21jähriger Bam­ber­ger muss sich wegen bewaff­ne­ten Rausch­gift­de­lik­ten vor dem Land­ge­richt verantworten

Symbolbild Polizei

18.Kalenderwoche 2020

In der 18.Kalenderwoche 2020 fin­det am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lung in Straf­sa­chen statt: Das Straf­ver­fah­ren­ge­gen den 21-jäh­ri­gen S. wegen bewaff­ne­ten uner­laub­ten Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ande­ren Delik­ten am 30.04.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Strafkammer(Az. 34KLs 2101Js 17192/19). Dem Ange­klag­ten liegt unter ande­rem zur Last,im Juli 2019 zusam­men mit dem geson­dert Ver­folg­ten S. in des­sen Woh­nung in Bam­berg 1,5kg Mari­hua­na zum Kauf­preis von 4.700,00 EUR von einem bis­lang unbe­kannt geblie­be­nen Rausch­gift­händ­ler gekauft und über­nom­men zu haben, um die­se sspä­ter in Klein­men­gen gewinn­brin­gend wei­ter­zu­ver­äu­ßern. Außer­dem wird dem Ange­klag­ten vorgeworfen,im Okto­ber 2019 ca. 370 g Mari­hua­na von einer wei­te­ren geson­dert ver­folg­ten Per­son im Raum Bam­berg zum Preis von etwa 1.600,00 EUR gekauft und über­nom­men haben.

Anschlie­ßend soll der­An­ge­klag­te­das Rausch­gift in die Woh­nung des geson­dert ver­folg­ten S. ver­bracht haben, um es dort an die L. wei­ter­zu­ver­kau­fen. L. soll nicht beab­sich­tigt haben, das Rausch­gift zu kau­fen, son­dern viel­mehr zusam­men mit dem D. geplant haben, dem Ange­klag­ten das Rausch­gift zu ent­wen­den, um sich an ihm zu rächen. Zur Aus­füh­rung die­ses Plans soll der D. den Ange­klag­ten mas­kiert und mit einem Schlag­ring und einer PTB-Waf­fe aus­ge­rü­stet, ange­grif­fen haben, wor­auf es zu einer wech­sel­sei­ti­gen Schlä­ge­rei zwi­schen dem Ange­klag­ten und dem D. gekom­men sein soll, bei wel­cher bei­de ver­letzt wor­den sein sol­len. Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID-19 aus­zu­fül­len. Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​-​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/. Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann­die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden