Pres­se­mit­tei­lung der Ver­tre­ter des „Bür­ger­be­geh­ren Eggolsheim“

Der Aus­gang der Wahl zwi­schen Bür­ger­be­geh­ren und Rats­be­geh­ren wird rich­tungs­wei­send für die wei­te­re Ent­wick­lung des Mark­tes Eggols­heim sein. Letzt­end­lich ver­bleibt für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Abwä­gung, ob die über das Rats­be­geh­ren pro­gno­sti­zier­ten Mehr­ein­nah­men im gemeind­li­chen Haus­halt den Ver­lust an orts­bild­prä­gen­den, öko­lo­gisch wert­vol­len Streu­obst­wie­sen und Gär­ten recht­fer­ti­gen. Die Ver­tre­ter des Bür­ger­be­geh­rens haben sich dies­be­züg­lich ein­deu­tig positioniert.

10 gute Grün­de für das Bürgerbegehren

  • Wohn­raum in bester Lage: Durch unbe­rühr­te Natur mit Erhalt der Streu­obst­wie­se und der Gärten
  • Auf­wer­tung des vor­han­de­nen Biotops
  • Erhalt des Orts­bil­des in einem sei­ner schön­sten Bereiche
  • Weg­rücken der Bebau­ung von der Friedhofsgrenze
  • Bar­rie­re­frei­er und bezahl­ba­rer Wohnraum
  • Sehr gün­sti­ges Bau­land für Fami­li­en: Durch nur so viel Stra­ßen­flä­che wie nötig
  • Maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät: Anzahl der Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser wird offengehalten
  • Inte­gra­ti­on des ört­li­chen Nahwärmenetzes
  • Finan­zen der Gemein­de lang­fri­stig im Blick
  • Aus­ge­wo­gen­heit zwi­schen Öko­no­mie, Öko­lo­gie und Lebensqualität

Kom­pro­miss­fin­dung

Der über ein Bür­ger­be­geh­ren ein­ge­brach­te Vor­schlag ist ein guter Kom­pro­miss: Vie­le Stim­men in Eggols­heim for­dern, den Bereich der Schirna­id­ler Stra­ße ins­ge­samt von Bebau­ung frei­zu­hal­ten. So könn­te die nahe­zu voll­stän­dig unver­bau­te Orts­an­sicht in sei­nen Ursprün­gen erhal­ten wer­den. Jedoch ist ganz offen­sicht­lich der Bedarf an Bau­land in Eggols­heim sehr groß. Der Vor­schlag des Bür­ger­be­geh­rens kommt dem Ziel sehr nahe, die­se zunächst unver­ein­bar wir­ken­den Inter­es­sen mög­lichst umfas­send und aus­ge­gli­chen zu berück­sich­ti­gen. Lei­der ist im Vor­feld mit dem Gemein­de­rat kein abschlie­ßen­der Kon­sens erreicht wor­den. Die Ver­tre­ter des Bür­ger­be­geh­rens konn­ten sich vor­stel­len, ein­zel­ne wei­te­re Flä­chen mit gerin­ge­rem Bio­top­wert, aber den­noch größ­tem Wert für das Orts­bild, für die Bebau­ung frei­zu­ge­ben. Dies hät­te ver­langt, dass bei­de Sei­ten von ihren Posi­tio­nen abweichen.

Fest­zu­hal­ten gilt, das Bür­ger­be­geh­ren ver­folgt nicht aus­schließ­lich das Ziel, Bäu­me zu erhal­ten. Es berück­sich­tigt eine Viel­zahl von Aspek­ten: Von öko­lo­gi­schen Belan­gen über den Erhalt des Orts­bil­des und der unbe­ein­träch­tig­ten Lage des Fried­hofs bis hin zur Ent­span­nung der Ver­kehrs­si­tua­ti­on. Mit dem Bür­ger­be­geh­ren und dem Erhalt der Streu­obst­wie­se als Gan­zes wird bei­spiels­wei­se erreicht, einen grü­nen Puf­fer­strei­fen zwi­schen der spä­te­ren Bebau­ung und dem Fried­hof mit der Aus­seg­nungs­hal­le zu erhal­ten. Drei­ge­schos­si­ge Block­be­bau­ung kann kon­flikt­frei mit aus­rei­chen­der Distanz auf der Acker­flä­che umge­setzt wer­den. Durch eine, wie im Bür­ger­be­geh­ren gefor­der­te weni­ger inten­si­ve Bebau­ung der Schirna­id­ler Stra­ße kann auch die schon heu­te in Stoß­zei­ten über­la­ste­te Ver­kehrs­in­fra­struk­tur im Bereich des Kin­der­gar­tens und des Fried­hofs auf ein Mini­mum redu­ziert werden.

