Ver­brau­cher-Tipps: „Wor­aus besteht Eier­li­kör?“ – Hät­ten sie es gewusst?

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Essen, Trin­ken und Genuss – hät­ten Sie‘s gewusst?

Eier­li­kör muss wie alle alko­ho­li­schen Geträn­ke kei­ne Zuta­ten­li­ste auf dem Eti­kett haben. Die Grund­re­zep­tur hat jedoch den Qua­li­täts­an­for­de­run­gen der EU-Spi­ri­tuo­sen­ver­ord­nung zu ent­spre­chen. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob der Eier­li­kör im Super­markt, Hof­la­den oder Online­shop ver­kauft wird. So muss das fer­ti­ge Getränk min­de­stens 140 Gramm Eigelb pro Liter ent­hal­ten. „Zum Süßen sind nur Zucker oder Honig erlaubt“ ergänzt Andrea Danit­schek, Lebens­mit­tel­ex­per­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Süß- und Farb­stof­fe sind ver­bo­ten, Aro­ma­stof­fe dage­gen erlaubt. Der Alko­hol­ge­halt liegt bei min­de­stens 14 Volumenprozent.

Erst seit 2019 gestat­tet die Spi­ri­tuo­sen­ver­ord­nung, Milch und Sah­ne zuzu­set­zen. „Wer kei­ne Milch­pro­duk­te ver­trägt, soll­te beim Kauf von Eier­li­kör genau aufs Eti­kett ach­ten“, emp­fiehlt Andrea Danit­schek. Da Milch zu den häu­fig­sten All­er­ge­nen zählt, muss gege­be­nen­falls ein ent­spre­chen­der Hin­weis erfol­gen. In vie­len Haus­re­zep­ten ist ein Schuss Milch oder Sah­ne im Eier­li­kör üblich, um die sämi­ge Kon­si­stenz etwas flüs­si­ger zu machen.