Pres­se­kon­fe­renz zur aktu­el­len Situa­ti­on in der Coro­na-Pan­de­mie in Bam­berg Stadt und Landkreis

Die Coro­na­kri­se hat Bam­berg wei­ter­hin fest im Griff. Bay­ern und Deutsch­land sind aller­dings zum Glück bis­her bes­ser davon­ge­kom­men als vie­le ande­re Län­der. Aber: jetzt nicht nach­las­sen. Es ist nicht vor­bei, Coro­na bleibt. Solan­ge es weder Impf­stoff noch Medi­ka­men­te gegen Covid-19 gibt, hilft nur Vor­sicht, Distanz und Geduld.

Fall­zah­len:

  • Die Kur­ve flacht ab
  • Die Hälf­te der bis­her mit dem Covid-19-Virus infi­zier­ten Per­so­nen gilt als geheilt: 272 von 545 Menschen
  • Die Zahl der Infi­zier­ten hat sich zuletzt nach 20 Tagen ver­dop­pelt; in der zwei­ten März­hälf­te ver­dop­pel­te sich die Zahl der Infi­zier­ten teil­wei­se nach 3 Tagen.
  • Zahl der Infi­zier­ten sinkt:
    KW 11: 13
    KW 12: 65
    KW 13: 164
    KW 14: 140
    KW 15: 86
    KW 16: 69
    KW 17: Mo: 1; Di: 7
  • Seit Mit­te April steigt die Zahl der als geheilt gel­ten­den Per­so­nen stär­ker als die Zahl der Infizierten.
    die Zahl der Geheil­ten ist fast dop­pelt so hoch wie die Zahl der Neuinfizierten
    April: 480 Infi­zier­te 161 Geheilte
    21. April: 545 Infi­zier­te 272 Geheilte
    Dif­fe­renz: 65 111

Inten­siv­bet­ten

  • An den Kli­ni­ken von Sozi­al­stif­tung (28) und GKG (9) ste­hen ins­ge­samt 37 Inten­siv­bet­ten zur Verfügung.
  • 10 die­ser Inten­siv­plät­ze sind mit Covid-19-Pati­en­ten belegt
  • 11 Inten­siv­bet­ten sind frei

Todes­fäl­le

  • Von 38 Pfle­ge­hei­men in Bam­berg Stadt und Land sind der­zeit ledig­lich vier Hei­me betrof­fen. 26 von 38 Todes­fäl­len sind die­sen Hei­men zuzuordnen.
  • Durch­schnitts­al­ter der Ver­stor­be­nen: 82 Jahre
    kein Ver­stor­be­ner jün­ger als 60 Jahre
    fast drei Vier­tel der Ver­stor­be­nen älter als 80

  • größt­mög­li­cher Schutz
    Betre­tungs­ver­bo­te für alle Heime
    Pan­de­mie­be­auf­trag­te für alle Heime
    Regel­mä­ßi­ge Test von Bewoh­nern und Personal
    Betreu­arzt für jedes Heim (Wech­sel vermeiden)
    Iso­la­ti­on von infi­zier­ten Bewohnern
    Qua­ran­tä­ne für infi­zier­te Beschäftigte

Maskenpflicht/​Alltagsmasken

In Bay­ern kommt die Mas­ken­pflicht. Von Mon­tag (27.04.2020) an müs­sen die Men­schen in allen Geschäf­ten und im öffent­li­chen Nah­ver­kehr einen Mund-Nasen-Schutz tra­gen. Das hat Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder am Mon­tag in sei­ner zwei­ten Regie­rungs­er­klä­rung zur Coro­na-Kri­se ange­kün­digt. Das kommt eini­ger­ma­ßen über­ra­schend, hat­te das Kabi­nett doch noch in der ver­gan­ge­nen Woche eine Mas­ken­pflicht abge­lehnt. Ein „Mund­schutz­ge­bot“ soll­te statt­des­sen gel­ten und die Auf­he­bung der Aus­gangs­be­schrän­kun­gen und Auf­la­gen wei­ter­hin nur lang­sam und schritt­wei­se ver­folgt werden.

Die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den selbst kön­nen die All­tags­mas­ken lei­der nicht beschaf­fen und zen­tral ausgeben.

Die Stadt Bam­berg bie­tet ab sofort eine Liste mit Kon­takt­da­ten von Pri­vat­leu­ten, Initia­ti­ven, Geschäf­ten und Ein­rich­tung an, bei wel­chen soge­nann­te All­tags­mas­ken bestellt wer­den können.

