Leser­brief: „ZOB Forch­heim nicht Barrierefrei!“

Nicht rollstuhlgerechtes Kopfsteinpflaster am Forchheimer ZOB. Foto: Thomas Kaul
Nicht rollstuhlgerechtes Kopfsteinpflaster am Forchheimer ZOB. Foto: Thomas Kaul

Akti­ons­tag 5. Mai 2020 für voll­stän­dig bar­rie­re­freie Bus­hal­te­stel­le ZOB Forch­heim – Euro­päi­scher Pro­test­tag zur Gleich­stel­lung von Men­schen mit Behin­de­rung 5. Mai 2020

Sehr geehr­ter Damen und Herren,

der ZOB in Forch­heim ist nicht Barrierefrei!

  • Zugang: Kei­ne Getrenn­te Querung
  • Kein tak­ti­les Leit­sy­stem nach DIN 32984
  • Kei­ne kon­trast­rei­che visu­el­le Gestal­tung ent­spre­chend der DIN 32975
  • Kein Tak­ti­les Leit­sy­stem vorhanden
  • Kein aku­sti­sches / elek­tro­ni­sches Dyna­mi­sches Fahr­gast­in­for­ma­ti­ons­sy­stem instal­liert (DFI)
  • Kopf­stein­pfla­ster

Kopf­stein­pfla­ster

Nicht rollstuhlgerechtes Kopfsteinpflaster am Forchheimer ZOB. Foto: Thomas Kaul

Nicht roll­stuhl­ge­rech­tes Kopf­stein­pfla­ster am Forch­hei­mer ZOB. Foto: Tho­mas Kaul

Kein roll­stuhl­ge­rech­ter Boden­be­lag: gro­ße Fugen unebe­ner Belag, nicht Vibra­ti­ons­arm, das Fah­ren über das Kopf­stein­pfla­ster löst bei Roll­stuhl­fah­rer Vibra­ti­on aus die zu Spa­stik füh­ren (unkon­trol­lier­tem Muskelzucken).

Das Fah­ren über das Kopf­stein­pfla­ster erfor­dert sehr viel Kraft!

Ein Bar­rie­re­frei­er Boden­be­lag soll vibra­ti­ons­arm eben gepfla­stert und eng ver­fugt sein!

War­um „vibra­ti­ons­ar­me Außenbeläge“?

Für Per­so­nen im Roll­stuhl kön­nen die Vibra­tio­nen, die durch das Kopf­stein­pfla­ster her­vor­ge­ru­fen wer­den, zum Aus­lö­sen einer Spa­stik (unkon­trol­lier­tem Mus­kel­zucken) füh­ren. Ein behin­der­ter Quer­schnitts­ge­lähm­ter (mit sehr hoher Läh­mung der Hals­wir­bel­säu­le) sagt zu die­sem Pro­blem: „Da sieht man dann erst recht behin­dert aus, wenn die Bei­ne wegen des unebe­nen hol­pern­den Geh­wegs anfan­gen wie wild zu zucken. Dann wird man noch mehr ange­schaut, als es sonst üblich ist.“

Des wei­te­ren kön­nen bei Roll­stuhl­fah­rern, bei denen durch das lan­ge Sit­zen der Rücken­be­reich ohne­hin stär­ker bela­stet ist, Rücken­schmer­zen aus­ge­löst wer­den, wenn klein­for­ma­ti­ges Kopf­stein­pfla­ster und gro­ße Fugen­ab­stän­de ver­ar­bei­tet wurden.

Auch das Fah­ren auf den hin­te­ren Rädern ist sehr anstren­gend und kommt nur für sport­li­che Roll­stuhl­fah­rer in Fra­ge. Man ver­sucht dadurch die Vibra­tio­nen zu redu­zie­ren, die sich über die klei­nen Vor­der­rä­der auf den Roll­stuhl und den Kör­per übertragen.

Nicht alle Bus­se sind Bar­rie­re­frei wie z.B. der Lini­en­bus 223 nach Doben­reuth um 16:34, Hal­te­stel­le ZOB Forch­heim. Der Stan­dard­li­ni­en­bus ist ein Rei­se­bus: nicht Bar­rie­re­frei, kein Nie­der­flur­bus mit Fahr­zeug-Kne­e­ling. Ein­stieg mit Roll­stuhl nicht möglich!

Vie­le Grüße

Tho­mas Kaul,
Wiesenthau,
prak­ti­zie­ren­der Rollstuhlfahrer