AfD for­dert „Rück­erstat­tung von Kinderbetreuungsgebühren“

Die AfD-Frak­ti­on im Baye­ri­schen Land­tag for­dert die Staats­re­gie­rung auf, einen Aus­gleichs­fond zur Rück­erstat­tung der Krip­pen­ge­büh­ren, Kin­der­gar­ten­ge­büh­ren, Hort­ge­büh­ren sowie Kosten für Tages­müt­ter an die Eltern ab dem 16. März 2020, wäh­rend der Coro­na-Kri­se bis der Wie­der­öff­nung der Kin­der­be­treu­ung- und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen einzurichten.

Am 16. März 2020 wur­den in ganz Bay­ern jede Kin­der­be­treu­ungs- und Bil­dungs­ein­rich­tung geschlos­sen, um die Ver­brei­tung des Coro­na­vi­rus ein­zu­däm­men. Vie­le Eltern ste­hen seit­dem vor der schwie­ri­gen Auf­ga­be, Kin­der­be­treu­ung und Beruf in die­ser Zeit ver­ein­ba­ren zu kön­nen. Vie­le Eltern müs­sen ihre Arbeits­zeit redu­zie­ren oder unbe­zahl­te Urlaubs­ta­ge neh­men, um ihre Kin­der betreu­en zu kön­nen, da aus ver­ständ­li­chen Grün­den auch die Groß­el­tern zur Betreu­ung der Kin­der aus­fal­len. Dar­aus resul­tie­ren gro­ße finan­zi­el­le Ein­bu­ßen für die Familien.

Trotz alle­dem müs­sen die Eltern jeden Monat für die Kita- oder Kin­der­be­treu­ungs­bei­trä­ge auf­kom­men, obwohl sie ihre Kin­der selbst betreu­en müs­sen, sofern sie nicht zu den Eltern gehö­ren, die ihre Kin­der in die Not­fall­be­treu­ung geben können.

„Dies ist ins­ge­samt für alle betrof­fe­nen Eltern unge­recht. Ins­be­son­de­re Allein­er­zie­hen­de und Gering­ver­die­ner wer­den hier­durch hart getrof­fen“ sagt der kin­der- und jugend­po­li­ti­sche Spre­cher der AfD-Frak­ti­on Jan Schif­fers (AfD, Bamberg).

Aus die­sem Grund for­dern wir die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung zur Schaf­fung eines Aus­gleichs­fonds auf, der wäh­rend der Coro­na-Kri­se und der Schlie­ßung der Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen, aus dem den Eltern die Kin­der­be­treu­ungs­be­trä­ge zurück­er­stat­tet wer­den, wel­che die 100 Euro Kin­der­be­treu­ungs- und Krip­pen­geld über­stei­gen. Die­je­ni­gen, die kein Krip­pen­geld erhal­ten und den­noch wäh­rend der Schlie­ßung Gebüh­ren für die Krip­pen­be­treu­ung bezah­len, sol­len den gesam­ten Gebüh­ren­be­trag durch den Fond zurück­er­stat­tet bekommen.

„So kann die der­zei­ti­ge miss­li­che Lage der betrof­fe­nen Eltern kor­ri­giert wer­den“, so Schiffers.