Wer kei­ne Mas­ken kau­fen möch­te, kann bereits vor­han­de­ne Schals oder Tücher ver­wen­den, um Mund und Nase zu bedecken. Auch dadurch schützt man sein Umfeld.

Die Liste erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und wird sicher­lich in den kom­men­den Tagen noch wach­sen. Wer selbst Mas­ken anbie­ten möch­te, kann die Stadt Bam­berg unter presse@​stadt.​bamberg.​de dar­über informieren.

Schutzausrüstung/​Mate­ri­al­an­kauf

Stadt und Land­kreis Bam­berg war (wie auch die ande­ren Gebiets­kör­per­schaf­ten wie Land­kreis Bam­berg oder Land­kreis Forch­heim) gezwun­gen, auf­grund der man­gel­haf­ten Lie­fe­run­gen des Frei­staats Bay­ern an per­sön­li­cher Schutz­aus­rü­stung, ergän­zend selbst Schutz­aus­rü­stun­gen einzukaufen.

  • Land­kreis Bam­berg hat Mate­ri­al im Gesamt­wert von rund 250.000 € selbst gekauft. Dar­un­ter 2.000 FFP2 Mas­ken und 10.000 Mund-Nasen-Schutz (MNS), wei­te­re 50.000 FFP2 und 50.000 MNS sind noch im Zulauf
  • Land­rats­amt lässt gemein­sam mit Frei­wil­li­gen auf 3D-Druckern Hal­te­run­gen für Gesichts­vi­sie­re drucken, 1.500 Stück wur­den bereits fertiggestellt.
  • zusätz­li­che Schutz­aus­rü­stung kommt vom Frei­staat Bay­ern: die Ver­tei­lung erfolgt nach einem Kon­zept des Frei­staa­tes vor­ran­gig an Kli­ni­ken, Senio­ren­hei­me, Schwer­punkt­pra­xen und ambu­lan­te Pfle­ge­dien­ste

    jüng­ste Ver­tei­lung: Diens­tag, 21. April 2020
    aktu­el­le Bedarfs­ab­fra­ge (wöchent­lich): heu­te, Mitt­woch, 22. April 2020
    näch­ste Ver­tei­lung: Donnerstag/​Freitag, 23./24. April 2020

  • Der Markt scheint sich zu beru­hi­gen; die her­kömm­li­chen Lie­fer­we­ge funk­tio­nie­ren wie­der besser.

  • Die Stadt Bam­berg hat eben­falls bereits für rund 130.000 Euro selbst Schutz­aus­rü­stung besorgt.

  • Unter ande­rem nähen der­zeit die Fir­ma Greiff, die Fir­ma Bulla­ni und das ETA Hoff­mann Thea­ter Mas­ken für den medi­zi­ni­schen Bereich.

Schwer­punkt­pra­xis und Abstrichstelle

Die Schwer­punkt­pra­xis am Kli­ni­kum Bam­berg wur­de am 09.04.2020 in Betrieb genom­men. Die Teststelle/​Abstrichstelle in Scheß­litz funk­tio­niert nach wie vor sehr gut.

In Hirschaid wur­de auch eine zusätz­li­che Schwer­punkt­pra­xis für Kin­der eingerichtet.

Wirt­schafts­för­de­rung Landkreis

  • Ret­tungs­schirm Landkreis:
    87 ein­ge­gan­ge­ne Anträ­ge mit einen Antrags­vo­lu­men von rd. 1,365 Mio Euro
    70 bewil­lig­te Anträ­ge mit 915.000 Euro aus­ge­reich­ter Darlehenssumme
    9 Anträ­ge wur­den zurückgezogen
  • Tele­fon-Hot­line für Unternehmen
    Klä­rung von Fra­gen zur För­de­rung und zur Positivliste
  • Coro­na-Ticker
    11 Aus­ga­ben für rd. 2.150 Per­so­nen (zumeist Unternehmer/​innen) mit den wich­tig­sten aktu­el­len Informationen

Ret­tungs­schirm Stadt (Stand 21.4.2020)

ein­ge­gan­ge­ne Anträge142

mit gewünsch­ter Dar­le­hens­sum­me von 2,15 Mio. €
bewil­lig­te Anträge110mit einer Dar­le­hens­sum­me von 1,4 Mio. €

noch nicht bewil­lig­te Anträge20
davon auf Warteliste17

abgelehnte/​zurückgezogene Anträge12

Wirt­schafts­för­de­rung Stadt

Öff­nung des Ein­zel­han­dels ab dem 27.4.2020:

