Bay­ern: GEW Bay­ern for­dert umfas­sen­den Gesund­heits­schutz vor Öff­nung der Schulen

Die ersten Ter­mi­ne für die Wie­der­auf­nah­me des Unter­richts sind fest­ge­legt. Die Maß­nah­men zum Gesund­heits­schutz von Lehr­kräf­ten aller­dings bezeich­net die Gewerk­schaft Erzie­hung und Wis­sen­schaft (GEW) Bay­ern als man­gel­haft, weil sich das Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um seit Jahr­zehn­ten wei­gert, die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Stan­dards des Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes umzu­set­zen. „In Brie­fen und in Gesprä­chen mit dem Mini­ste­ri­um wie­sen wir mehr­fach auf die Ver­säum­nis­se hin. Nun ist die Kri­sen­la­ge da und es feh­len wesent­li­che Vor­aus­set­zun­gen für den Gesund­heits­schutz der Lehr­kräf­te“, so Anton Salz­brunn, Vor­sit­zen­der der GEW Bay­ern, heu­te in München.

Ihre For­de­run­gen fasst die GEW in zwei Punk­ten zusammen:

1. Zur Risi­ko­ana­ly­se an Schu­len müs­sen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen (gemäß §§ 5 und 6 Arbeits­schutz­ge­setz) durch­ge­führt und doku­men­tiert wer­den. Dazu sind neben Betriebsärzt*innen und Fach­kräf­ten für Arbeits­si­cher­heit auch Mit­glie­der der Per­so­nal­rä­te zu beteiligen.

2. Alle Beschäf­tig­ten brau­chen Zugang zu fach­kom­pe­ten­ter arbeits­me­di­zi­ni­scher Vor­sor­ge (gemäß § 11 ArbSchG und § 5 Arb­MedVV). An jedem Arbeits­platz ist bekannt zu machen, wel­che Betriebsärzt*in zustän­dig ist. Jede*r Beschäf­tig­te muss sich direkt an Betriebsärzt*innen wen­den kön­nen – ohne Umweg über Dienstvorgesetzte.

Die GEW sieht eine Wie­der­auf­nah­me der Tätig­keit ohne vor­he­ri­ge Durch­füh­rung von Maß­nah­men des Arbeits­schut­zes, ins­be­son­de­re mit Blick auf die aktu­el­le Gesund­heits­ge­fähr­dung durch die Pan­de­mie (vgl. §§ 25, 26 ArbSchG, § 9 Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung), außer­or­dent­lich kri­tisch und schließt sich dabei den aktu­el­len Aus­füh­run­gen von Bun­des­ar­beits­mi­ni­ster Huber­tus Heil an. Die­ser erklär­te am 16. April: „Wer in die­sen beson­de­ren Zei­ten arbei­tet, braucht auch beson­de­ren Schutz. Wich­tig ist, dass wir bun­des­weit kla­re und ver­bind­li­che Stan­dards haben. Auf die­se Stan­dards kön­nen sich alle ver­las­sen und an die­se Stan­dards müs­sen sich auch alle halten.“