Land­rats­amt Bam­berg: ÖPNV macht Schritt in Rich­tung Normalität

Ab kom­men­den Mon­tag, 27. April ver­kehrt der ÖPNV im Land­kreis Bam­berg wie­der wie an Schul­ta­gen; für alle Fahr­gä­ste ab dem 7. Lebens­jahr gilt Maskenpflicht

Ab kom­men­den Mon­tag, 27. April 2020, wird der öffent­li­che Bus­li­ni­en­ver­kehr im Land­krei­ses Bam­berg wie­der nach dem gewohn­ten Fahr­plan zu Schul­zei­ten durch­ge­führt. Das wur­de am 22. April 2020 im Bei­sein der Schu­len und Ver­kehrs­un­ter­neh­men im Ein­klang mit der Vor­ge­hens­wei­se im Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) beschlos­sen. Infor­ma­tio­nen zum Fahr­plan­an­ge­bot gibt’s im Inter­net unter www​.vgn​.de/​v​e​r​b​i​n​d​u​n​gen.

Abwei­chend davon ver­keh­ren die Lini­en der Stadt­wer­ke Bam­berg vom 22. April bis 3. Mai 2020 nach dem Sams­tags­fahr­plan mit zusätz­li­chen Fahr­ten zur Sicher­stel­lung der Erreich­bar­keit von Schu­len und Geschäf­ten. Unter www​.stadt​wer​ke​-bam​berg​.de/​u​n​t​e​r​n​e​h​m​e​n​/​c​o​r​o​na/ sind die jeweils gül­ti­gen Fahr­plä­ne der Stadt­wer­ke Bam­berg veröffentlicht.

Hin­wei­se zur Busbenutzung

Für alle Fahr­gä­ste ab dem 7. Lebens­jahr ist es gemäß der Ver­ord­nung zur Ände­rung der 2. Bay­er. Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung vom 21. April 2020 ab Mon­tag, 27. April 2020 ver­pflich­tend, in den Bus­sen wie auch Bus­stei­gen und Bahn­hö­fen etc. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tra­gen. Das gilt dem­zu­fol­ge auch für Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Aus­zu­bil­den­de, die wie­der im Prä­senz­un­ter­richt beschult wer­den. Dabei kön­nen auch selbst­ge­näh­te Stoff­mas­ken (sog. „Com­mu­ni­ty-Mas­ken“) oder Schals und Tücher zur Anwen­dung kommen.

In den Bus­sen und Bah­nen ist zudem mög­lichst auf die Ein­hal­tung der gül­ti­gen Abstands­re­ge­lun­gen von 1,5 m zu ach­ten. Die Ver­kehrs­un­ter­neh­men sind ange­hal­ten, die zu nut­zen­den bzw. die gesperr­ten Sitz­plät­ze zu kenn­zeich­nen. Das Fahr­per­so­nal ist berech­tigt, bei Miss­ach­tung der Regeln den ent­spre­chen­den Per­so­nen die Mit­fahrt zu ver­wei­gern oder deren Mit­fahrt abzubrechen.