Öff­nen dürfen:

  • Die Wirt­schafts­för­de­rung hat von ins­ge­samt 570 Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten in der Stadt Bam­berg die Ladenflächen
  • Davon durf­ten bis­lang bereits rund 180 offen haben, da sie zur Grund­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung zäh­len, z.B. Lebens­mit­tel­ein­zel­han­del, Dro­ge­rien, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser, Tier­be­darf, Tank­stel­len, etc.
  • Ab dem 20.4. durf­ten auch die 4 Bau­märk­te in Bam­berg öffnen.

Ab dem 27.4. dür­fen alle Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te bis max. 800qm öff­nen, das sind über 550 Geschäf­te in ganz Bamberg!

Nur weni­ger als 20 Geschäf­te haben ab dem 27.4. also noch geschlossen.

Nicht öff­nen dürfen:

  • Nicht öff­nen dür­fen Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te über 800qm Verkaufsfläche.

Geplan­te Wirt­schafts­kon­fe­renz Anfang Mai

  • Gespräch mit Ver­tre­tern von Ban­ken, Kam­mern, Bran­chen­ver­tre­ter (Ein­zel­han­del, Gastro­no­mie, Anti­qui­tä­ten­händ­ler, etc.)
  • Zie­le:
    • Aktu­el­le Situa­ti­on erfassen
    • Wie kom­men die ein­zel­nen Bran­chen nach der schritt­wei­sen Locke­rung der Coro­na-Ein­schrän­kun­gen zurecht?
    • Wel­che Maß­nah­men sind evtl. erforderlich?

Hil­fe für Frei­be­ruf­ler, Solo­selb­stän­di­ge und Vereine

Der wirt­schaft­li­che Scha­den der Coro­na-Pan­de­mie ist gewal­tig und viel­fach noch nicht abseh­bar. Vor allem Frei­be­ruf­ler und Solo­selbst­stän­di­ge fal­len dabei häu­fig durch jedes För­der­ra­ster, weil sie kei­ne betrieb­li­chen Sach- und Finanz­auf­wen­dun­gen haben, und ste­hen vor dem exi­sten­ti­el­len Nichts. Pri­va­te Lebens­ko­sten kön­nen für den Antrag nicht gel­tend gemacht wer­den. Für die­se Berufs­grup­pe hat die Bun­des­re­gie­rung den Zugang zur Grund­si­che­rung seit dem 31.03.2020 erheb­lich erleich­tert. Die „Coro­na-Grund­si­che­rung“ kann bei den Job­cen­tern Stadt Bam­berg und Land­kreis Bam­berg bean­tragt wer­den. Die­se Coro­na-Grund­si­che­rung umfasst die regu­lä­re Grund­si­che­rung sowie die kom­plet­te Kosten­er­stat­tung für die Unter­kunft für min­de­stens sechs Mona­te. Zudem gel­ten deut­lich ein­fa­che­re Regeln im Ver­gleich zur regu­lä­ren Grund­si­che­rung. So wird bei­spiels­wei­se Ver­mö­gen nicht berück­sich­tigt, soweit es nicht erheb­lich ist.

Für die Bean­tra­gung der neu­en „Coro­na-Grund­si­che­rung“ wur­den die gesetz­li­chen Rege­lun­gen geän­dert: Alle Anträ­ge zur Grund­si­che­rung, die ab dem 01.03.2020 bis ein­schließ­lich zum 30.06. 2020 neu ein­ge­hen, ent­fällt für die ersten sechs Mona­te die Ver­mö­gens­prü­fung, wenn erklärt wird, dass kein erheb­li­ches Ver­mö­gen ver­füg­bar ist. Wie die Lei­ter der Job­cen­ter von Stadt und Land­kreis erklä­ren, dür­fen Allein­ste­hen­de über ein pri­va­tes Ver­mö­gen von bis zu 60.000 € ver­fü­gen. Für jedes wei­te­re Fami­li­en­mit­glied dür­fen bis zu 30.000 € pri­va­tes Ver­mö­gen zur Ver­fü­gung stehen.

