Land­kreis Forch­heim: Depo­nie Gos­berg und zehn aus­ge­wähl­te Wert­stoff­hö­fe öff­nen ab Diens­tag den 14. April wieder

Nach eini­ger Zeit der Schlie­ßung wird ab Diens­tag, 14. April 2020, die Depo­nie Gos­berg von Mon­tag bis Frei­tag von 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr (NICHT Sams­tag) wie­der für die Land­kreis­bür­ger geöffnet.

Damit der Land­kreis auch flä­chen­mä­ßig mit Ent­sor­gungs­mög­lich­kei­ten für Wert­stof­fe abge­deckt ist, und wei­te Wege zur Depo­nie ver­mie­den wer­den kön­nen, wer­den zusätz­lich fol­gen­de zehn aus­ge­wähl­te Wert­stoff­hö­fe wäh­rend der dort übli­chen Öff­nungs­zei­ten und zu den übli­chen Anlie­fer­be­din­gun­gen für die Kreis­bür­ger geöffnet:

  • Wil­lers­dorf
  • Eggols­heim
  • Herolds­bach
  • Igens­dorf
  • Neun­kir­chen
  • Ober­tru­bach
  • Pox­dorf
  • Pretz­feld
  • Streit­berg
  • Göß­wein­stein

Damit der Wie­der­ein­stieg in eine gere­gel­te Wert­stoff­ent­sor­gung gelingt, bit­tet der Land­kreis fol­gen­des zu beachten:

  • Bei der Anlie­fe­rung von Wert­stof­fen sind die gel­ten­den Abstands­vor­ga­ben zwin­gend einzuhalten.
  • Den Anwei­sun­gen des Betriebs­per­so­nals ist Fol­ge zu lei­sten. Es ist nur eine begrenz­te Anzahl von Anlie­fe­rern auf den Wert­stoff­hö­fen und der Depo­nie zuge­las­sen. Kin­der dür­fen nicht auf das Gelän­de der Depo­nie und der Wertstoffhöfe.
  • An der Depo­nie Gos­berg ist nur eine Waa­ge besetzt, War­te­zei­ten sind mög­lich. An der Waa­ge gilt die Rege­lung: Im Wech­sel ein Fahr­zeug rein ein Fahr­zeug raus.
  • Um Ansamm­lun­gen von Men­schen und die Bil­dung von Staus zu ver­mei­den, nicht gleich alles am ersten Tag anlie­fern. Kei­ne Sor­ge, Depo­nie und Wert­stoff­hö­fe blei­ben geöffnet!
  • Nur Frak­tio­nen anlie­fern deren Ent­sor­gung wich­tig ist. Grün­gut ist nicht wirk­lich wich­tig und kann auch eini­ge Tage auf dem eige­nen Grund­stück zwi­schen­ge­la­gert wer­den. Bit­te dar­an den­ken, Grün­gut kann auch auf dem eige­nen Grund­stück kom­po­stiert werden.
  • Vie­le Men­schen haben die zwangs­wei­sen frei­en Tage zum Ent­rüm­peln genützt. Das Ergeb­nis muss nicht unbe­dingt sofort zur Ent­sor­gung gebracht wer­den. Dies gilt auch für Klein­men­gen an Rest­ab­fall und Pro­blem­müll, der an die Depo­nien anzu­lie­fern ist.
  • Bit­te die Öff­nungs­zei­ten der Wert­stoff­hö­fe beach­ten. Orts­frem­de kön­nen die Öff­nungs­zei­ten dem Abfall­ka­len­der ent­neh­men oder der Inter­net­sei­te des Landratsamtes.

Wenn alle sich an die Regeln hal­ten, müss­te der Wie­der­ein­stieg in den Ent­sor­gungs­all­tag gelin­gen. Wir geben zu beden­ken, dass wäh­rend der Zeit der Coro­na­kri­se beson­de­re Maß­nah­men zu ergrei­fen sind und dem Land­kreis nur begrenzt Per­so­nal zur Ver­fü­gung steht. Soll­ten sich chao­ti­sche Zustän­de, ver­ur­sacht durch unein­sich­ti­ge Bür­ger, ein­stel­len, müs­sen die Wert­stoff­hö­fe wie­der geschlos­sen werden.