Erlan­ger Rat­haus­re­port vom 30.04.2020

Stadt­rat: Wahl­pe­ri­ode endet, Kon­sti­tu­ie­rung am 14. Mai

Mit Ablauf des 30. April endet die Wahl­pe­ri­ode des Stadt­rats 2014 bis 2020.

Ins­ge­samt 23 Frau­en und Män­ner schei­den aus dem Gre­mi­um aus, regu­lär endet damit auch die Amts­zeit der Zwei­ten Bür­ger­mei­ste­rin Susan­ne Len­der-Cas­sens und Drit­ten Bür­ger­mei­ste­rin Eli­sa­beth Preuß. Sie waren aus der Mit­te des Stadt­rats gewählt wor­den. Wie das Bür­ger­mei­ster-und Pres­se­amt der Stadt infor­miert, wird die ursprüng­lich für 30. April geplan­te Schluss­sit­zung des „alten“ Stadt­rats mit der Ver­ab­schie­dung der aus­schei­den­den Mit­glie­der im Lau­fe des Jah­res nach­ge­holt, sobald es mög­lich und zuläs­sig ist. Der am 15. März neu­ge­wähl­te Stadt­rat tritt dann am Don­ners­tag, 14. Mai, in der Hein­rich-Lades-Hal­le zu sei­ner kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung zusam­men. Wegen der Coro­na-Pan­de­mie wur­de der ur-sprüng­lich für Mon­tag, 4. Mai, geplan­te Ter­min ver­scho­ben. Nach der Ver­ei­di­gung der 23 neu­en Stadt­rä­tin­nen und Stadt­rä­te wird Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik die Schwer­punk­te sei­ner Arbeit in den näch­sten sechs Jah­re vor­stel­len. Dem fol­gen die Erklä­run­gen der Frak­tio­nen und Ein­zel­mit­glie­der. Wei­ter­hin auf der Tages­ord­nung steht die Beschluss­fas­sung über Zahl und Rechts­stel­lung der stellvertretenden/​weiteren Bürgermeister/​innen sowie über Zahl, Stär­ke und Vor­sitz der Aus­schüs­se und son­sti­gen Gre­mi­en. Wie das Bür­ger­mei­ster-und Pres­se­amt außer­dem noch mitteilt,finden die bis zum 14. Mai ange­setz­ten Sit­zun­gen der Aus­schüs­se nicht statt.

Aus­schei­den­de Stadt­rats­mit­glie­der CSU: Wolf­gang Beck, Son­ja Bran­den­stein, Robert Hütt­ner, Gabrie­le Kop­per, Uwe Grei­sin­ger, Meh­met Sapmaz

SPD:Christine Bau­er, Dirk Gol­den­stein, Bir­git Hart­wig, Ursu­la Lanig, Robert Tha­ler, Feli­zi­tas Traub-Eich­horn, Nor­bert Schulz

Grü­ne Liste:Katharina Gram­mel, Bern­hard Ger­kens, Hei­ner Gril­len­ber­ger, Wolf­gang Wink­ler, Tim Wening

FDP:Lars Kit­tel, Felix Pie­rer von Esch, Jür­gen Zeus

Erlan­ger Linke:Anton Salzbrunn

Fraktionslos:Stefan Roh­mer.

Im Mai erscheint eine EXTRA-Aus­ga­be der Stadt­zei­tung „Rat­haus­platz 1“ über die Wahl­pe­ri­ode 2014 bis 2020.

Ver­bot der Zweck­ent­frem­dung von Wohnraum

Die Situa­ti­on auf dem Woh­nungs­markt in Erlan­gen ist seit Jah­ren ange­spannt. Ins­be­son­de­re die Nach­fra­ge nach preis­gün­sti­gem Wohn­raum über­steigt regel­mä­ßig das vor­han­de­ne Ange­bot. Immer mehr Haus­hal­te haben Pro­ble­me, sich in Erlan­gen ange­mes­sen mit Wohn­raum zu ver­sor­gen. Der Stadt­rat hat daher eine soge­nann­te Zweck­ent­frem­dungs­ver­bots­sat­zung beschlos­sen, die Vor­gän­ge unter Geneh­mi­gungs­vor­be­halt stellt, bei denen Wohn­raum dem Woh­nungs­markt dau­er­haft ent­zo­gen wird. Wie das Refe­rat für Pla­nen und Bau­en der Stadt­ver­wal­tung infor­miert, steht dabei im Vor­der­grund, zweck­fremd genutz­ten Wohn­raum wie­der dem frei­en Woh­nungs­markt zuzuführen.Eine zweck­frem­de Nut­zung kann die gewerb­li­che oder beruf­li­che Nut­zung von Wohn­raum, eine unge­neh­mig­te Ver­mie­tung als Feri­en­woh­nung, Leer­stand oder Abriss sein. Seit dem Inkraft­tre­ten der Sat­zung der Stadt über das Ver­bot der Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum zum 7. Febru­ar ist die Nut­zung von Wohn­raum zu ande­ren als Wohn­zwecken im gesam­ten Stadt­ge­biet geneh­mi­gungs­pflich­tig. Ein Antrags­for­mu­lar für eine Zweck­ent­frem­dung von Wohn­raum steht auf der Inter­net­sei­te unter www​.erlan​gen​.de/​z​w​e​c​k​e​n​t​f​r​e​m​d​ung zur Verfügung