Auch für die Über­nah­me der Miet­ko­sten gilt eine Son­der­re­ge­lung: Wie üblich wer­den die Kosten der Unter­kunft (Mie­te, Neben­ko­sten, Heiz­ko­sten) über­nom­men. Neu ist aller­dings, dass in den ersten 6 Mona­ten des Lei­stungs­be­zugs die Aus­ga­ben für Unter­kunft und Hei­zung in tat­säch­li­cher Höhe aner­kannt wer­den. „Bei Anträ­gen, die zwi­schen dem 01.03.2020 und 30.06.2020 ein­ge­hen, prü­fen wir auch nicht, ob die Wohn­ver­hält­nis­se ange­mes­sen sind“, so Ste­fan Zieg­mann, Lei­ter des Job­cen­ters Stadt Bamberg.

Neben der so genann­ten „Coro­na-Grund­si­che­rung“ hat Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder am 20. April ange­kün­digt, dass es für die bis­lang wenig von der Staats­re­gie­rung bedach­te Berufs­grup­pe der Kul­tur­schaf­fen­den noch mehr Unter­stüt­zung geben soll. Als Aus­gleich für weg­ge­bro­che­ne Auf­trit­te und Ver­an­stal­tun­gen kön­nen z.B. Künst­le­rin­nen und Künst­ler 1.000 Euro monat­lich für die näch­sten drei Mona­te erhal­ten. Bis­lang gibt es hier­zu aller­dings noch kein Antragsformular.

Die Spar­kas­se Bam­berg und die Spar­kas­sen­stif­tung haben zudem ein finan­zi­el­les Son­der­pa­ket geschnürt und hel­fen Ver­ei­nen und Kul­tur­schaf­fen­den mit über 1.500.000 Euro

Zum einen schüt­tet sie in den Jah­ren 2020 und 2021 jeweils bis zu 500 000 Euro aus einem extra Spen­den­fonds an gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne aus, die durch die Coro­na-Kri­se Liqui­di­täts­eng­päs­se haben. Zum ande­ren haben spe­zi­ell Kul­tur­schaf­fen­de die Mög­lich­keit, noch mehr pro­jekt­be­zo­ge­ne Anträ­ge an die Spar­kas­sen-Stif­tung für Kunst, Kul­tur und Denk­mal­pfle­ge zu stel­len, die 2020 und 2021 ins­ge­samt 500 000 Euro, und damit mehr als dop­pelt so viel wie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren aus­schüt­ten wird.

Auch für Ver­ei­ne ist die Coro­na-Pan­de­mie eine gro­ße Her­aus­for­de­rung. Die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen sind teil­wei­se erheb­lich. Daher haben jetzt gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne aus Stadt und Land­kreis Bam­berg die Mög­lich­keit, einen Antrag auf maxi­mal 5 000 Euro zu stel­len. Infor­ma­tio­nen und das Antrags­for­mu­lar fin­den Betrof­fe­ne unter www​.spar​kas​se​-bam​berg​.de.

Gera­de für Künst­ler und Kul­tur­schaf­fen­de ist die Coro­na-Kri­se eine schwe­re Zeit, da Ver­an­stal­tun­gen und Aus­stel­lun­gen nicht statt­fin­den dür­fen und so Ein­nah­me­quel­len feh­len. Für sie gab es bis­lang kein Pro­gramm, sie konn­ten häu­fig allen­falls Hartz IV bean­tra­gen. Die Ankün­di­gung der Baye­ri­schen Regie­rung Künst­lern, die in der Künst­ler­so­zi­al­kas­se orga­ni­siert sind, drei Mona­te lang je 1000 Euro zukom­men zu las­sen ist da ein wich­ti­ger Schritt. Die Spar­kas­se Bam­berg weist aber expli­zit auf die Mög­lich­keit hin, dass Kul­tur­schaf­fen­de einen Antrag für einen Pro­jekt­zu­schuss bei der Stif­tung der Spar­kas­se Bam­berg stel­len kön­nen. Die Aus­schüt­tungs­be­trä­ge lie­gen bei je 250 000 Euro für die­ses und näch­stes Jahr. Die näch­ste Stif­tungs­rats­sit­zung ist für 25. Mai 2020 geplant, Antrags­schluss ist der 6. Mai 2020. Infor­ma­tio­nen gibt es unter www​.spar​kas​se​-bam​berg​.de/​s​t​i​f​t​ung.

Betreu­ung in Kindertagesstätten

Laut Ver­laut­ba­rung der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung sol­len vor­aus­sicht­lich ab Mai für die Dau­er von drei Mona­ten die Gebüh­ren für Krip­pen und Kin­der­gär­ten erstat­tet wer­den, so dass hier die Eltern eine spür­ba­re Ent­la­stung erfah­ren – sicher­lich hat auch das Schrei­ben des Ober­bür­ger­mei­sters an Mini­ster­prä­si­dent Söder hier­an einen Anteil.

Hin­sicht­lich der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung der Kosten­über­nah­me lie­gen der­zeit aller­dings noch kei­ne Infos vor.

Die Eltern von den Kita-Gebüh­ren zu befrei­en, ver­langt die baye­ri­sche SPD bereits seit Ende März; auch meh­re­re Ver­bän­de haben dies gefor­dert. Bis­lang läuft die staat­li­che und die kom­mu­na­le Finan­zie­rung der Kitas trotz der Schlie­ßung gene­rell wei­ter. In vie­len Städ­ten und Gemein­den über­wei­sen die Eltern bis­lang aber wei­ter­hin ihre Bei­trä­ge, wenn die Kom­mu­nen dies nicht über­neh­men. In Mün­chen bei­spiels­wei­se erstat­tet die Stadt die Gebüh­ren in den städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen, bei frei­en Trä­gern müs­sen die Eltern bis­her wei­ter zah­len. Kin­der­gär­ten und Krip­pen finan­zie­ren sich je nach Trä­ger und Regi­on zwi­schen 15 und 35 Pro­zent auch über Elternbeiträge.

Ins­ge­samt gehen wir aber davon aus, dass in den kom­men­den Wochen wie­der signi­fi­kant mehr Kin­der in die Kin­der­ta­ges­stät­ten gehen werden.

Die Betreu­ungs­richt­li­ni­en wer­den ab dem 27. April 2020 behut­sam gelockert und erweitert:

  1. Erwerbs­tä­ti­ge Allein­er­zie­hen­de kön­nen ihre Kin­der zur Not­be­treu­ung brin­gen, wenn sie auf­grund dienst­li­cher oder betrieb­li­cher Not­wen­dig­kei­ten an einer Betreu­ung ihres Kin­des gehin­dert sind. Auf eine Tätig­keit in einem Bereich der kri­ti­schen Infra­struk­tur kommt es dabei nicht an.

  1. Lebt das Kind in einem gemein­sa­men Haus­halt mit bei­den Eltern­tei­len, genügt es, wenn nur ein Eltern­teil in einem Bereich der kri­ti­schen Infra­struk­tur tätig ist. Dies galt bis­her nur für die Berei­che der Gesund­heits­ver­sor­gung und Pflege.

Groß­ver­an­stal­tun­gen – Absa­ge Sandkerwa

  • Alle Ver­samm­lun­gen und Ver­an­stal­tun­gen sind bis vor­erst 03. Mai 2020 untersagt.
  • Groß­ver­an­stal­tun­gen sind bis min­de­stens 31. August unter­sagt. Gestern Absa­ge Oktoberfest.

  • Kon­kre­te Rege­lun­gen (Grö­ße, Ver­an­stal­tungs­art, …) ste­hen noch aus.

Auch Bam­bergs schön­ste und größ­te Kirch­weih – die Sand­ker­wa – fällt dem Coro­na-Virus zum Opfer.

Zu mei­nem größ­ten Bedau­ern muss ich Ihnen auch mit­tei­len, dass sich der Bür­ger­ver­ein und die Stadt Bam­berg gestern schwe­ren Her­zens dazu durch­ge­run­gen haben auch die Sand­ker­wa abzu­sa­gen. Eine Ver­schie­bung war kei­ne Opti­on für das Traditionsfest.

„Wir alle bedau­ern die­se Ent­schei­dung sehr und sie fiel uns nicht leicht. Aber die Absa­ge war zum Schutz der Bevöl­ke­rung unum­gäng­lich“, sagt Andre­as Star­ke. „Die Gesund­heit der Betrei­ber und der Besu­cher ist wich­ti­ger als ein Volksfest.“

Und Bar­ba­ra Kropf, Vor­sit­zen­de des Bür­ger­ver­eins IV. Distrikt ergänzt: „Wir wol­len uns auch nicht dem Vor­wurf aus­set­zen, dass wir wäh­rend der Ker­wa das Coro­na­vi­rus wei­ter ver­brei­tet hätten!“

Die bei­den Geschäfts­füh­rer erklä­ren wei­ter, dass man natür­lich auch inten­siv eine Ver­schie­bung der Ker­wa um ein paar Wochen geprüft habe. Man sei aber zu dem Ergeb­nis gekom­men, dass dies kei­ne Lösung dar­stel­len wür­de. Man kön­ne heu­te noch nicht abse­hen, ob der Ver­bots­zeit­raum für Groß­ver­an­stal­tun­gen nicht noch ein­mal ver­län­gert wer­den muss.

