Forch­heim: MdL Micha­el Hof­mann: Baum­schu­len und Gärt­ne­rei­en sichern Urpro­duk­ti­on und sor­gen für eine Ent­zer­rung des Kaufandrangs

MdL Micha­el Hof­mann begrüßt die Locke­run­gen / Foto: Privat

Die Locke­rung der Beschrän­kun­gen für Baum­schu­len und Gärt­ne­rei­en zum Ver­kauf von Bäu­men, Pflan­zen und Gewäch­sen zur Selbst­ver­sor­gung mit Lebens­mit­teln vor Ort wer­den von Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Micha­el Hof­mann außer­or­dent­lich begrüßt. „Der Kabi­netts­be­schluss der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung dazu ist genau der rich­ti­ge Schritt. Ich habe dies bereits vor Wochen auf allen Kanä­len gegen­über der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung ange­regt, zuletzt in einem Schrei­ben an Wirt­schafts­mi­ni­ster Hubert Aiwan­ger“, so der Stimmkreisabgeordnete.

Baum­schu­len und Gärt­ner­ei­nen kön­nen nun ihre Pro­duk­te wie Apfel­bäu­me, Erd­beer­pflan­zen und Toma­ten­sträu­cher wie­der vor Ort ver­kau­fen. „Das ent­zerrt den Kauf­an­drang bei den gro­ßen Lebens­mit­tel­ge­schäf­ten, die mit ihren Ange­bo­ten zum The­ma ‚Gar­ten‚ einen star­ken Zulauf haben“, so Hof­mann. Da die Ver­kaufs­flä­chen der Baum­schu­len und Gärt­ne­rei­en ganz über­wie­gend unter frei­em Him­mel lie­gen, sieht Hof­mann dort kei­ne grö­ße­re Ansteckungs­ge­fahr. „Das habe ich auch der Staats­re­gie­rung mit­ge­teilt, zudem ste­hen Lebens­mit­tel von der Urpro­duk­ti­on bis hin zum Ver­kauf schließ­lich unter dem beson­de­ren Schutz der gel­ten­den Rege­lun­gen. Und gera­de unse­re Baum­schu­len und Gärt­ne­rei­en sichern die­se Urpro­duk­ti­on“, stellt Hof­mann her­aus. Für ihn ist nach­voll­zieh­bar, dass die Men­schen, die einen Gar­ten haben, ihn jetzt bepflan­zen wol­len. „Durch die Aus­gangs­be­schrän­kun­gen haben sie dafür Zeit. Ich hal­te dies für eine sehr sinn­vol­le Beschäf­ti­gung“, betont Hofmann.

Wenn jetzt Apfel­bäu­me, Erd­beer­pflan­zen und Toma­ten­sträu­cher wie­der vor Ort ver­kauft wer­den dür­fen, müs­sen jedoch alle gel­ten­den Sicher­heits­vor­schrif­ten bei den Baum­schu­len und Gärt­ne­rei­en ein­ge­hal­ten wer­den, mahnt der Land­tags­ab­ge­ord­ne­te an. Hier sei­en Ver­käu­fer wie Käu­fer durch einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit den Befrei­un­gen glei­cher­ma­ßen gefor­dert. Sonst kön­ne es sehr schnell sein, dass die Locke­run­gen wie­der auf­ge­ho­ben wer­den müss­ten. Vor­sicht und Beson­nen­heit sei­en nach wie vor das ober­ste Gebot, damit ein wei­te­res Abfla­chen der Infek­ti­ons­kur­ve nicht gefähr­det wird. Das Ziel bis zu einer Ent­wick­lung eines Impf­stof­fes müs­se wei­ter­hin sein, in eine Lage zu kom­men, dass die Infek­ti­ons­ket­ten nach­voll­zo­gen wer­den können.