GEW Bay­ern for­dert von Bil­dungs­mi­ni­ster Pia­zo­lo Ver­zicht auf Abschluss­prü­fun­gen – Die Chan­cen­un­gleich­heit darf nicht noch wei­ter ver­schärft werden!

Symbolbild Bildung

Abschluss­prü­fun­gen aller Schul­ar­ten müs­sen ent­fal­len und statt­des­sen aus den bis­her erbrach­ten Lei­stun­gen eine Abschluss­no­te gebil­det wer­den. Frei­wil­li­ge Prü­fun­gen zur Noten­ver­bes­se­rung und Prü­fun­gen für exter­ne Prüf­lin­ge sol­len ggf. zu einem spä­te­ren Zeit­punkt statt­fin­den kön­nen. Alle Bun­des­län­der müs­sen alle Abschlüs­se gegen­sei­tig aner­ken­nen. Den Schüler*innen darf durch die momen­ta­ne Situa­ti­on kein Nach­teil entstehen.

Es ist sehr frag­lich, ob in der momen­ta­nen, für die Schüler*innen sehr bela­sten­den Situa­ti­on, über­haupt Prü­fungs­er­geb­nis­se zu erzie­len sind, die einen Ver­gleich mit ande­ren Prü­fungs­jahr­gän­gen zulassen.

Zudem sind durch den digi­ta­len Unter­richt der letz­ten Wochen unglei­che Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wor­den: Die Erfah­rung der Kolleg*innen zeigt, dass nicht alle Schüler*innen eine aus­rei­chen­de digi­ta­le Aus­stat­tung zur Ver­fü­gung hat­ten, um die Ange­bo­te gewinn­brin­gend nut­zen zu kön­nen. Außer­dem spiel­te auch die sozia­le Situa­ti­on der Fami­lie eine Rol­le. Sind die Wohn­ver­hält­nis­se beengt, klei­ne Geschwi­ster zu betreu­en oder die psy­chi­sche Situa­ti­on zu Hau­se bela­stend, ver­stärkt sich die Bil­dungs­un­ge­rech­tig­keit, der in der Schu­le ent­ge­gen­ge­wirkt wer­den kann.

Schüler*innen mit Vor­er­kran­kun­gen und sol­chen, die mit Per­so­nen der Risi­ko­grup­pe in einem Haus­halt leben, ist es nicht zuzu­mu­ten, sich den gesund­heit­li­chen Gefah­ren eines Prä­senz­un­ter­rich­tes auszusetzen.

Durch die oben genann­ten Fak­to­ren wird die Ungleich­heit wei­ter ver­schärft. Zudem birgt der Prä­senz­un­ter­richt, auch unter Ein­hal­tung der vom Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um in den Raum gestell­ten Schutz­maß­nah­men, gesund­heit­li­che Risi­ken für Lehrer*innen und Schüler*innen.

Der Erfah­rung der Lehr­kräf­te nach wei­chen die Prü­fungs­er­geb­nis­se in der Regel nur wenig von den Vor­lei­stun­gen ab. Des­halb wäre es auf jeden Fall ver­tret­bar, auf­grund der bis­her erbrach­ten Lei­stun­gen Abschluss­no­ten zu ermit­teln. Steht ein*e Schüler*in zwi­schen zwei Noten­stu­fen, müss­te die bes­se­re Note gege­ben wer­den. Ande­re Län­der wie die Nie­der­lan­de, Groß­bri­tan­ni­en, Spa­ni­en oder Por­tu­gal haben sich schon für die­ses Modell entschieden.

Mar­ti­na Bor­gend­a­le, stell­ver­tre­ten­de Lan­des­vor­sit­zen­de der GEW Bay­ern, kri­ti­siert: „Der Schul­start am 27. 4. für die Abschluss­klas­sen mit Unter­richt in allen Fächern setzt sowohl Schüler*innen als auch Lehrer*innen enorm unter Druck. Man muss jetzt zumin­dest über­le­gen, in den Nicht-Prü­fungs­fä­chern auf die bis­her erbrach­ten Lei­stun­gen zur Bil­dung einer Abschluss­no­te zurück zu greifen.“

„Das Coro­na­vi­rus darf nicht dazu füh­ren, dass die bestehen­de Ungleich­heit bei den Bil­dungs­chan­cen der Schüler*innen noch wei­ter ver­schärft wird“, mahnt Anton Salz­brunn, Lan­des­vor­sit­zen­der der GEW Bayern.