Forch­heim: Nach Ver­kehrs­kon­trol­le – 37jähriger Gastro­nom aus Coburg muss auf Anord­nung der Lebens­mit­tel­über­wa­chung Ware vernichten

Symbolbild Polizei

„Zum Weg­wer­fen“ statt „Zum Mitnehmen“

A 73, Forch­heim Die gan­ze Welt macht sich über Hygie­ne­vor­schrif­ten Gedan­ken, ein 37 jäh­ri­ger Gastro­nom aus Coburg hat offen­bar nicht ein­mal die Grund­re­geln des Lebens­mit­tel­rechts ver­stan­den. Bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le am Frei­tag auf der A 73 bei Forch­heim-Süd stell­ten die Beam­ten der Bam­ber­ger Auto­bahn­po­li­zei fest, dass der Kom­bi kom­plett mit Lebens­mit­teln für einen gastro­no­mi­schen Betrieb bela­den war. Aller­dings befand sich dar­un­ter auch eine grö­ße­re Men­ge Käse und Schin­ken, die trotz som­mer­li­cher Tem­pe­ra­tu­ren nicht gekühlt waren. Auch Tief­kühl­wa­re war auf dem Trans­port­weg vom Groß­han­del bereits ange­taut. Die hin­zu­ge­zo­ge­ne Lebens­mit­tel­über­wa­chung des Land­rats­am­tes ord­ne­te die sofor­ti­ge Ver­nich­tung der Lebens­mit­tel an. Ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wird eingeleitet.