Stadt Bai­er­s­dorf: Ab Mon­tag wie­der Rat­haus­be­su­che mög­lich – bit­te Regeln beachten

Ab Mon­tag, den 04.05.2020 ist das Rat­haus in drin­gen­den Fäl­le für den Publi­kums­ver­kehr wie­der geöff­net. Soweit mög­lich, wer­den Anlie­gen jedoch wei­ter­hin vor­ran­gig über Tele­fon, E‑Mail oder posta­lisch bearbeitet.
Ist ein Zugang zum Rat­haus erfor­der­lich, ist dies nun nach vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher oder elek­tro­ni­scher Ter­min­ver­ein­ba­rung mög­lich. Neh­men Sie hier­zu bit­te mit der zustän­di­gen Dienst­stel­le Kon­takt auf. Es wird gebe­ten, mög­lichst ohne Begleit­per­so­nen oder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge ins Rat­haus zu kommen.
Die Besu­cher des Rat­hau­ses wer­den von den Rat­haus­mit­ar­bei­tern doku­men­tiert (Name, Anschrift).
Im Rat­haus ist ein Abstand von min­de­stens 1,5 Metern zu ande­ren Per­so­nen ein­zu­hal­ten. Die übli­chen Hygie­ne­re­geln (z. B. Husten oder Nie­sen in die Arm­beu­ge, häu­fi­ges Hän­de­wa­schen) sind zu beachten.
Bit­te beach­ten Sie auch drin­gend die Aus­hän­ge und Hinweisschilder!
Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben im Rat­haus eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tra­gen. Dies gilt ab dem sieb­ten Lebens­jahr. Mun­de-Nase-Abdeckun­gen und Des­in­fek­ti­ons­mit­tel sind im Rat­haus vorhanden.