Land­ge­richt Bam­berg: „Schwe­rer sexu­el­ler Miss­brauch von Kin­dern und ver­such­ter Tot­schlag“ – Öffent­li­che Verahndlungen

Symbolbild Polizei

In der 20. Kalen­der­wo­che 2020 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 37-jäh­ri­gen H. wegen schwe­ren sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern und ande­ren Delik­ten am 11.05.2020, 09:00 Uhr, vor der 1. Jugend­kam­mer als Jugend­schutz­ge­richt (Az. 61KLs 1105Js 16494/​19jug). Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, im Okto­ber 2019 mit der damals 5‑jährigen Toch­ter sei­ner Lebens­ge­fähr­tin in der gemein­sam genutz­ten Woh­nung im Land­kreis Bam­berg den vagi­na­len Geschlechts­ver­kehr voll­zo­gen zu haben. Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 12.05.2020, 14.05.2020, jeweils 09:00 Uhr

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 49-jäh­ri­gen L. wegen ver­such­ten Tot­schlags und ande­ren Delik­ten am 13.05.2020, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg als Schwur­ge­richt (Az. 23 Ks 1107Js 15476/19). Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, im Sep­tem­ber 2019,im Stadt­ge­biet Bam­berg, sei­ne getrennt leben­de Ehe­frau in einem PKW sit­zend am Hals gepackt und zuge­drückt, mit der Faust ins Gesicht geschla­gen und einen um den Hals gebun­de­nen Schal immer wei­ter zuge­drückt zu haben, so dass die Geschä­dig­te immer weni­ger Luft bekom­men haben soll. Die Geschä­dig­te soll nach Öff­nen der Fah­rer­tür am Boden gele­gen sein. Dort soll der Ange­klag­te sie min­de­stens 30 Sekun­den lang so fest auf den Kehl­kopf gedrückt haben, dass die Geschä­dig­te mas­si­ve Atem­not und Todes­angst bekom­men haben soll. Der Ange­klag­te soll dabei töd­li­che Ver­let­zun­gen der Geschä­dig­ten in Kauf genom­men haben­und erst nach dem zufäl­li­gen Vor­bei­kom­men eines Zeu­gen von der Geschä­dig­ten abge­las­sen haben. Fortsetzungstermine:18.05.2020, 20.05.2020, jeweils 09:00 Uhr

3. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 23-jäh­ri­gen D. wegen ver­such­ten Tot­schlags und ande­ren Delik­ten am 14.05.2020, 09:00 Uhr, vor der 2. Jugend­kam­mer als Schwur­ge­richt (Az. 71 KLs1107 Js 13878/19 jug).Dem Ange­klag­ten liegt unter ande­rem zur Last, am Abend des 22.08.2019 auf der „Sandkerwa“in Bam­berg, den Geschä­dig­ten im Rah­men einer Aus­ein­an­der­set­zung mit der Faust zu Boden geschla­gen zu haben, so dass die­ser zu Boden gegan­gen und dort regungs­los lie­gen geblie­ben sein soll. Nach kurz­zei­ti­ger Ent­fer­nung und Rück­kehr zum Tat­ort soll der Ange­klag­te­den Geschä­dig­ten erneut zu Boden gewor­fen haben und mit etwas Anlauf mit dem beschuh­ten Fuß aus­ge­holt und mit vol­ler Wucht in Rich­tung Kopf des reg­los am Boden lie­gen­den Geschä­dig­ten getre­ten haben, wobei der Ange­klag­te den Kopf des Geschä­dig­ten nur knapp ver­passt haben soll. Dabei soll der Ange­klag­te töd­li­che Ver­let­zun­gen des Geschä­dig­ten bil­li­gend in Kauf genom­men haben. Der Geschä­dig­te soll hier­durch u.a. eine Schä­del­prel­lung und Ver­let­zun­gen an der Schlä­fe erlit­ten haben. Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 19.05.2020, 25.05.2020, 26.05.2020 jeweils 09:00 Uhr

4. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 25-jäh­ri­gen I.wegen ver­such­ten Tot­schlags und ande­ren Delik­ten am 15.05.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Strafkammer(Az. 23Ks 1107Js 19110/19). Dem Ange­klag­ten liegt unter ande­rem zur Last, am Abend des 27.11.2019, auf dem Gelän­de des Anker­zen­trums in Bamberg,in erheb­lich alko­ho­li­sier­tem Zustand,im Zusam­men­hang mit einer Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen Bewoh­nern, den zuvor nicht betei­lig­ten Geschä­dig­ten ange­grif­fen und zu Boden geschubst zu haben. Anschlie­ßend soll er dem Geschä­dig­ten mit dem beschuh­ten Fuß in „Fußballmanier“gegen die rech­te Gesichts­hälf­te getre­ten und nach kurz­zei­ti­ger Bewusst­lo­sig­keit des Geschä­dig­ten wie­der­um mit dem Fuß stamp­fend von oben her­ab gegen den Kopf­ge­tre­ten haben, bis er von Sicher­heits­kräf­ten über­wäl­tigt wur­de. Dabei soll der Ange­klag­te töd­li­che Ver­let­zun­gen des Geschä­dig­ten bil­li­gend in Kauf genom­men haben. Der Geschä­dig­te soll hier­durch eine Schä­del-und Thoraxprellung,sowie ver­schie­de­ne Abschür­fun­gen erlit­ten haben. Fort­set­zungs­ter­min: 27.05.2020,09:00 Uhr Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen