Eggols­hei­mer Bür­ger­be­geh­ren geht in die ent­schei­den­de Phase

Wie wer­den sich die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ent­schei­den? / Foto: Privat

Das Bau­vor­ha­ben Schirna­id­ler Stra­ße stellt einen gro­ßen Ein­griff in das öko­lo­gi­sche Umfeld des Ortes Eggols­heim dar und wird des­sen Orts­bild in einem sei­ner schön­sten Rand­be­rei­che mas­siv ver­än­dern. Der ursprüng­li­che Pla­nungs­ent­wurf der Gemein­de führ­te zu einer kon­tro­vers geführ­ten Dis­kus­si­on inner­halb der Bür­ger­schaft. Hier­aus ent­stand ein Bür­ger­be­geh­ren mit der Absicht, die Fol­gen des Ein­griffs in einem ver­tret­ba­ren Rah­men zu hal­ten. Das zu einem Bür­ger­ent­scheid vor­lie­gen­de Bür­ger­be­geh­ren belässt die als beson­ders wert­voll ein­zu­stu­fen­de Streu­obst­wie­se und angren­zen­de Gär­ten unbe­rührt. Aus Sicht der Ver­ant­wort­li­chen des Bür­ger­be­geh­rens las­sen sich die drin­gend benö­tig­ten Bau­grund­stücke in aus­rei­chen­der Form in die ver­blei­ben­den Acker­flä­chen ein­pas­sen. Hier­bei wird Art und Umfang der Bebau­ung durch das Bür­ger­be­geh­ren nicht vor­ge­ge­ben, was eine fle­xi­ble Anpas­sung an den tat­säch­li­chen Bedarf ermög­licht. Zudem kön­nen über eine opti­ma­le Flä­chen­aus­nut­zung mit mög­lichst gerin­gem Ver­kehrs­flä­chen­an­teil mit ca. 110€/qm gerin­ge­re Erschlie­ßungs­ko­sten als über den Ent­wurf des Rats­be­geh­rens erreicht wer­den. Vor dem Hin­ter­grund, dass die Gemein­de in vie­len Eggols­hei­mer Orts­tei­len die Aus­wei­sung wei­te­rer Bau­ge­bie­te auf den Weg gebracht hat, wird eine Redu­zie­rung der gemeind­li­chen Ein­nah­men durch den Weg­fall eines Teils der Ver­kaufs­er­lö­se in Kauf genommen.

Dies hat nun zu einem als Rats­be­geh­ren vor­ge­brach­ten über­ar­bei­te­ten Pla­nungs­vor­schlag der Gemein­de geführt, der am 17. Mai gemein­sam mit dem Bür­ger­be­geh­ren zur Abstim­mung steht. Er sieht aller­dings auch wei­ter­hin eine Bebau­ung der Streu­obst­wie­se und der angren­zen­den Gär­ten vor, die durch eine zusätz­li­che Stra­ße ent­lang der Fried­hofs­gren­ze ergänzt wur­de. Die gequetscht wir­ken­de Inte­gra­ti­on eini­ger alter Obst­bäu­me lässt drei gro­ße Geschoss­woh­nungs­bau­ten auf 15m an die­se her­an­rücken. Im aktu­el­len Amts­blatt der Gemein­de wer­den die Argu­men­te für den dem Rats­be­geh­ren zugrun­de­lie­gen­den Pla­nungs­vor­schlag sach­lich dargestellt.

Im sel­ben Blatt fin­det sich eben­falls eine Erläu­te­rung der Beweg­grün­de für das Bür­ger­be­geh­ren. Hier­in wird der Bedarf an Bau­grund, ins­be­son­de­re für ein­hei­mi­sche jun­ge und älte­re Bür­ger sowie für sozia­len Woh­nungs­bau, aus­drück­lich hervorgehoben.

Letzt­end­lich ver­bleibt die Abwä­gung, ob die über das Rats­be­geh­ren pro­gno­sti­zier­ten Mehr­ein­nah­men den Ver­lust an orts­bild­prä­gen­den und öko­lo­gisch wert­vol­len Streu­obst­wie­sen und Gär­ten rechtfertigen.

Die Ver­tre­ter des Bür­ger­be­geh­rens haben sich dies­be­züg­lich ein­deu­tig posi­tio­niert. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den sich auf www​.face​book​.com/​S​c​h​i​r​n​a​i​d​l​e​r​S​t​r​a​sse.