Wie­der Stor­chen­paar in Oberkonnersreuth

Der Weiß­storch gehör­te einst zu den weit­ver­brei­te­ten Brut­vö­geln in Euro­pa. Nach einem star­ken Rück­gang des Bestan­des Ende der 1970er Jah­re, hat sich die Popu­la­ti­on des Vogels dank eines Arten­hilfs­pro­gramms in den letz­ten Jah­ren wie­der deut­lich erholt. Auch in Ober­kon­ners­reuth brü­tet schon seit Jah­ren regel­mä­ßig ein Stor­chen­paar mit gutem Erfolg. Denn nach­dem 2017 und 2018 jeweils drei Jung­stör­che aus­ge­flo­gen sind, waren es im ver­gan­ge­nen Jahr sogar vier jun­ge Störche.

Den­noch gibt es unver­än­dert vie­le Gefähr­dun­gen für den Weiß­storch. Direk­te Ver­lu­ste wer­den unter ande­rem durch die Ver­drah­tung der Land­schaft ver­ur­sacht. Vie­le der bei uns ver­un­glück­ten Weiß­stör­che sind das Opfer von Strom­schlag an den Masten der Über­land­lei­tun­gen. Eine wei­te­re Gefahr für die Stor­chen­po­pu­la­ti­on stel­len die deut­lich ver­schlech­ter­ten Ernäh­rungs­be­din­gun­gen dar. Die Ent­wäs­se­rung von Feucht­wie­sen, die Besei­ti­gung von Gewäs­sern, Tüm­peln oder Wie­sen­grä­ben und die Regu­lie­run­gen von Flüs­sen sowie die inten­si­ver wer­den­de Nut­zung von Grün­land schmä­lern die Über­le­bens­chan­cen der Storchenbrut.

In den letz­ten Jah­ren ist eine wei­te­re Gefähr­dungs­ur­sa­che hin­zu­ge­kom­men, näm­lich das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe von Stor­chen­hor­sten. Dies kann dazu füh­ren, dass die Alt­vö­gel in Panik das Gele­gen oder die Jung­vö­gel ver­las­sen. Die Gele­ge küh­len aus und ster­ben ab, die Jung­vö­gel ver­hun­gern oder wer­den die Beu­te von Greifvögeln.

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich heu­er wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Zum Schutz sei­nes Lebens­rau­mes soll­te des­halb das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe des Stor­chen­hor­stes im Orts­kern von Ober­kon­ners­reuth wäh­rend der Brut­zeit von Anfang April bis Ende August unter­blei­ben. Soll­te auf ein Feu­er­werk nicht ver­zich­tet wer­den kön­nen, ist ein aus­rei­chen­der Abstand zum Stor­chen­horst ein­ge­hal­ten wer­den. Je nach Lage des Hor­stes und der Höhe und Inten­si­tät des Feu­er­werks ist ein Abstand von min­de­stens 600 Meter einzuhalten.

Die erheb­li­che Stö­rung von Weiß­stör­chen wäh­rend der Brut­zeit stellt gemäß Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar und kann mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den. Unab­hän­gig hier­von sind Feu­er­wer­ke außer­halb der Jah­res­wen­de ohne­hin beim Gewer­be­auf­sichts­amt anzu­zei­gen bezie­hungs­wei­se bedür­fen der Geneh­mi­gung durch das Amt für öffent­li­che Ord­nung, Brand- und Kata­stro­phen­schutz der Stadt Bayreuth.