Bam­berg: 40jähriger Mann muss sich wegen bewaff­ne­ten Dro­gen­ge­schäf­ten vor dem Land­ge­richt verantworten

Symbolbild Polizei

In der 17.Kalenderwoche 2020 fin­det am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lung in Straf­sa­chen statt:

Das Straf­ver­fah­ren gegen den 40-jäh­ri­gen M. wegen bewaff­ne­ten Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ande­ren Delik­ten am 22.04.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 35KLs 2101Js 14980/19). Dem Ange­klag­ten liegt unter ande­rem zur Last, im Mai 2019 an eine geson­dert ver­folg­te Per­son in deren Woh­nung in Bam­berg 100 Gramm Mari­hua­na und 50 Gramm Metam­phet­amin ver­kauft und über­ge­ben haben. Außer­dem wird dem Ange­klag­ten vor­ge­wor­fen, zu drei wei­te­ren Zeit­punk­ten bis Herbst 2019 jeweils min­de­stens 100 Gramm Metam­phet­amin in sei­ner Woh­nung beses­sen zu haben, um die­ses spä­ter gewinn­brin­gend weiterzuverkaufen.

Im Novem­ber 2019 soll der Ange­klag­te u.a.mehr als 100 Gramm Metam­phet­amin zum gewinn­brin­gen­den Wei­ter­ver­kauf in sei­ner Woh­nung auf­be­wahrt und dort zudem griff­be­reit eine PTB-Waf­fe gela­gert haben, um die­se ggf. bei anste­hen­den Rausch­gift­ge­schäf­ten einzusetzen.

Fort­set­zungs­ter­min: 28.04.2020, 09:00 Uhr. Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen