Bil­dungs­ge­werk­schaft GEW zur Öff­nung von Schu­len und Kitas in Bayern

Symbolbild Bildung

Die Gewerk­schaft Erzie­hung und Wis­sen­schaft (GEW) Bay­ern kann die Ent­schei­dung der Staats­re­gie­rung, den Schul­be­ginn bis zum 27. April aus­zu­set­zen und Grund­schu­len sowie Kin­der­ta­ges­stät­ten bis auf wei­te­res geschlos­sen zu las­sen, nach­voll­zie­hen. Das gibt allen Betei­lig­ten etwas Zeit, bis zur (teil­wei­sen) Wie­der­öff­nung ent­spre­chen­de Bedin­gun­gen zu schaffen.

Die zu einer Risi­ko­grup­pe gehö­ren­den Lehrer*innen und Schüler*innen müs­sen beson­ders berück­sich­tigt wer­den, und in den Schu­len vor Ort müs­sen not­wen­di­ge Vor­keh­run­gen für den Gesund­heits­schutz aller am Schul­be­trieb Betei­lig­ten geschaf­fen wer­den. „Gera­de wenn es um die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten geht, sind die Per­so­nal­rä­te unbe­dingt recht­zei­tig ein­zu­be­zie­hen. Es kann nicht ange­hen, dass die Mit­be­stim­mung hier aus­ge­he­belt wird“ for­der­te Anton Salz­brunn, Lan­des­vor­sit­zen­der der GEW Bay­ern, heu­te in München.

Aus Sicht der GEW müs­sen vor der Öff­nung der Schu­len unbe­dingt fol­gen­de Punk­te geklärt werden:

Betei­li­gung der Personalvertretungen

  • Bei der Pla­nung der Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­trie­bes müs­sen die Per­so­nal­ver­tre­tun­gen recht­zei­tig und umfas­send mit ins Boot geholt werden.

Gesund­heits­schutz

  • Die Schul­lei­tun­gen brau­chen bei der Pla­nung und der Umset­zung der Schutz­maß­nah­men pro­fes­sio­nel­le Bera­tung und Unter­stüt­zung durch die Gesundheitsbehörden.
  • Ein beson­de­res Pro­blem ist hier, dass die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes für die Beschäf­tig­ten im Schul­be­reich auch bis­her nicht ein­mal annä­hernd umge­setzt wur­den. Ein Bei­spiel dafür sind die feh­len­den Betriebsärzt*innen.
  • Es ist zu klä­ren, wer für die Ein­hal­tung der Hygie­ne­stan­dards, Sicher­heits­ab­stän­de usw. ver­ant­wort­lich ist. Sind Schul­lei­tun­gen im Zwei­fels­fall haft­bar? Müs­sen Sicher­heits­leu­te an den Ein­gän­gen oder im Pau­sen­hof ein­ge­setzt wer­den? Ist eine Lehr­kraft ver­ant­wort­lich zu machen, falls sich Schüler*innen in ihrem Unter­richt zu nah kom­men und anstecken?
  • Wer über­nimmt die Haf­tung, wenn sich Leh­ren­de und Ler­nen­de nach­weis­bar im schu­li­schen Kon­text infi­ziert haben und hohe Behand­lungs­ko­sten oder Lohn­fort­zah­lun­gen im Krank­heits­fall auf­lau­fen? Es braucht kla­re Aus­sa­gen und ein Bekennt­nis der Arbeit­ge­ber zu ihrer voll­um­fäng­li­chen Für­sor­ge­ver­pflich­tung für ihre Beschäf­tig­ten und die Schutzbefohlenen.

För­der­schu­len

Sowohl die Schwie­rig­kei­ten bei der Umset­zung und Ein­hal­tung der Maß­nah­men durch die Schüler*innen, als auch der dort übli­cher­wei­se nähe­re Kon­takt zu den Lehrer*innen und die beson­de­re Vul­nerabi­li­tät der Schüler*innen stel­len alle vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Die Beschäf­tig­ten an den För­der­schu­len, die in pfle­ge­ri­schen Berei­chen tätig sind, benö­ti­gen per­sön­li­che Schutz­aus­rü­stun­gen äqui­va­lent zum denen des Per­so­nals im Gesund­heits­we­sen (z.B. FFP3-Schutzmasken).

All­ge­mei­ne Rahmenbedingungen

  • Lehr­kräf­te, die zur vom RKI defi­nier­ten Risi­ko­grup­pe gehö­ren, dür­fen wei­ter­hin nur im Home­of­fice ein­ge­setzt wer­den. Eben­so Lehr­kräf­te, die mit einer sol­chen Per­son im Haus­halt leben.
  • Gleich­zei­tig müs­sen Lösun­gen für Schüler*innen gefun­den wer­den, die zur Risi­ko­grup­pe gehö­ren bzw. mit sol­chen Per­so­nen im Haus­halt leben.
  • Die Putz-Zyklen an den Schu­len müs­sen deut­lich erhöht und alle rele­van­ten Ober­flä­chen täg­lich des­in­fi­ziert werden.
  • Für alle Per­so­nen der Schul­ge­mein­schaft müs­sen aus­rei­chend Schutz­mas­ken, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Hand­schu­he und Sei­fe vor­han­den sein.
  • Der Min­dest­ab­stand von zwei Metern muss über­all ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, in den Klas­sen­zim­mern, auf den Flu­ren, in den Ein­gangs­be­rei­chen und in den Toiletten.
  • Es muss sicher­ge­stellt wer­den, dass sich die Schüler*innen in den Pau­sen nicht zu nah kom­men und vor / nach Unter­richts­be­ginn sofort das Haus verlassen.
  • Der Schul­weg der Schüler*innen muss eben­falls so geplant wer­den, dass die Min­dest­ab­stän­de im ÖPNV bzw. in den Schul­bus­sen ein­ge­hal­ten wer­den können.
  • Eine gute Belüf­tung der Klas­sen­zim­mer muss sicher­ge­stellt werden.
  • Auch in den Lehrer*innenzimmern muss der Min­dest­ab­stand gewähr­lei­stet sein. Arbeits­mit­tel wie Kopier­ge­rä­te und PCs müs­sen regel­mä­ßig des­in­fi­ziert werden.
  • Für Lehr­kräf­te mit Kin­dern bis 12 Jah­ren und beson­ders für Allein­er­zie­hen­de müs­sen Mög­lich­kei­ten der Not­be­treu­ung orga­ni­siert werden.

Mar­ti­na Bor­gend­a­le, stell­ver­tre­ten­de Lan­des­vor­sit­zen­de der GEW Bay­ern, unter­streicht: „Bil­dung ist ein hohes Gut, Gesund­heit ein noch höhe­res. Auf kei­nen Fall darf mit dem Unter­richt begon­nen wer­den, bevor die Umset­zung aller Sicher­heits­maß­nah­men gewähr­lei­stet ist“.