Erlan­gen: Rat­haus-Report vom 22.04.2020

Coro­na-Pan­de­mie Not­be­treu­ung wird aus­ge­wei­tet, Kosten­über­nah­me für Kita-Ausfall

Ange­sichts der Coro­na-Pan­de­mie bleibt die Not­be­treu­ung an Schu­len, Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len und heil­päd­ago­gi­schen Tages­stät­ten bei­be­hal­ten und wird ab Montag,27. April, aus­ge­wei­tet. Zu den bis­her bereits Anspruchs­be­rech­tig­ten kön­nen auch erwerbs­tä­ti­ge Allein­er­zie­hen­de ihre Kin­der zur Not­be­treu­ung brin­gen, wenn sie auf­grund dienst­li­cher oder betrieb­li­cher Not­wen­dig­kei­ten unab­hän­gig von der Bran­che ihre Kin­der nicht betreu­en kön­nen. Der Anspruch auf Betreu­ung gilt künf­tig fer­ner für Kin­der, wenn auch nur ein Eltern­teil in einem Bereich der kri­ti­schen Infra­struk­tur tätig ist. Zu die­sen Bran­chen gehö­ren ins­be­son­de­re alle Ein­rich­tun­gen, die der Auf­recht­erhal­tung der Gesund­heits­ver­sor­gung und der Pfle­ge sowie der Behin­der­ten­hil­fe, Kin­der-und Jugend­hil­fe, der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung ein­schließ­lich der nicht­po­li­zei­li­chen Gefah­ren­ab­wehr (Feu­er­wehr, Ret­tungs­dienst und Katastrophenschutz),der Sicher­stel­lung der öffent­li­chen Infra­struk­tu­ren (Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dien­ste, Ener­gie, Was­ser, ÖPNV, Ent­sor­gung), der Lebens­mit­tel­ver­sor­gung und der Hand­lungs­fä­hig­keit zen­tra­ler Stel­len von Staat, Justiz und Ver­wal­tung die­nen. Die Heil­päd­ago­gi­schen Tages­stät­ten der Jugend­hil­fe wer­den wegen des hohen päd­ago­gi­schen und the­ra­peu­ti­schen För­der­be­darfs der betreu­ten Kin­der von den Betre­tungs­ver­bo­ten aus­ge­nom­men. Eltern, die eine Not­be­treu­ung benö­ti­gen, wer­den geben, sich mit ihrer Ein­rich­tung oder Schu­le in Ver­bin­dung zu setzen.Auch hin­sicht­lich Kita-Gebüh­ren zeich­net sich eine Lösung ab. Nach ersten Infor­ma­tio­nen wer­den die Gebüh­ren und Bei­trä­ge für drei Mona­te über­nom­men. Gedacht ist an eine Über­nah­me für Mai bis Juli für die­je­ni­gen Kin­der, die ihre Ein­rich­tung nicht besu­chen konn­ten. Genaue Infor­ma­tio­nen wird es bis Ende der Woche geben. Bil­dungs­re­fe­ren­tin Anke Stei­nert-Neu­wirth zeig­te sich sehr erleich­tert, dass Fami­li­en die Gebüh­ren für die Zeit erstat­tet bekom­men: „Die Schlie­ßung dür­fe neben dem zusätz­li­chen Betreu­ungs­auf­wand nicht auch noch zu einer finan­zi­el­len Bela­stung der Eltern füh­ren. Zugleich ist dies auch für die Trä­ger der Ein­rich­tun­gen eine gute Nach­richt, denn ohne Unter­stüt­zung des Frei­staa­tes wären die für den Ein­rich­tungs­be­trieb erfor­der­li­chen Ein­nah­men spür­bar weggebrochen.

Digi­ta­le Bür­ger­sprech­stun­de des Oberbürgermeisters

Wegen der Coro­na-Pan­de­mie kann die tra­di­tio­nel­le Bür­ger­sprech­stun­de des Ober­bür­ger­mei­sters in der gewohn­ten Form nicht statt­fin­den. Um in der momen­ta­nen Situa­ti­on die­se Mög­lich­keit trotz­dem anzu­bie­ten, fin­det die Sprech­stun­de per Tele­fon-bzw. Video­kon­fe­renz statt. An drei Ter­mi­nen kön­nen jeweils maxi­mal vier Bür­ge­rin­nen oder Bür­ger mit OB Flo­ri­an Janik spre­chen. Die Ter­mi­ne sind: Diens­tag, 28. April (zwi­schen 13:00 und 14:00 Uhr), Mon­tag, 11. Mai (zwi­schen 13:00 und 14:00 Uhr) sowie Mitt­woch, 20. Mai (zwi­schen 15:00 und 16:00 Uhr). Pro Bür­ger ist die Zeit auf 15 Minu­ten beschränkt. Der Ter­min­wunsch sowie das Anlie­gen kön­nen beim Bür­ger­mei­ster-und Pres­se­amt der Stadt­ver­wal­tung per E‑Mail (buergersprechstunde@​stadt.​erlangen.​de) oder tele­fo­nisch (09131 86 2336) ver­ein­bart werden.

„Grü­ne Art“ abgesagt

Wie das Amt für Sozio­kul­tur mit­teilt, fin­det die Ver­an­stal­tung „Grü­ne Art“ am 9. Mai nicht statt. Grund für die Absa­ge des Stadt­teil­fests am „Brucker See­la“ ist die Corona-Pandemie.