Kli­ni­kum Bay­reuth: Neue Besuchs­re­ge­lung ab Samstag 

Pati­en­ten kön­nen Besuch von einer festen Kon­takt­per­son empfangen

Eine oder einer wäre schon genug. Eine oder einer, die oder der das Coro­na-Virus in sich trägt. Im ungün­stig­sten Fall für das Erken­nen einer COVID-19 hat der Besu­cher kei­nen Husten, kein Fie­ber und kei­ne ande­ren Sym­pto­me. Dr. Tho­mas Bol­lin­ger, Lei­ten­der Ober­arzt am Insti­tut für Mikro­bio­lo­gie und Kran­ken­haus­hy­gie­ne an der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH, sieht die ab dem Wochen­en­de gel­ten­de, gelocker­te Besuchs­re­ge­lung an baye­ri­schen Kran­ken­häu­sern mit Sor­ge. Die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH wird die Besuchs­re­ge­lung mit Augen­maß, also mit Fort­set­zung von Ein­schrän­kun­gen, umsetzen. 

Nach Maß­ga­be der Staats­re­gie­rung darf jeder sta­tio­nä­re Pati­ent ab Sams­tag und bis auf Wei­te­res Besuch von einer festen Kon­takt­per­son emp­fan­gen. Für die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH heißt das: Ent­spre­chend der Anzahl der Pati­en­ten könn­ten im Extrem­fall mehr als 500 Besu­cher pro Tag in die bei­den Betriebs­stät­ten kommen.

„Wir ver­ste­hen, dass Ange­hö­ri­ge und Pati­en­ten unter dem bis­lang gel­ten­den grund­sätz­li­chen Besuchs­ver­bot lei­den. Aber in erster Linie geht es um die Sicher­heit unse­rer Pati­en­ten“, sagt Bol­lin­ger. „Wir müs­sen alles in unse­ren Mög­lich­kei­ten Ste­hen­de tun, um sie vor dem Virus zu schüt­zen.“ Fakt ist auch, dass das Staat­li­che Gesund­heits­amt kon­se­quent Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in Qua­ran­tä­ne schickt, die Kon­takt zu infi­zier­ten Per­so­nen hat­ten. Es muss dem­nach gar nicht zu einer wirk­li­chen Ansteckung eines Pati­en­ten oder eines Mit­ar­bei­ters kom­men, um die Pati­en­ten­ver­sor­gung zu einer noch grö­ße­ren Her­aus­for­de­rung, durch den ent­stan­de­nen Per­so­nal­man­gel, als in den ver­gan­ge­nen Wochen schon zu machen.

Dass auch die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH die Vor­ga­ben der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung umset­zen wird, steht außer Fra­ge. Aber die Ver­ant­wort­li­chen in dem Kran­ken­haus der maxi­ma­len Ver­sor­gungs­stu­fe nut­zen den Gestal­tungs­spiel­raum, den das Kabi­nett den Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­we­sens zubil­ligt. „Für uns gibt es da zwei wesent­li­che Stell­schrau­ben“, sagt Bol­lin­ger: die Ober­gren­ze bei der Anzahl der Besu­cher und die Zeit. „Dazu haben wir Rege­lun­gen getroffen.“

Ab Sams­tag gilt: 

Im Kli­ni­kum dür­fen sich nicht mehr als 60 Besu­cher, soge­nann­te feste Kon­takt­per­so­nen, gleich­zei­tig auf­hal­ten. Für die Kli­nik Hohe War­te liegt die Ober­gren­ze bei 30 festen Kontaktpersonen.

Besu­cher / feste Kon­takt­per­so­nen müs­sen sich einem kur­zen medi­zi­ni­schen Check unterziehen.

Besu­cher / feste Kon­takt­per­so­nen dür­fen nicht län­ger als eine Stun­de bleiben.

Besu­che sind am Kli­ni­kum und an der Kli­nik Hohe War­te von 11 bis 17 Uhr mög­lich. Auch an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen – und nur inner­halb die­ses Zeitraums.

Wie es kon­kret abläuft:

„Wir hat­ten nicht viel Zeit, um die Maß­ga­be der Staats­re­gie­rung umzu­set­zen“, sagt Pres­se­spre­cher Frank Schmälz­le, der mit sei­nem Team und in enger Abspra­che mit der Ärzt­li­chen Direk­ti­on, der Geschäfts­füh­rung und der Kran­ken­haus­hy­gie­ne die neu­en Zugangs­re­ge­lun­gen für die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH umge­setzt hat. „Des­halb haben wir eine schnel­le Lösung für das bevor­ste­hen­de Wochen­en­de gefun­den. Und eine wei­te­re, die ab näch­ster Woche für einen hof­fent­lich noch rei­bungs­lo­se­ren Ablauf sorgt.“

Jetzt am Wochen­en­de wer­den Besuchs­be­rech­ti­gun­gen für feste Kon­takt­per­so­nen direkt an den bei­den Haupt­ein­gän­gen am Kli­ni­kum und an der Hohen War­te aus­ge­stellt. Dies kann War­te­zei­ten bedin­gen. Ab näch­ster Woche wer­den die Besuchs­be­rech­ti­gun­gen, die 14 Tage lang gül­tig sind, anhand der Anga­ben der Pati­en­ten bei der Auf­nah­me bereits vor­be­rei­tet und lie­gen an den Haupt­ein­gän­gen zur Abho­lung bereit. Die Besuchs­be­rech­ti­gung ist nicht über­trag­bar und nur in Kom­bi­na­ti­on mit dem Per­so­nal­aus­weis des Besu­chers gül­tig. Der Per­so­nal­aus­weis wird wäh­rend des Besuchs ein­be­hal­ten. „Er dient als Pfand und die­ses System hat unse­rer Mei­nung nach noch einen wei­te­ren erheb­li­chen Vor­teil“, sagt Schmälz­le. „Denn wir wol­len und müs­sen sicher­stel­len, dass die Ober­gren­ze bei den Besu­cher­zah­len nicht über­schrit­ten wird und die War­te­zei­ten nach Mög­lich­keit im Rah­men bleiben.“

Die Idee ist ein­fach. Wer geht, wird sei­nen Aus­weis nicht lie­gen las­sen, son­dern ihn abho­len und sich damit abmel­den. „Damit haben wir nicht nur eine belast­ba­re Anga­be über Besu­cher, die kom­men, son­dern auch über die, die gehen“, sagt Schmälz­le. „Und damit wis­sen wir auch zu jeder Zeit, wie vie­le wei­te­re Besu­cher die jewei­li­ge Betriebs­stät­te betre­ten kön­nen, ohne die Ober­gren­ze zu reißen.“

Dass es zu War­te­zei­ten kom­men kann, ist nicht zu ver­mei­den. „Aber weil wir jeder­zeit wis­sen, wie vie­le Kon­takt­per­so­nen vor Ort sind, ver­öf­fent­li­chen wir die­se Infor­ma­ti­on in nahe­zu Echt­zeit auf unse­rer Inter­net-Sei­te www​.kli​ni​kum​-bay​reuth​.de“, sagt Schmälz­le. Dies soll ein Anhalts­punkt bei der Fra­ge sein, ob die Zeit für einen Besuch gera­de im Augen­blick gün­stig ist.