Schaeff­ler-Haupt­ver­samm­lung beschließt Divi­den­de und neu­es Ver­gü­tungs­sy­stem für den Vorstand

Vir­tu­el­le Haupt­ver­samm­lung stößt auf gro­ßes Interesse

Die vir­tu­el­le Haupt­ver­samm­lung der Schaeff­ler AG ist auf gro­ßes Inter­es­se gesto­ßen. In der Spit­ze nah­men rund 600 Aktio­nä­rin­nen und Aktio­nä­re an der Über­tra­gung der Haupt­ver­samm­lung teil. Sie stimm­ten für eine Divi­den­den­aus­schüt­tung in Höhe von 45 Cent pro Vor­zugs­ak­tie. Die Aus­schüt­tungs­quo­te lag bei rund 43 Pro­zent und damit im Rah­men des anvi­sier­ten Ziel­kor­ri­dors von 30 bis 50 Pro­zent bezo­gen auf das den Anteils­eig­nern zuzu­rech­nen­de Kon­zern­er­geb­nis vor Sondereffekten.

„Der Divi­den­den­vor­schlag ist das Ergeb­nis einer sorg­fäl­ti­gen Inter­es­sen­ab­wä­gung. Es ist aus unse­rer Sicht fair und ange­mes­sen, die Aktio­nä­re am Erfolg des letz­ten Jah­res par­ti­zi­pie­ren zu las­sen. Unse­re Kapi­tal­ba­sis und die sehr soli­de Liqui­di­täts­aus­stat­tung las­sen das zu“, sag­te der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Schaeff­ler AG, Klaus Rosenfeld.

Neu­es Ver­gü­tungs­sy­stem für den Vorstand

Dar­über hin­aus bil­lig­te die Haupt­ver­samm­lung ein neu­es System zur Ver­gü­tung des Vor­stan­des, dass der Auf­sichts­rat rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2020 beschlos­sen hat­te. Schaeff­ler setzt damit – schnel­ler als vom Gesetz­ge­ber gefor­dert – die geän­der­ten regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen zur Vor­stand­ver­gü­tung nach dem Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie (ARUG II) um.

Die Vor­stands­ver­gü­tung basiert wie bis­her auf den Grund­sät­zen der Kopp­lung von Lei­stung und Ver­gü­tung, Wert­schaf­fung und Free Cash Flow. Die varia­ble Ver­gü­tung ist auf eine lang­fri­sti­ge und nach­hal­ti­ge Unter­neh­mens­wert­ent­wick­lung fokus­siert. Außer­dem stärkt das neue Ver­gü­tungs­sy­stem die Kapi­tal­markt­ori­en­tie­rung und bringt die Inter­es­sen der Aktio­nä­re und des Vor­stands noch stär­ker zur Deckung. Neu auf­ge­nom­men wur­de eine Akti­en­er­werbs- und ‑hal­te­ver­pflich­tung, nach der die Vor­stands­mit­glie­der Vor­zugs­ak­ti­en der Schaeff­ler AG in einer zuvor fest­ge­leg­ten Höhe und Frist erwer­ben und die­se bis zur Been­di­gung des Dienst­ver­hält­nis­ses hal­ten müs­sen. Um der wach­sen­den Bedeu­tung von Nach­hal­tig­keit als Teil der Unter­neh­mens­stra­te­gie gerecht zu wer­den, wur­den Nach­hal­tig­keits­zie­le in die varia­ble Ver­gü­tung auf­ge­nom­men. Dar­über hin­aus wur­den die Per­for­mance-Kri­te­ri­en neu gestal­tet und die Alters­vor­sor­ge der Mit­glie­der des Vor­stands auf ein bei­trags­fi­nan­zier­tes System umgestellt.

„Das neue System der Vor­stands­ver­gü­tung ist klar und ver­ständ­lich. Die Vor­stands­mit­glie­der erhal­ten neben ihrer Fest­ver­gü­tung kurz- und lang­fri­sti­ge varia­ble Ver­gü­tungs­be­stand­tei­le. Uns war es dabei wich­tig, dass wir neben der Anpas­sung der Alters­vor­sor­ge vor allem auch das Errei­chen von Nach­hal­tig­keits­zie­len mit der varia­blen Ver­gü­tung kop­peln. Fer­ner sehe ich die Akti­en­er­werbs- und ‑hal­te­ver­pflich­tung als wich­ti­gen Schritt, um die Schaeff­ler Grup­pe noch stär­ker kapi­tal­markt­ori­en­tiert aus­zu­rich­ten“, sag­te der Fami­li­en­ge­sell­schaf­ter und Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­de Georg F. W. Schaeffler.

Die Abstim­mungs­er­geb­nis­se sowie die Berich­te des Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den und des Vor­stands­vor­sit­zen­den zur heu­ti­gen Haupt­ver­samm­lung sind in Kür­ze unter www​.schaeff​ler​.com/hv verfügbar.

Den Geschäfts­be­richt fin­den Sie unter:
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