Blick über den Zaun: Wie­der­hol­te Ver­stö­ße gegen Aus­gangs­be­schrän­kung in Selb

Symbolbild Polizei

Zwei Män­ner blei­ben in Gewahrsam

SELB, LKR. WUN­SIE­DEL. Nach meh­re­ren schwer­wie­gen­den Ver­stö­ßen gegen die der­zeit gel­ten­de Aus­gangs­be­schrän­kung müs­sen zwei Män­ner aus Selb die Zeit bis zum 19. April 2020 in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt ver­brin­gen. Am heu­ti­gen Don­ners­tag ent­schied ein Rich­ter, den Gewahr­sam der Poli­zei Markt­red­witz ent­spre­chend zu verlängern.

Die Sel­ber im Alter von 25 und 28 Jah­ren tra­ten nicht zum ersten Mal durch eine Miss­ach­tung der All­ge­mein­ver­fü­gung zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie in Erschei­nung. Seit Ende März tra­fen die Poli­zi­sten aus Markt­red­witz bereits sechs­mal auf den älte­ren der bei­den und vier­mal auf den jün­ge­ren, die sich jeweils mit wei­te­ren Bekann­ten getrof­fen hat­ten, um zusam­men Alko­hol zu kon­su­mie­ren. Die Beam­ten belehr­ten alle Per­so­nen aus­führ­lich und wie­der­holt über die Inhal­te der Aus­gangs­be­schrän­kung und erteil­ten Platz­ver­wei­se. Dies führ­te jedoch nicht zu einer Ein­sicht für die Not­wen­dig­keit der Maß­nah­men. Am Mitt­woch­abend muss­ten die Poli­zi­sten eine pri­va­te Fei­er in der Fried­rich-Ebert-Stra­ße auf­lö­sen. Nach­dem sich alle Betei­lig­ten zunächst aus der Woh­nung ent­fernt hat­ten, tra­fen sie sich kurz dar­auf erneut und fei­er­ten dort wei­ter. Dar­auf­hin nah­men die Beam­ten meh­re­re Betei­lig­te in Gewahr­sam, unter denen sich auch die bei­den „Wie­der­ho­lungs­tä­ter“ befanden.

Auf­grund der häu­fi­gen Ver­stö­ße inner­halb weni­ger Tage bean­trag­ten die Poli­zi­sten eine rich­ter­li­che Ent­schei­dung über eine Ver­län­ge­rung des Gewahr­sams für die bei­den unbe­lehr­ba­ren Sel­ber. Ein Rich­ter am Amts­ge­richt Hof ent­schied am Don­ners­tag, dass die Män­ner bis zum der­zei­ti­gen Ende der vor­läu­fi­gen Aus­gangs­be­schrän­kung am 19. April in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt unter­ge­bracht werden.

Ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die bevor­ste­hen­den Fei­er­ta­ge appel­liert die Poli­zei Ober­fran­ken noch­mals an die Ver­nunft und die Bereit­schaft der Men­schen, nicht nur für sich selbst, son­dern auch für ande­re Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men und die Vor­ga­ben der Aus­gangs­be­schrän­kung ein­zu­hal­ten. Gegen einen Spa­zier­gang mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stan­des und ent­spre­chen­dem Abstand zu ande­ren Per­so­nen ist nichts ein­zu­wen­den. Wie das Bei­spiel der bei­den Män­ner aus Selb zeigt, füh­ren aber beharr­li­che Ver­stö­ße, die eine Gefähr­dung der Gesund­heit ande­rer nach sich zie­hen, zu einer kon­se­quen­ten Ahndung.