Vor­läu­fi­ge Auf­ent­halts­be­schrän­kung – Bilanz der mit­tel­frän­ki­schen Polizei

Symbolbild Polizei

(ots) – An den zurück­lie­gen­den Fei­er­ta­gen des Oster­wo­chen­en­des (10.–13.04.2020) führ­ten die Beam­tin­nen und Beam­ten der mit­tel­frän­ki­schen Poli­zei wie­der­um zahl­rei­che Kon­trol­len im Zusam­men­hang mit der gel­ten­den Auf­ent­halts­be­schrän­kung durch. Nach­fol­gend zieht das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken eine Bilanz zum dies­be­züg­li­chen Einsatzgeschehen.

Im Ergeb­nis bleibt fest­zu­hal­ten, dass sich der über­wie­gen­de Teil der Men­schen in Mit­tel­fran­ken auch an den früh­lings­haf­ten und son­ni­gen Fei­er­ta­gen wei­test­ge­hend an die gel­ten­den Vor­schrif­ten gehal­ten hat.

Die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei agiert bei der Über­wa­chung der Auf­ent­halts­be­schrän­kung auch wei­ter­hin mit Augen­maß und Fin­ger­spit­zen­ge­fühl. In beson­de­rem Fokus der Poli­zei ste­hen in erster Linie offen­sicht­li­che bzw. vor­sätz­li­che Ver­stö­ße gegen die Auf­ent­halts­be­schrän­kung. So füh­ren ins­be­son­de­re mut­maß­li­che Trink­ge­la­ge oder Grill­fei­ern im öffent­li­chen Raum zu ent­spre­chen­den poli­zei­li­chen Überprüfungen.

In den Nach­mit­tags­stun­den des Oster­sonn­tag (12.04.2020) führ­te eine sol­che Über­prü­fung neben Ver­stö­ßen gegen die Auf­ent­halts­be­schrän­kung auch zur Ein­lei­tung eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Beam­ten der Rei­ter­grup­pe Mit­tel­fran­ken waren wäh­rend der Bestrei­fung eines Wald­stücks im Nürn­ber­ger Mari­en­berg­park vier Per­so­nen auf­ge­fal­len, die sich ohne den not­wen­di­gen Min­dest­ab­stand auf einem Baum­stamm nie­der­ge­las­sen hat­ten. Wäh­rend der Kon­trol­le stell­te sich her­aus, dass eine der ange­trof­fe­nen Per­so­nen ein ver­bo­te­nes Rausch­mit­tel mit­führ­te, das die Beam­ten sicherstellten.

Grund­sätz­lich ver­hiel­ten sich kon­trol­lier­te Per­so­nen auch bei Fest­stel­lung ent­spre­chen­der Ver­stö­ße über­wie­gend ein­sich­tig. Nur im Aus­nah­me­fall war bei der­ar­ti­gen Kon­trol­len ein betont kon­se­quen­tes Ein­schrei­ten oder gar der Ein­satz von Zwangs­maß­nah­men notwendig.

Bei­spiels­wei­se muss­ten Poli­zei­be­am­te der Inspek­ti­on Erlan­gen-Stadt bereits in der Nacht zum Kar­frei­tag (10.04.2020) mit meh­re­ren Strei­fen ein­schrei­ten, als sich eine Per­so­nen­grup­pe zu einem Trink­ge­la­ge auf dem Gelän­de eines Sport­ver­eins in der Schal­lers­ho­fer Stra­ße nie­der­ge­las­sen hat­te. Als die Beam­ten die Per­so­na­li­en der Anwe­sen­den fest­stel­len woll­ten, kam es durch drei Per­so­nen im Alter von 18 – 21 Jah­ren zu tät­li­chen Angrif­fen auf die ein­ge­setz­ten Beam­ten. So führ­ten die­se unter ande­rem Ell­bo­gen­stö­ße und Fuß­trit­te gegen Poli­zi­sten durch oder spuck­ten die­se an. Im Gegen­zug setz­ten die Beam­ten Pfef­fer­spray ein, um die Angrif­fe der Per­so­nen zu unter­bin­den. Neben drei leicht ver­letz­ten Poli­zei­be­am­ten führ­te der Ein­satz dazu, dass die Ein­satz­kräf­te die drei Angrei­fer in Gewahr­sam nah­men. Zwei Frau­en aus dem reni­ten­ten Trio muss­ten letzt­lich den Rest der Nacht im Poli­zei­ge­wahr­sam verbringen.

Ins­ge­samt führ­ten Ein­satz­kräf­te der mit­tel­frän­ki­schen Poli­zei über die ver­gan­ge­nen vier Tage knapp über 6000 Kon­trol­len durch. Dabei wur­den in fast 2400 Fäl­len Ver­stö­ße gegen die gel­ten­de Auf­ent­halts­be­schrän­kung fest­ge­stellt. Letzt­lich wird das Fehl­ver­hal­ten der ange­trof­fe­nen Per­so­nen in ca. 800 Fäl­len Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen. So oft lei­te­ten die Beam­tin­nen und Beam­ten ein Buß­geld­ver­fah­ren ein.

Auch für die näch­sten Tage bit­tet die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei dar­um, sich wei­ter­hin an die recht­li­chen Vor­ga­ben zu halten.

Für Infor­ma­tio­nen, die im Zusam­men­hang mit dem Coro­na­vi­rus und der bestehen­den All­ge­mein­ver­fü­gung ste­hen, kön­nen Sie sich bei­spiels­wei­se an die bay­ern­wei­te Coro­na­vi­rus-Hot­line des Lan­des­am­tes für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit wen­den: 09131 68085101. Dar­über hin­aus haben auch mit­tel­frän­ki­sche Behör­den ent­spre­chen­de Bür­ger­te­le­fo­ne eingerichtet.

  • Die Stadt Nürn­berg ist unter der Ruf­num­mer des Gesund­heits­amts erreich­bar: 0911 64375888.
  • Die Stadt Fürth und der Land­kreis Fürth haben ein Bür­ger­te­le­fon unter der Ruf­num­mer 0911 9743698 eingerichtet.
  • Das Gesund­heits­amt für den Land­kreis Roth und für die kreis­freie Stadt Schwa­bach hat die Ruf­num­mer 09171 811601 geschaltet.
  • Das Bür­ger­te­le­fon des Gesund­heits­am­tes Erlan­gen-Höch­stadt hat die Num­mer 09131 8032680. Zusätz­lich hat die Stadt Erlan­gen unter der Ruf­num­mer 09131 866866 ein Bür­ger­te­le­fon eingerichtet.
  • Für Fra­gen zum Coro­na­vi­rus ist das Land­rats­amt Nürn­ber­ger Land unter der Ruf­num­mer 09123 9506299 erreichbar.
  • Die Bür­ger­hot­line des Gesund­heits­am­tes für Stadt und Land­kreis Ans­bach hat die Num­mer 0981 4687777.
  • Das Land­rats­amt Neu­stadt a. d. Aisch – Bad Winds­heim betreibt ein Bür­ger­te­le­fon unter der Ruf­num­mer 09161 925050.
  • Das Gesund­heits­amt Wei­ßen­burg – Gun­zen­hau­sen hat kei­ne eige­ne Coro­na-Hot­line ein­ge­rich­tet – nut­zen Sie hier die regu­lä­re Num­mer des Gesund­heits­am­tes: 09141 902401.