Bam­berg: Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Huml: „Ver­ein­fach­tes Zulas­sungs­ver­fah­ren für Land­arzt­quo­te wegen Corona-Pandemie

Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml setzt ange­sichts der Coro­na-Pan­de­mie in Bay­ern bei der Zulas­sung der Stu­di­en­be­wer­ber im Rah­men der „Land­arzt­quo­te“ für das Win­ter­se­me­ster 2020/2021 auf prag­ma­ti­sche Lösun­gen. Huml beton­te am Frei­tag in Mün­chen nach einem ent­spre­chen­den Beschluss des Land­tags: „Die Zulas­sung unse­rer Bewer­ber zur Land­arzt­quo­te wird – ein­ma­lig auf das Win­ter­se­me­ster 2020/2021 begrenzt – aus­schließ­lich nach der in der ersten Stu­fe des Aus­wahl­ver­fah­rens ermit­tel­ten Rang­li­ste erfol­gen. Denn eine Gesund­heits­ge­fähr­dung der betei­lig­ten Prü­fer und Bewer­ber bei Aus­wahl­ge­sprä­chen müs­sen wir aus­schlie­ßen. Der Schutz vor Infek­tio­nen hat für uns ober­ste Priorität.“

Die Mini­ste­rin unter­strich: „Die Rang­li­ste auf der ersten Stu­fe wird aus den Ergeb­nis­sen eines struk­tu­rier­ten fach­spe­zi­fi­schen Stu­di­en­eig­nungs­tests ermit­telt. Eine etwa­ige abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung in einem Gesund­heits­be­ruf und des­sen Aus­übung wird eben­so auf der ersten Stu­fe des Aus­wahl­ver­fah­rens berück­sich­tigt. Wir berück­sich­ti­gen auch eine min­de­stens ein­jäh­ri­ge Tätig­keit nach dem Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst­ge­setz oder dem Jugend­frei­wil­li­gen­dienst­ge­setz oder eine min­de­stens zwei­jäh­ri­ge akti­ve Aus­übung einer ehren­amt­li­chen Tätig­keit, die über die beson­de­re Eig­nung für den Stu­di­en­gang Medi­zin Auf­schluss geben.“

Huml hob her­vor: „Das Aus­wahl­ver­fah­ren nach der ersten Stu­fe bie­tet somit genü­gend Anhalts­punk­te dafür, dass bei den aus­ge­wähl­ten Bewer­bern einer­seits ein guter Stu­di­en­erfolg zu erwar­ten ist und ande­rer­seits eine Bereit­schaft für eine spä­te­re haus­ärzt­li­che Tätig­keit besteht.“ Grund­sätz­lich sieht das baye­ri­sche Land- und Amts­arzt­ge­setz für die Ver­ga­be der Stu­di­en­plät­ze im Rah­men der „Land­arzt­quo­te“ struk­tu­rier­te und stan­dar­di­sier­te Aus­wahl­ge­sprä­che als zwei­te Stu­fe des Aus­wahl­ver­fah­rens vor.

Die Mini­ste­rin ergänz­te: „Die Coro­na-Pan­de­mie stellt uns alle vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Aber gera­de der medi­zi­ni­sche Nach­wuchs soll dadurch kei­nen Nach­teil bekom­men. Das garan­tie­ren wir mit dem ver­ein­fach­ten Zulas­sungs­ver­fah­ren. Ab dem Win­ter­se­me­ster 2021/22 sol­len die Stu­di­en­plät­ze im Rah­men des ‚Land­arzt­quo­te‘ dann wie­der nach dem zwei­stu­fi­gen Modell ver­ge­ben werden.“

Huml erläu­ter­te: „Wir bie­ten auch jun­gen Men­schen ohne Ein­serab­itur die Mög­lich­keit eines Medi­zin­stu­di­ums. Kon­kret wer­den bis zu 5,8 Pro­zent aller Medi­zin­stu­di­en­plät­ze in Bay­ern für Stu­die­ren­de vor­ge­hal­ten, die ein beson­de­res Inter­es­se an der haus­ärzt­li­chen Tätig­keit im länd­li­chen Raum haben – das sind rund 110 Stu­di­en­plät­ze jähr­lich. Dafür ver­pflich­ten sie sich, spä­ter min­de­stens zehn Jah­re lang als Haus­ärz­tin oder Haus­arzt in einer Regi­on zu arbei­ten, die medi­zi­nisch unter­ver­sorgt oder von Unter­ver­sor­gung bedroht ist. Es ist zu erwar­ten, dass vie­le dabei eine enge Bin­dung an ihren Arbeits­ort auf­bau­en und auch nach den zehn Jah­ren dort­blei­ben werden.“