Ver­ein­bar­keit von Bau­land­be­darf und Ökologie

Das Bür­ger­be­geh­ren spricht sich bewusst dafür aus, wert­vol­le Bestand­tei­le des Eggols­hei­mer Orts- und Land­schafts­bil­des von Bebau­ung gänz­lich frei­zu­hal­ten. Dies betrifft sowohl die Streu­obst­wie­se als auch die Gär­ten im Bereich der Kir­che und des Fried­hofs. Auch der Bund Natur­schutz, des­sen all­ge­mei­nes Ziel es ist, die natür­li­chen Lebens­grund­la­gen von Men­schen, Tie­ren und Pflan­zen und die Bio­di­ver­si­tät im Gan­zen vor wei­te­rer Zer­stö­rung zu bewah­ren und wie­der­her­zu­stel­len, hat in einer Stel­lung­nah­me zum Bau­ge­biet ange­ra­ten, gleich­lau­tend zum Bür­ger­be­geh­ren nur einen Teil der Flä­che zu bebau­en. Begrün­det wird dies damit, dass die alten Gär­ten von unschätz­ba­rem Wert für das Orts­bild sind und zugleich die Erfah­run­gen gezeigt haben, dass die Inte­gra­ti­on von Bäu­men einer Streu­obst­wie­se in Bebau­ung nicht ziel­füh­rend ist und Stör­wir­kun­gen einen mas­si­ven Rück­gang der Arten­viel­falt bedeuten.

Da mit dem Bür­ger­be­geh­ren gar nicht erst in öko­lo­gisch wert­vol­le Struk­tu­ren ein­ge­grif­fen wird, ist auch ein „Aus­gleich“ ver­lo­ren­ge­gan­ge­ner Bio­to­pe kein The­ma. Über­haupt nicht zustan­de kom­men­de Ein­grif­fe sind dabei die beste Form des „Aus­gleichs“. Frei­wil­li­ge Baum­pflan­zun­gen berei­chern jeder­zeit das Orts- und Land­schafts­bild und erfah­ren auch von­sei­ten des Bür­ger­be­geh­rens vol­le Unterstützung.

Das Bür­ger­be­geh­ren schlägt vor, die heu­te im Dorn­rös­chen­schlaf lie­gen­de Streu­obst­wie­se auf Basis von ehren­amt­li­chem Enga­ge­ment wie­der zu reak­ti­vie­ren. Der­ar­ti­ge Pro­jek­te der Umwelt­bil­dung vor Ort wären für die angren­zen­de Schu­le und Kin­der­gar­ten auf kür­ze­stem Wege erreich­bar. Über Pflanz­ak­tio­nen mit den Kin­dern und Jugend­li­chen wird auf der Streu­obst­wie­se ein stän­di­ger Kreis­lauf aus jun­gem und älte­rem Baum­be­stand erreicht. Das erhält die Bio­top­funk­ti­on der Flä­che stets auf­recht und bie­tet jeder­zeit nutz­ba­res Obst. Die­se Chan­ce besteht aber nur, wenn die Flä­che in gemeind­li­chem Eigen­tum ver­bleibt und nicht bebaut wird.

