Neue Besuchs­re­ge­lung am Kli­ni­kum Bam­berg, Jura­kli­nik Scheß­litz und Stei­ger­wald­kli­nik Bur­ge­brach ab dem 9. Mai 2020

Ab Sams­tag (9.5.2020) gel­ten neue Besuchs­re­geln am Kli­ni­kum Bam­berg und an den Land­kreis­kli­ni­ken Scheß­litz und Bur­ge­brach. Ab die­sem Wochen­en­de darf jeder Pati­ent einen Ange­hö­ri­gen benen­nen, der ein­mal täg­lich zu Besuch kom­men darf.

Um die stren­gen Hygie­ne­vor­ga­ben und Sicher­heits­vor­keh­run­gen wei­ter­hin auf­recht­erhal­ten zu kön­nen, haben das Kli­ni­kum Bam­berg und die Land­kreis­kli­ni­ken gemein­sam fol­gen­de Rege­lun­gen festgelegt:

Jeder Pati­ent darf ein­mal pro Tag aus­schließ­lich wäh­rend der Besuchs­zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr (letz­ter Ein­lass um 16:30 Uhr) von der fest­ge­leg­ten Per­son besucht wer­den. Die Besuchs­dau­er beträgt maxi­mal 30 Minu­ten. Die benann­te Besuchs­per­son kann wäh­rend des Kli­nik­auf­ent­halts des Pati­en­ten nicht abge­än­dert werden.

Besu­cher müs­sen gesund sein und dür­fen kei­ne Sym­pto­me einer Covid-19 Infek­ti­on auf­wei­sen, wie etwa erhöh­te Tem­pe­ra­tur, Husten, Schnup­fen, neu auf­ge­tre­te­ne Beein­träch­ti­gung des Geruchs- oder Geschmacks­sin­nes oder Atemnot.

Im Kli­ni­kum Bam­berg muss bei der Ein­lass­kon­trol­le jeder Besu­cher eine Check­li­ste aus­fül­len, auf der sein Infek­ti­ons­ri­si­ko doku­men­tiert wird.

Außer­dem muss ein Licht­bild­aus­weis abge­ge­ben wer­den, den der Besu­cher beim Ver­las­sen des Kli­ni­kums bei einer Abmel­de­sta­ti­on wie­der erhält.

Am Kli­ni­kum am Bru­der­wald ist der Zugang für Besu­cher nur über defi­nier­te Zugangs­be­rei­che beim Haupt­ein­gang auf Ebe­ne 4 mög­lich. Der Zugang am Kli­ni­kum am Michels­berg erfolgt für Besu­cher aus­schließ­lich über den Haupt­ein­gang (Pavil­lon­ge­bäu­de).

In den Land­kreis­kli­ni­ken, der Jura­kli­nik Scheß­litz und der Stei­ger­wald­kli­nik Bur­ge­brach mel­den sich die Besu­cher beim Mit­ar­bei­ter des Sicher­heits­dien­stes am Haupt­ein­gang der jewei­li­gen Kli­nik. Dort wird anhand einer Liste die Berech­ti­gung des Besu­chers kon­trol­liert. Eben­falls muss der Besu­cher sich aus­wei­sen kön­nen. Die Ankunfts­zeit wird dokumentiert.

In allen Kli­ni­ken muss jeder Besu­cher wäh­rend des Besuchs durch­gän­gig einen Mund-Nase-Schutz (MNS) tra­gen. Der Mund-Nase-Schutz muss dabei von den Besu­chern selbst mit­ge­bracht wer­den. Ohne Mund-Nase-Schutz ist kein Betre­ten der Kli­ni­ken möglich.

Wäh­rend des gesam­ten Besuchs muss der Sicher­heits­ab­stand von 1,5 Meter ein­ge­hal­ten wer­den. Der gemein­sa­me Ver­zehr von mit­ge­brach­ten Lebens­mit­teln ist nicht erlaubt.

Besu­che fin­den aus­schließ­lich in den Pati­en­ten­zim­mern statt. Bei Mehr­bett­zim­mer ist zeit­gleich immer nur ein Besu­cher pro Zim­mer zuge­las­sen. Die Pati­en­ten in Mehr­bett­zim­mer sind daher ange­hal­ten, die Besuchs­zei­ten der Ange­hö­ri­gen abzu­spre­chen, um War­te­zei­ten zu vermeiden.

Nicht besucht wer­den dür­fen wei­ter­hin Pati­en­ten mit bestä­tig­ter Covid-19 Infek­ti­on bzw. mit dem Ver­dacht auf eine Infek­ti­on. Besu­che von ande­ren iso­lier­ten Pati­en­ten sind nur im Aus­nah­me­fall nach Rück­spra­che mit dem Arzt möglich.

Die Kli­ni­ken wei­sen dar­auf hin, dass es durch die stren­gen Hygie­ne- und Sicher­heits­vor­keh­run­gen, die zur Sicher­heit der Pati­en­ten und Mit­ar­bei­ter vor­ge­nom­men wer­den müs­sen, bei den Ein­lass­kon­trol­len zu War­te­zei­ten kom­men kann. Besu­cher soll­ten daher abwä­gen, ob täg­li­che Besu­che bei den Ange­hö­ri­gen wäh­rend die­ser nach wie vor außer­ge­wöhn­li­chen Zei­ten zwin­gend not­wen­dig sind.

Alle aktu­el­len Infor­ma­tio­nen zu den Rege­lun­gen für Besu­cher und Pati­en­ten fin­den Sie unter www​.sozi​al​stif​tung​-bam​berg​.de und unter www​.gkg​-bam​berg​.de.

Besu­che in den Senio­ren­zen­tren der GKG Bamberg

Die GKG weist dar­auf hin, dass das Besuchs­ver­bot in den Senio­ren­zen­tren nach wie vor besteht. Kein Ange­hö­ri­ger oder Besu­cher darf das Senio­ren­zen­trum betreten.

Damit Kon­takt mit den Bewoh­nern gehal­ten wer­den kann, wur­de pro Senio­ren­zen­trum eine spe­zi­el­le Kon­takt­zo­ne ein­ge­rich­tet. Die­se kön­nen nur nach tele­fo­ni­scher Ter­min­ver­ga­be von den Besu­chern genutzt werden.