AOK Bam­berg: „Rat und Hil­fe für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge in Zei­ten von Corona“

AOK Bay­ern – Direk­ti­on Bam­berg

Rat und Hil­fe für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge in Zei­ten von Corona

Nach wie vor machen sich der Auf­nah­me­stopp in Pfle­ge­hei­men, die Schlie­ßung von Tages­ein­rich­tun­gen oder der Aus­fall ost­eu­ro­päi­scher Haus­halts­hil­fen im All­tag der Ange­hö­ri­gen von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen in Zei­ten von Coro­na bemerk­bar. Ob und wel­che Hil­fen es für sie gibt, das woll­ten wir von Susan­ne Bäu­er­lein, Pfle­ge­be­ra­te­rin bei der AOK Bam­berg wissen.

Redak­ti­on: Gibt es Ent­la­stungs­mög­lich­kei­ten für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge, wenn z.B. eine Haus­halts­hil­fe aus­fällt, eine Tages­ein­rich­tung geschlos­sen wird oder die pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen selbst zeit­wei­se nicht betreu­en können?

Bäu­er­lein: Alle gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen, also auch die AOK Bay­ern, lei­sten finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, wenn Ange­hö­ri­ge ihre Pfle­ge­be­dürf­ti­gen vor­über­ge­hend nicht betreu­en kön­nen. Die AOK Bay­ern zahlt auch bei Schlie­ßung einer Tages­pfle­ge oder dem coro­na-beding­ten Aus­fall einer pri­va­ten Pfle­ge­per­son oder einer von einer Agen­tur ver­mit­tel­ten Haus­halts­hil­fe bis zu 2.418 Euro Ver­hin­de­rungs­pfle­ge für läng­stens sechs Wochen. Dies gilt auch für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, wenn eine Schu­le oder eine Werk­statt für Behin­der­te geschlos­sen wur­de. Im Not­fall kön­nen Betrof­fe­ne zudem auf die kurz­zei­ti­ge Arbeits­ver­hin­de­rung zurück­grei­fen. Wäh­rend der gesam­ten Pfle­ge­zeit ste­hen bis zu zehn Arbeits­ta­ge pro Pfle­ge­fall zur Ver­fü­gung. In die­ser Zeit zah­len wir das Pflegeunterstützungsgeld.

Redak­ti­on: Was ist im Zuge der Coro­na-Kri­se noch anders als sonst?

Da gibt es zwei The­men: Vor­läu­fig erfolgt die Begut­ach­tung durch den Medi­zi­ni­schen Dienst in Form eines Tele­fon­ter­mins. Dar­aus ent­steht den Ver­si­cher­ten kein Nach­teil. Es ist also wei­ter­hin mög­lich, einen Pfle­ge­grad zu bean­tra­gen und die Anträ­ge wer­den auch bear­bei­tet. Zudem sind Pfle­ge­geld­emp­fän­ger ver­pflich­tet, regel­mä­ßig einen Bera­tungs­be­such in Anspruch zu neh­men. Die­se Pflicht ent­fällt bis auf Weiteres.

Redak­ti­on: Wie läuft eine Pfle­ge­be­ra­tung wäh­rend der Pan­de­mie ab? 

Bäu­er­lein: Die Pfle­ge­be­ra­tung ist wei­ter­hin für die Ver­si­cher­ten der AOK Bay­ern da – tele­fo­nisch, auf Online-Kanä­len und, unter Ein­hal­tung der Hygie­ne­vor­schrif­ten, auch wie­der in den Geschäfts­stel­len. Die mei­sten Pfle­ge­be­ra­tun­gen lau­fen der­zeit übers Tele­fon. Öfter als vor der Coro­na-Pan­de­mie brau­chen die pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen jeman­den, der sich ihre Sor­gen und Nöte ein­fach nur anhört. Aber natür­lich ste­hen wir mit Rat und Tat zur Sei­te, soweit es die aktu­el­le Situa­ti­on zulässt. Haus­be­su­che fin­den selbst­ver­ständ­lich im Moment noch nicht wie­der statt. Unter­stüt­zung bekom­men pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge auch ganz aktu­ell in Form des neu­en AOK-Online-Kur­ses „Pfle­gen zu Hau­se“. Er ermög­licht, sich unab­hän­gig von Zeit und Ort Kennt­nis­se anzu­eig­nen, die den Pfle­ge­all­tag erleich­tern kön­nen. Für die Bera­tung zu die­sem Online-Ange­bot und alle wei­te­ren Fra­gen errei­chen mich unse­re Ver­si­cher­ten bei der AOK in Bam­berg unter mei­ner Durch­wahl 0951/9336–376.