„Die Absa­ge der 70. Sand­ker­wa in die­sem Jahr ist emo­tio­nal und natür­lich auch öko­no­misch eine ganz, ganz bit­te­re Pil­le, die wir jetzt gemein­sam schlucken müs­sen“, so Kropf, Feul­ner und Starke.

Eine Defi­ni­ti­on was eine Groß­ver­an­stal­tung in die­sem Sin­ne ist, steht noch aus. Mini­ster­prä­si­dent Söder hat in sei­ner Pres­se­kon­fe­renz in der ver­gan­ge­nen Woche die­se Defi­ni­ti­on erst für den Zeit­punkt ange­kün­digt, zu dem zumin­dest klei­ne­re Ver­an­stal­tun­gen wie­der zuläs­sig sind. In Bam­berg sind vie­le Ver­an­stal­tun­gen noch nicht abge­sagt, es ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass dies nun nach und nach geschieht.

In der kom­men­den Woche wird es ein Gespräch mit den Ver­an­stal­tern der grö­ße­ren Ver­an­stal­tun­gen in Bam­berg geben, bei dem auch mög­li­che Ersatztermine/​Ersatzszenarien dis­ku­tiert wer­den sollen.

Schu­len

Behut­sam Schritt für Schritt zurück in den Schul­all­tag, jedoch mit kla­ren Coro­na-Regeln, so sieht es die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung vor. Doch jede Schu­le ist anders. So man­che Vor­ga­be stellt Schul­lei­ter vor schwie­ri­ge orga­ni­sa­to­ri­sche Aufgaben.

Nicht mehr als 10 bis 15 Schü­ler in einem Raum, Min­dest­ab­stand von ein­ein­halb bis zwei Metern, vier Qua­drat­me­ter Platz für jeden Schü­ler: Die­se Vor­ga­ben sol­len ein­ge­hal­ten wer­den, wenn am 27. April die Abschluss­klas­sen wie­der zurück an Bay­erns Schu­len kom­men.

Die Schul­lei­te­rin­nen und Schul­lei­ter sind grund­sätz­lich erleich­tert, dass wie­der Unter­richt statt­fin­den kann, doch erfor­dern die Vor­ga­ben viel Krea­ti­vi­tät und Impro­vi­sa­ti­ons­kunst. Ver­mut­lich wird Schicht-Unter­richt kaum zu ver­mei­den sein.

Öffent­li­cher Personennahverkehr

  • Schul­weg und Trans­port der Schü­ler wer­den die Stadt­wer­ke sicher­stel­len mit einem erwei­ter­ten Sams­tags-Fahr­plan ab Mon­tag. Auch hier darf es nicht zu eng wer­den, gera­de die Aus- und Ein­gän­ge stel­len Nadel­öh­re dar die es zu ver­mei­den gilt. Im ÖPNV gilt Maskenpflicht.

  • im Land­kreis ver­keh­ren ab de. 27. April alle Schul­ver­keh­re wie vor der Corona-Pandemie.

Dienst­lei­stung für die Bür­ger wie­der im Normalbetrieb

  • Land­rats­amt kehrt ab Mon­tag, 27. April, zu den Öff­nungs­zei­ten vor Aus­bruch der Pan­de­mie zurück.
  • Für alle Berei­che außer für die Zulas­sungs­stel­le wird um Ter­min­ver­ein­ba­run­gen gebeten.
  • Für die Zulas­sungs­stel­le sind für Mon­tag, 27. April, und Diens­tag, 28. April bereits aus der zurück­lie­gen­den Woche Ter­mi­ne ver­ein­bart. An die­sen bei­den Tagen kann es ohne Ter­min­ver­ein­ba­rung ggf. zu län­ge­ren War­te­zei­ten kommen.
  • Besu­cher wer­den gebe­ten Mund-/Na­sen-Schutz zu tra­gen und Sicher­heits­ab­stand zu wahren.