Erschwing­li­ches Bau­land und bezahl­ba­rer Wohnraum

Erschlie­ßungs­ko­sten in Höhe von über 170 €/​m² sind für unse­re Bau­wer­ber kei­nes­falls zumut­bar. Die­se Auf­fas­sung ver­tre­ten aus­nahms­los alle an der Dis­kus­si­on Betei­lig­ten. Ein solch hoher Betrag kommt auch nur dann zustan­de, wenn die Acker­flä­che über ein ring­för­mi­ges, teil­wei­se par­al­lel ver­lau­fen­des Stra­ßen­netz erschlos­sen wird. Durch eine opti­mier­te Bepla­nung der Flä­che mit einem auf das not­wen­dig­ste Maß redu­zier­ten Anteil von Ver­kehrs­flä­chen kann mit dem Bür­ger­be­geh­ren nicht nur unnö­ti­ge Ver­sie­ge­lung ver­mie­den, son­dern auch sehr nied­ri­ge Erschlie­ßungs­ko­sten von nur rund 110 €/​m² ange­bo­ten wer­den. Die effi­zi­en­te­ste Flä­chen­aus­nut­zung ergibt sich bei einem mini­ma­len Anteil an Stra­ßen­flä­che und maxi­ma­lem Anteil an Bau­land. Gewähr­lei­stet wird das durch eine Beschrän­kung auf ledig­lich eine ein­zi­ge Stra­ße durch das Bau­ge­biet, bei der die Hin­ter­lie­ger über einen oder auch meh­re­re Wen­de­häm­mer ange­bun­den werden.

Somit wird auch Wohn­raum für Fami­li­en­grün­der zur Ver­fü­gung gestellt, die beson­ders unter dem Kosten­druck lei­den. Der Fokus liegt dabei selbst­ver­ständ­lich auf der hohen Nach­fra­ge unse­rer Ein­hei­mi­schen, jedoch sind über das Bür­ger­be­geh­ren Neu­bür­ger kei­nes­falls aus­ge­schlos­sen. Für die Wohn­raum­su­chen­den kann Bau­land zu einem Preis von rund 200 €/​m² ange­bo­ten wer­den, was deut­lich unter dem markt­üb­li­chen Preis liegt und auch ohne die Erschlie­ßung der Streu­obst­wie­se und der pri­va­ten Gär­ten erreicht wer­den kann.

Ein noch lebens­wer­te­res Wohn­um­feld zu gleich­zei­tig auch erschwing­li­chen Prei­sen ist kaum vorstellbar.

Wohn­raum für Einheimische

Dass die Nach­fra­ge nach Wohn­raum in der gesam­ten Markt­ge­mein­de groß ist, wur­de in der Ver­gan­gen­heit durch umfas­sen­de Bedarfs­er­mitt­lun­gen nach­ge­wie­sen. Vor allem unse­re Ein­hei­mi­schen suchen sowohl Platz für das Eigen­heim als auch bezahl­ba­re klei­ne­re Woh­nun­gen. Die­se Nach­fra­ge kann in einem etwas gerin­ge­ren Umfang durch das Bür­ger­be­geh­ren genau­so bedient werden.

In Anbe­tracht der aktu­el­len Ent­wick­lun­gen durch die Coro­na-Pan­de­mie ist es aber vor der Aus­wei­sung eines Bau­ge­biets in der Schirna­id­ler Stra­ße grund­sätz­lich zu über­prü­fen, ob die Nach­fra­ge nach Bau­land tat­säch­lich aktu­ell so hoch ist, wie ursprüng­lich ange­nom­men. Der Vor­schlag aus dem Bür­ger­be­geh­ren bie­tet vor dem Hin­ter­grund die Chan­ce, einen nun evtl. gerin­ge­ren Wohn­raum­be­darf nur auf der unbe­strit­te­nen Teil­flä­che umzu­set­zen. Dadurch, dass sich das Bür­ger­be­geh­ren auf die Art der Bebau­ung nicht ver­bind­lich fest­legt, kann das Bau­ge­biet nach dem heu­te tat­säch­lich vor­lie­gen­den Bedarf fle­xi­bel gestal­tet wer­den. Soll­te eine grö­ße­re Nach­fra­ge nach Woh­nun­gen bestehen, könn­te nur mit dem Bür­ger­be­geh­ren pas­send dar­auf reagiert und die Zahl der Woh­nungs­bau­ten ent­spre­chend ver­grö­ßert wer­den. Die in der Abbil­dung des Bür­ger­be­geh­rens dar­ge­stell­te Pla­nung ist dabei nur als ein mög­li­ches Bei­spiel der Aus­ge­stal­tung des Bau­ge­biets zu sehen.

