizei

Um effek­ti­ven Rechts­schutz auch in Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie gewähr­lei­sten zu kön­nen, gleich­zei­tig aber auch die Besu­che­rin­nen und Besu­cher der Justiz­ge­bäu­de sowie die Justiz­be­schäf­tig­ten best­mög­lichst zu schüt­zen, wur­den ab dem 11. Mai 2020 wei­te­re Maß­nah­men zum Gesund­heits­schutz in den Justiz­ge­bäu­den ein­ge­führt. Par­al­lel wür­den die Anzahl der Gerichts­ver­fah­ren sowie der wei­te­re Gerichts­be­trieb schritt­wei­se deut­lich ver­stärkt. Die bis­her gegen die Aus­brei­tung des Coro­na-Virus am Ober­lan­des­ge­richt Bam­berg ein­ge­führ­ten Schutz­maß­nah­men hät­ten bereits Wir­kung gezeigt. „Wäh­rend des Dienst­be­triebs kam es zu kei­nen Infek­tio­nen im Hau­se selbst“, zeigt sich der Prä­si­dent des Ober­lan­des­ge­richts Lothar Schmitt erfreut. „Nun sei es an der Zeit unter best­mög­li­chem Gesund­heits­schutz den Gerichts­be­trieb wei­ter hoch­zu­fah­ren. Dies sei kei­ne leich­te Auf­ga­be“, so Prä­si­dent Schmitt.

Nach­fol­gen­de Maß­nah­men sol­len hier­zu beitragen:

  • Beim Betre­ten des Gebäu­des und in den öffent­lich zugäng­li­chen Berei­chen (Flu­re, Toi­let­ten, etc.) wur­de eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, wel­che mit­zu­brin­gen ist, ein­ge­führt. Die­se Pflicht gilt für alle Per­so­nen, auch Ver­fah­rens­be­tei­lig­te, Rechts­an­wäl­te und ehren­amt­li­che Rich­ter. Eben­so wer­den die Justiz­be­schäf­tig­ten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des wird wei­ter­hin von allen Per­so­nen eine schrift­li­che Selbst­aus­kunft ein­ge­holt, um eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung durch­füh­ren zu kön­nen. Per­so­nen, die auf­grund die­ser Anga­ben als erkenn­bar krank zu qua­li­fi­zie­ren sind, wird das Betre­ten des Justiz­ge­bäu­des verwehrt.
  • Im Gebäu­de ist wei­ter zwi­schen allen Per­so­nen ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • In den Sit­zungs­sä­len ent­schei­den die jewei­li­gen Vor­sit­zen­den Rich­te­rin­nen und Rich­ter, ob und in wel­chem Umfang eine Mund-Nasen-Bedeckung getra­gen wer­den muss.
  • Zum Schutz aller Betei­lig­ter wur­den in zahl­rei­chen Sit­zungs­sä­len Trenn­schei­ben aus Ple­xi­glas angebracht.
  • Auf­zugs­an­la­gen dür­fen grund­sätz­lich nur von einer Per­son benutzt wer­den, wobei gehan­di­cap­ten Per­so­nen Vor­rang zu gewäh­ren ist.
  • Im Gerichts­ge­bäu­de wur­den zahl­rei­che Hin­weis­schil­der auf­ge­stellt, die sämt­li­che Per­so­nen auf die gel­ten­den Rege­lun­gen auf­merk­sam machen und an die Ein­hal­tung erin­nern sollen.

Sowohl die Justiz­be­schäf­tig­ten als auch die Besu­cher hät­ten sich bis­her erkenn­bar an die Abstands­re­ge­lun­gen gehal­ten. „Für die Dis­zi­plin, das Ver­ständ­nis und das Mit­wir­ken bei allen getrof­fe­nen Maß­nah­men dan­ke ich allen Betei­lig­ten sehr“, so Prä­si­dent Schmitt. Für die getrof­fe­nen Maß­nah­men bit­te er alle um Ver­ständ­nis und ein wei­ter­hin beson­ne­nes Ver­hal­ten. Er sei auf­grund der zahl­rei­chen Ideen der Beschäf­tig­ten und des Ver­ständ­nis­ses auch der Anwalt­schaft und der Besu­cher über­zeugt, dass man auch bei gestei­ger­tem Gerichts­be­trieb den Infek­ti­ons­schutz wei­ter­hin gewähr­lei­sten kön­ne. „Denn mit dem Virus wer­den wir lei­der noch län­ger leben müs­sen – auch in der Justiz“, so Prä­si­dent Schmitt.

Zum Hin­ter­grund:

Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie wur­de der Publi­kums­ver­kehr im Gerichts­ge­bäu­de am Wil­helms­platz bis­her auf das Nötig­ste beschränkt. Nun­mehr soll der Gerichts­be­trieb schritt­wei­se und unter Wah­rung des Gesund­heits­schut­zes deut­lich ver­stärkt werden.