Ober­frän­ki­sche Karp­fen dür­fen in Coro­na-Zei­ten enger zusammenrücken

Junge Karpfen (K0 und K1) im Karpfenteich. Foto: Andreas Hartl
Junge Karpfen (K0 und K1) im Karpfenteich. Foto: Andreas Hartl

Gute Nach­rich­ten für die Karp­fen-Teich­wirt­schaft in Ober­fran­ken: wie die Fach­be­ra­tung für Fische­rei des Bezirks Ober­fran­ken mit­teilt, dür­fen Teich­wir­te die Besatz­ober­gren­zen für Karp­fen-Tei­che – ent­ge­gen einer Mel­dung in der ver­gan­ge­nen Woche – nun doch um bis zu 30 Pro­zent über­schrei­ten, ohne ihre KULAP-För­de­rung zu ris­kie­ren. Dies geht aus einer aktu­el­len Mit­tei­lung des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten hervor.

Betrie­be, die der­zeit ihre Karp­fen nicht wie gewohnt ver­mark­ten kön­nen, müs­sen die­se zurück in die Tei­che set­zen. Wenn Betrie­be gezwun­gen sind, nicht ver­kauf­te Karp­fen aus den Win­terun­gen und Häl­te­run­gen zurück in die Tei­che zu set­zen, kann es in Tei­chen mit einer KULAP-För­de­rung zu Über­schrei­tun­gen der Besatz­ober­gren­zen kom­men. „Eine Über­schrei­tung der B58-Besatz­ober­gren­zen um bis zu 30 Pro­zent wird nun doch ohne för­der­recht­li­che Kon­se­quen­zen tole­riert“, so Dr. Tho­mas Spei­erl, Fach­be­ra­ter für Fische­rei des Bezirks Ober­fran­ken. Die KULAP-Prä­mie in Höhe von 350,- €/​ha Teich­flä­che wer­de in die­sem Fall wei­ter­hin ausbezahlt.

Betrie­be, die auch die­sen um 30 Pro­zent erhöh­ten zuläs­si­gen Tier­be­satz über­schrei­ten, soll­ten das ihrem zustän­di­gen AELF bis spä­te­stens inner­halb von 15 Arbeits­ta­gen nach Abschluss des Besat­zes schrift­lich mel­den und damit einen Fall von höhe­rer Gewalt gel­tend machen. Dies habe zur Fol­ge, dass trotz der deut­li­chen Über­schrei­tung der Besatz­ober­gren­ze kei­ne Sank­ti­on ver­hängt wer­den müs­se. Aller­dings kön­ne für die­sen Teich in die­sem Jahr dann auch kei­ne KULAP-För­de­rung gewährt werden.

„Die Coro­na-Kri­se hat Aus­wir­kun­gen auf nahe­zu alle Berei­che unse­rer Gesell­schaft, auch auf die hei­mi­sche Teich­wirt­schaft. Unse­re Fach­be­ra­tung für Fische­rei beglei­tet die ober­frän­ki­sche Teich­wirt­schaft durch die­se her­aus­for­dern­de Zeit, infor­miert über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und steht den Teich­wir­ten für Fra­gen zur Ver­fü­gung“, ver­si­chert Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm.

Zur wei­te­ren Information:

Für Betrie­be, die auf­grund der Coro­na-Kri­se in Liqui­di­täts­schwie­rig­kei­ten gekom­men sind, besteht die Mög­lich­keit eine Sofort­hil­fe zu beantragen:

http://​www​.stm​elf​.bay​ern​.de/​m​i​n​i​s​t​e​r​i​u​m​/​2​4​1​6​1​3​/​i​n​d​e​x​.​php
https://​www​.stm​wi​.bay​ern​.de/​s​o​f​o​r​t​h​i​l​f​e​-​c​o​r​ona
(Antrags­end­ter­min ist der 31. Mai 2020)