Bam­berg: Mini­ste­rin Mela­nie Huml: „Gro­ßes Inter­es­se am baye­ri­schen Coro­na-Bonus – Antrag­stel­lung online möglich“

Der neue Coro­na-Bonus im Gesund­heits- und Pfle­ge­be­reich stößt auf gro­ßes Inter­es­se. Dar­auf hat Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml am Frei­tag hin­ge­wie­sen. Huml beton­te: „Wir haben seit dem Beschluss des Kabi­netts vor rund einer Woche bereits zahl­rei­che Anfra­gen zum Coro­na-Bonus bekom­men. Das ist sehr erfreulich!“

Das baye­ri­sche Kabi­nett hat­te am 7. April als Zei­chen der Aner­ken­nung des außer­ge­wöhn­li­chen Enga­ge­ments den neu­en Bonus beschlos­sen. Die­se ein­ma­li­ge finan­zi­el­le Zuwen­dung bekom­men ins­be­son­de­re Pfle­ge­kräf­te in Kran­ken­häu­sern, Reha­bi­li­ta­ti­ons­kli­ni­ken, Alten‑, Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen und ambu­lan­ten Pfle­ge­dien­sten sowie nicht­ärzt­li­ches Ret­tungs­dienst­per­so­nal. Wer regel­mä­ßig mehr als 25 Stun­den pro Woche arbei­tet, erhält 500 Euro. Berech­tig­te, die regel­mä­ßig 25 Stun­den pro Woche oder weni­ger arbei­ten, erhal­ten 300 Euro.

Die Finan­zie­rung erfolgt aus dem Son­der­fonds Coro­na-Pan­de­mie. Wer Anspruch auf die Prä­mie hat, kann den Antrag online unter www​.coro​na​-pfle​ge​bo​nus​.bay​ern​.de an das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Pfle­ge (LfP) stel­len. Benö­tigt wer­den ledig­lich eine Bestä­ti­gung des Arbeit­ge­bers und eine Kopie des Per­so­nal­aus­wei­ses. Der Antrag kann auch via Smart­phone oder Tablet gestellt wer­den, die erfor­der­li­chen Nach­wei­se kön­nen ein­fach mit dem mobi­len End­ge­rät abfo­to­gra­fiert und hoch­ge­la­den wer­den. Nach aktu­el­lem Stand soll die Prä­mie unab­hän­gig vom der­zeit auf Bun­des­ebe­ne dis­ku­tier­ten Pfle­ge­bo­nus in Höhe von 1.500 Euro gewährt werden.

Der Prä­si­dent des Lan­des­am­tes für Pfle­ge, Dr. Dr. Mar­kus Schick, unter­strich: „Wir wer­den den Bonus so schnell wie mög­lich aus­be­zah­len. Über die Oster­fei­er­ta­ge konn­ten wir dank der guten Zusam­men­ar­beit aller betei­lig­ten Behör­den den Antrag und not­wen­di­ge Unter­la­gen erar­bei­ten und online stel­len. Zu fin­den sind die­se unter www​.lfp​.bay​ern​.de. Dort wer­den auch die häu­fig­sten Fra­gen rund um den Coro­na-Pfle­ge­bo­nus beantwortet.“

Zusätz­lich unter­stützt das Lan­des­amt für Pfle­ge den ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst unter der Ruf­num­mer 116 117. Obwohl die­se Num­mer kei­ne Coro­na-Hot­line ist, rufen vie­le Men­schen dort an, weil sie Fra­gen zum Virus haben. Des­halb sind die Anru­fer­zah­len dort so rapi­de ange­stie­gen, dass es immer wie­der zu Eng­päs­sen kommt. Zur Ent­la­stung über­neh­men des­halb die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des LfP momen­tan einen Teil der Anrufe.

Außer­dem läuft die Aus­zah­lung der Kran­ken­haus-Liqui­di­täts­hil­fe über das Lan­des­amt für Pfle­ge. Dr. Dr. Schick erläu­ter­te: „Dadurch sol­len Kran­ken­häu­ser und Pfle­ge- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen unter­stützt wer­den, die bei­spiels­wei­se Kapa­zi­tä­ten für Coro­na-Pati­en­ten frei­hal­ten. Wir berei­ten die Aus­zah­lung gera­de vor, damit die Gel­der schnell und unbü­ro­kra­tisch aus­ge­zahlt wer­den können.“