Ab Montag Maskentragepflicht im Landratsamt Kulmbach
Kulmbach, 24.04.2020: In Anlehnung an die getroffenen Regelungen für den Geschäfts- und Dienstleistungsbereich wurden die folgenden Festlegungen für das Landratsamt Kulmbach ab kommenden Montag, den 27.04.2020 getroffen:
Die Besucherinnen und Besucher, die das Gebäude aufgrund eines triftigen Grundes einen Termin vereinbart haben, haben nur mit einem entsprechenden Mund- und Nasenschutz (z. B. Community-Maske) Zutritt zum Landratsamt Kulmbach.
Ab Montag ist auch von unseren Mitarbeitern/innen in den öffentlichen Verkehrsflächen (außerhalb der jeweiligen Büros) und bei Kontakt mit Besuchern ausnahmslos ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Diese Regelung dient vorwiegend dem Fremd‑, aber auch dem Eigenschutz.
Weiterführende Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV‑2) und allgemeine Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionen finden Sie auf www.landkreis-kulmbach.de/coronavirus.
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