Haus­halt der Marktgemeinde

Die Fol­gen der aktu­el­len glo­ba­len Kri­se sind auch in den Kom­mu­nen schmerz­haft zu spü­ren. In den kom­men­den Jah­ren wer­den deut­li­che Ein­brü­che in den Ein­nah­men aus Gewer­be- und Ein­kom­mens­steu­er zu ver­zeich­nen sein. Aus die­sem Grund müs­sen sämt­li­che gemeind­li­che Pro­jek­te der näch­sten Jah­re ins­ge­samt neu dis­ku­tiert und anschlie­ßend prio­ri­siert wer­den. Ein schlich­tes „Wei­ter so“ wird es dabei nicht geben kön­nen. Weg­fal­len­de Ein­nah­men in Höhe von 630.000 € sind vor allem vor dem Hin­ter­grund ver­kraft­bar, dass dies ledig­lich einen rela­tiv klei­nen Anteil von ca. 2,5 % des aktu­el­len jähr­li­chen gemeind­li­chen Haus­halts beträgt. In Anbe­tracht der imma­te­ri­el­len Wer­te, die durch eine gro­ße Lösung in der Schirna­id­ler Stra­ße für immer ver­lo­ren gin­gen, muss die­ser mate­ri­el­le kurz­fri­sti­ge Ver­lust für den Haus­halt mög­lichst ander­wei­tig abge­fan­gen werden.

Der maß­ge­ben­de Anteil an den genann­ten Kosten von 500.000 €, den die Gemein­de für Grund­stücks­käu­fe bereits ein­ge­setzt hat, wird auch mit dem Bür­ger­be­geh­ren refi­nan­ziert, denn die Bebau­ung der Acker­flä­che ist voll­kom­men unstrittig.

Dass die aktu­el­le Aus­nah­me­si­tua­ti­on auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie sicher kein Ent­schei­dungs­grund für oder gegen das Bür­ger­be­geh­ren sein kann, wird umso greif­ba­rer, nach­dem auch bereits staat­li­che Ret­tungs­schir­me für die Gemein­den im Gespräch sind. Ent­schei­dend ist dabei, dass dadurch stets die Daseins­vor­sor­ge für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sicher­ge­stellt wird. In die­sen Zei­ten muss es pri­mär das Ziel sein, die Wert­schöp­fung vor Ort in unse­rer Gemein­de zu erhal­ten. Hier­bei muss der gemeind­li­che Haus­halt zunächst in den Hin­ter­grund rücken. Auch über das Inkauf­neh­men von wei­te­ren Defi­zi­ten muss die Unter­stüt­zung unse­rer Ein­woh­ner und hei­mi­schen Betrie­be an erster Stel­le ste­hen. Nur der Erhalt die­ser Wert­schöp­fung wird den Gemein­de­haus­halt lang­fri­stig wie­der trag­fä­hig wer­den las­sen. Selbst­ver­ständ­lich gehört hier­zu auch stets die Unter­stüt­zung unse­rer Ver­ei­ne, die das Leben vor Ort berei­chern und Gemein­sinn stif­ten. Dies ist ein ganz wesent­li­cher Posten.

Fazit aus Sicht des Bürgerbegehrens

Gera­de in Kri­sen­si­tua­tio­nen wird uns allen bewusst, wel­che Din­ge uns im Leben wirk­lich wich­tig sind. Vor allem die imma­te­ri­el­len Wer­te sind hier von größ­ter Bedeu­tung, da nur die­se auf lan­ge Sicht bestehen blei­ben. Ein sol­cher imma­te­ri­el­ler Wert fin­det sich auch in der Ursprüng­lich­keit und Natur­be­las­sen­heit der Schirna­id­ler Stra­ße. Vie­le Eggols­hei­mer schät­zen die­sen Bereich des­halb auch bei Spa­zier­gän­gen oder Fahr­rad­tou­ren ganz beson­ders. Wer­te, die für uns und unse­re Hei­mat wich­tig sind, gilt es unbe­dingt für unse­re Nach­welt zu erhal­ten. Um sich für den Erhalt die­ser imma­te­ri­el­len Wer­te ein­zu­set­zen, rufen die Ver­tre­ter des­halb dazu auf, bis zum 17. Mai 2020 für das Bür­ger­be­geh­ren zum Woh­le der All­ge­mein­heit im Markt Eggols­heim zu stimmen.