Land­rats­amt Bam­berg appel­liert: „Über­men­gen bei den Papier­ton­nen wie­der zum Wertstoffhof“

Wert­stoff­hö­fe im Land­kreis Bam­berg haben wie­der geöffnet

In den ver­gan­ge­nen Wochen hat die Men­ge an Papier, Pap­pe oder Kar­to­na­gen (PPK), die neben den grü­nen Papier­ton­nen zur Abho­lung bereit gestellt wur­den, erheb­lich zuge­nom­men. Ursa­che ist sicher­lich das durch die Coro­na-Pan­de­mie geän­der­te Kon­sum­ver­hal­ten, aber auch die zeit­wei­se zum Schutz der Bevöl­ke­rung erfolg­te Schlie­ßung der Wert­stoff­hö­fe. Die Besat­zun­gen der Sam­mel­fahr­zeu­ge haben sehr gute Arbeit gelei­stet und wäh­rend der Schließ­zeit der Wert­stoff­hö­fe ver­sucht, mög­lichst alle Alt­pa­pier­über­men­gen mit­zu­neh­men, auch wenn die „haus­halts­üb­li­chen Men­gen“ teils erheb­lich über­schrit­ten waren.

Den­noch sto­ßen die Sam­mel­teams auf­grund der gro­ßen und zahl­rei­chen Bei­stel­lun­gen inzwi­schen an ihre Gren­zen, weil der zusätz­li­che PPK-Abfall für sie einen deut­li­chen Mehr­auf­wand dar­stellt und vor allem auch arbeits­schutz­recht­li­che Pro­ble­me ver­ur­sacht, da die Abfäl­le oft auch vom Boden auf­ge­ho­ben wer­den müs­sen. Dar­über hin­aus besteht die Gefahr, dass das Mate­ri­al bei Regen auf­weicht, dadurch an Qua­li­tät ver­liert und sich so nur schwer in das Ent­sor­gungs­fahr­zeug ver­brin­gen lässt. Bei böigen Win­den kann es zudem vor­kom­men, dass die Abfäl­le in der Stra­ße ver­teilt werden.

Da die Wert­stoff­hö­fe seit Diens­tag, 21. April 2020, wie­der geöff­net sind, bit­tet der Fach­be­reich Abfall­wirt­schaft nach­drück­lich dar­um, kei­ne Über­men­gen mehr neben den grü­nen Ton­nen bereit zu stel­len und ins­be­son­de­re für gro­ße Kar­to­na­gen künf­tig wie­der die Wert­stoff­hö­fe zu nut­zen. Dort ste­hen 20 m³-Press­con­tai­ner zur kosten­frei­en Abga­be auch grö­ße­rer Men­gen an Papier oder Kar­to­na­gen bereit.

Bei Nut­zung der grü­nen Papier­ton­nen soll­te zudem dar­auf geach­tet wer­den, dass vor allem Kar­to­na­gen vor dem Ein­wurf ent­spre­chend zer­klei­nert wer­den, damit das Volu­men der Behäl­ter aus­ge­nutzt wer­den kann. Bei der Abga­be am Wert­stoff­hof ist dies nicht erforderlich.

Aus­ge­dehn­te Öff­nungs­zei­ten nut­zen – beson­de­re Vor­ga­ben berücksichtigen

In den Kalen­der­wo­chen 17 und 18/2020 bie­tet die Abfall­wirt­schaft an sämt­li­chen 11 Stand­or­ten aus­ge­dehn­te Öff­nungs­zei­ten an. Details sind unter www​.land​kreis​-bam​berg​.de/​a​b​f​a​l​l​w​i​r​t​s​c​h​aft ersichtlich.

Die Abfall­wirt­schaft macht aus­drück­lich dar­auf auf­merk­sam, dass für den Auf­ent­halt auf den Wert­stoff­hö­fen im Land­kreis Bam­berg selbst­ver­ständ­lich die all­ge­mei­nen von der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung vor­ge­ge­be­nen Sicher­heits­re­geln zu berück­sich­ti­gen sind. Dazu zäh­len insbesondere:

  • Sicher­heits­ab­stand von 1,5 bis 2 Meter
  • Mund­schutz­ge­bot („Com­mu­ni­ty-Mas­ke“)
  • Husten- bzw. Niesetikette

Ent­spre­chend den Emp­feh­lun­gen des Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­ums ist fer­ner nur eine begrenz­te Anzahl von Anlie­fe­rern auf den Wert­stoff­hö­fen zuge­las­sen, so dass ggf. eine Ein­lass­re­ge­lung erfol­gen muss.

Bei Fra­gen steht die Abfall­be­ra­tung des Land­krei­ses Bam­berg ger­ne zur Ver­fü­gung, Tel. 0951/85–706 oder 85–708.