Bam­ber­ger Grü­ne wol­len Neu­re­ge­lun­gen der StVO zugun­sten Rad­ver­kehrs in Bam­berg sofort umsetzen

Grün­pfeil, Fahr­rad­zo­nen, Über­hol­ver­bot und Haifischzähne

„Wenn schon mal der sel­te­ne Fall ein­tritt, dass aus dem Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um gute Anre­gun­gen kom­men, dann soll­te man zugrei­fen“, meint Chri­sti­an Hader, Vor­stands­mit­glied und ab Mai Stadt­rat von GRÜ­NES BAM­BERG. Er bezieht sich auf Neu­re­ge­lun­gen in der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung, die am 28. April 2020 in Kraft tre­ten sollen.

Eine der Neu­hei­ten ist sogar eng mit Bam­berg ver­bun­den: Der Grün­pfeil für rechts abbie­gen­de Radler*innen. Auf­grund einer Initia­ti­ve der Grü­nen-Stadt­rä­tin Kiki Laa­ser wur­de Bam­berg zu einer Modell­ver­suchs­stadt, wo an fünf Ampel­kreu­zun­gen ein Grün­pfeil ange­bracht wur­de. Die Ergeb­nis­se, nicht nur in Bam­berg, son­dern bun­des­weit, waren so posi­tiv, dass der Grün­pfeil nun in der StVO ver­an­kert wird und in jeder Kom­mu­ne ein­setz­bar ist. Hader und die ver­kehrs­po­li­ti­sche Spre­che­rin der grü­nen Stadt­rats­frak­ti­on, Petra Fried­rich, wol­len die Stadt­ver­wal­tung beauf­tra­gen, alle Ampel­kreu­zun­gen zu über­prü­fen, ob sie mit einem Grün­pfeil aus­ge­stat­tet wer­den kön­nen. Hader freut sich über die gelun­ge­ne und nun auch mini­ste­ri­ell abge­seg­ne­te Beweis­füh­rung, „dass ein Grün­pfeil für Rad­fah­ren­de kei­ne Unfall­ge­fahr dar­stellt, son­dern viel­mehr den Rad­ver­kehr beschleu­nigt und belohnt.“

Neu führt die StVO so genann­te Fahr­rad­zo­nen ein, ana­log zu den bekann­ten Tem­po-30-Zonen, aber mit eige­nem Ver­kehrs­schild. Hier gel­ten dann die Regeln wie in Fahr­rad­stra­ßen: Rad­fah­ren­de haben Vor­rang, Autos dür­fen höch­stens 30 km/​h fah­ren. Die Grü­nen bean­tra­gen, zeit­nah das gesam­te Hain­ge­biet als Fahr­rad­zo­ne aus­zu­wei­sen und wol­len wei­te­re Gebie­te prü­fen. Dabei ist Fried­rich und Hader wich­tig, dar­auf hin­zu­wei­sen: „Fahr­rad­zo­ne heißt nicht, dass dann kein Auto mehr ins Hain­vier­tel fah­ren darf. Auto­ver­kehr ist völ­lig unver­än­dert erlaubt, er muss nur den Vor­rang des Rad­ver­kehrs beachten.“

Eine wei­te­re Neue­rung: Gene­rell und über­all gilt künf­tig, dass Autos beim Über­ho­len von Rad­fah­ren­den einen Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­hal­ten müs­sen. Die Kom­mu­ne kann an Stra­ßen, wo dies durch­gän­gig schlecht mög­lich ist bzw. aus Sicher­heits­grün­den gebo­ten scheint, ein Über­hol­ver­bot ver­hän­gen, das durch ein Ver­kehrs­schild gekenn­zeich­net wird. Die Grü­nen hal­ten dies in der Lan­gen Stra­ße eben­so wie in den Bahn­un­ter­füh­run­gen für ange­bracht und wol­len es auch für zahl­rei­che ande­re Stel­len prü­fen, wie etwa am Hein­richs­damm zwi­schen Mari­en- und Luit­pold­brücke. Eine geziel­te Befra­gung von Rad­fah­ren­den soll hel­fen, sol­che Stra­ßen­zü­ge aus­fin­dig zu machen.

So genann­te „Hai­fisch­zäh­ne“ soll es nach grü­ner Vor­stel­lung künf­tig zur Siche­rung von Rad­we­gen an Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen geben. Es sind auf der Fahr­bahn auf­ge­mal­te spit­ze Drei­ecke, die z.B. aus den Nie­der­lan­den bekannt sind. Sie sol­len den abbie­gen­den Auto­ver­kehr auf den Vor­rang eines Rad­we­ges auf­merk­sam machen.

Mit einer Auf­klä­rungs­kam­pa­gne wol­len die Grü­nen die Maß­nah­men schließ­lich beglei­ten, „damit mög­lichst vie­le Ver­kehrs­teil­neh­men­de die­se mög­lichst schnell ver­in­ner­li­chen“. Bekannt sein soll­te ihrer Mei­nung nach etwa, dass Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen künf­tig ein Buß­geld von bis zu 100 Euro kosten und einen Punkt in Flens­burg ein­brin­gen kann, dass das Hal­ten auf Rad­fahr-Schutz­strei­fen gänz­lich ver­bo­ten ist, aber auch dass Rad­fah­ren­de beim Radeln auf dem Geh­weg unter Umstän­den 100 Euro Buß­geld berap­pen müs­sen. „Mit dem Fahr­rad auf der Fahr­bahn Neben­ein­an­der­fah­ren ist künf­tig über­all gestat­tet“, sagt Chri­sti­an Hader, „solan­ge damit nie­mand behin­dert wird, also noch genug Platz zum Über­ho­len ist.“