Bay­reuth: Sat­zungs­ent­wurf Thier­gärt­ner Stra­ße kann ab 04. Mai ein­ge­se­hen werden

Das Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth hat den Ent­wurf einer Außen­be­reichs­sat­zung „Thier­gärt­ner Stra­ße“ erar­bei­tet. Ziel der Sat­zung ist es, die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für ein­zel­ne Wohn­bau­vor­ha­ben sowie Bau­vor­ha­ben klei­ner Hand­werks- und Gewer­be­be­trie­be zwi­schen den bereits vor­han­de­nen Gebäu­den zu schaf­fen. Zugleich soll ein Aus­ufern von Bau­vor­ha­ben in den schüt­zens­wer­ten Außen­be­reich aus­ge­schlos­sen wer­den. Der Stadt­rat hat in sei­ner Febru­ar-Sit­zung den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauf­tragt. Der Sat­zungs­ent­wurf liegt ab Mon­tag, 4. Mai, beim Pla­nungs­amt der Stadt im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, zur Ein­sicht aus. Er kann bis 15. Juni mon­tags, diens­tags und don­ners­tags von 8 bis 16 Uhr, mitt­wochs von 8 bis 18 Uhr und frei­tags von 8 bis 12 Uhr ein­ge­se­hen wer­den. Die Unter­la­gen ste­hen außer­dem wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik „Rat­haus, Bür­ger­ser­vice“ > „Pla­nen, Bau­en“) zur Verfügung.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Fra­gen kön­nen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Wer eine per­sön­li­che Ein­sicht in die Pla­nung wünscht, wird um eine tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–16 60 gebe­ten. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen für Aus­künf­te mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf auch nach­mit­tags zur Verfügung.

Auf der Home­page der Stadt steht ab Mai zudem ein neu­er, zusätz­li­cher Ser­vice zur Ver­fü­gung: Im Zuge der Fort­ent­wick­lung digi­ta­ler Abläu­fe beim Bür­ger­ser­vice der Stadt­ver­wal­tung bie­tet das Stadt­pla­nungs­amt den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern bei aktu­el­len Betei­li­gun­gen an Bau­leit­plan­ver­fah­ren ergän­zend an, die Stel­lung­nah­me zu einem Plan­ent­wurf direkt im Inter­net in einem Online-For­mu­lar abzu­ge­ben. Dar­über hin­aus kön­nen in der Rubrik „Bau­leit­pla­nung online“ alle rechts­ver­bind­li­chen und in Bear­bei­tung befind­li­chen Bau­leit­plä­ne bezie­hungs­wei­se Plan­ent­wür­fe abge­ru­fen werden.