Forch­heim: Amts­ge­richt warnt vor fal­schen Gerichtsvollziehern

Symbolbild Polizei

Meh­re­re betrof­fe­ne Bür­ger der Stadt Forchheim,als auch die Poli­zei­in­spek­ti­on­Forch­heim infor­mier­ten das Amts­ge­richt Forch­heim über Anru­fe angeb­li­cher Mit­ar­bei­ter der Voll­streckungs­ab­tei­lung oder von Gerichtsvollziehern,in denen voll­streck­ba­re, sofort zu zah­len­de For­de­run­gen­gel­tend gemacht wurden.Die Anru­fe erfolg­ten unter der Ruf­num­mer des Amts­ge­richts Forch­heim und es wur­de zum Teil erheb­li­cher Druck aus­ge­übt, z.B. wur­de ange­droht, das Bank­kon­to der/​s Ange­ru­fe­nen bei Nicht­zah­lung sofort sper­ren zu lassen.Offensichtlich wer­den die Betrof­fe­nen anhand des Tele­fon­bu­ches aus­ge­sucht, denn die Namen der ersten­An­ge­ru­fe­nen fin­gen alle mit „A“ an.Diese Vor­ge­hens­wei­se ent­spricht (selbst­ver­ständ­lich) nicht gericht­li­cher Pra­xis! Es wird emp­foh­len, der­ar­ti­ge Gesprä­che sofort zu been­den­und sich auf kei­ne Debat­te mit den Anru­fen­den einzulassen.Sollten sich die Betref­fen­den unsi­cher sein, kön­nen sie jeder­zeit beim Amts­ge­richt Forch­heim Rück­spra­che halten,außerdem soll­te umge­hend die zustän­di­ge Poli­zei­in­spek­ti­on ver­stän­digt werden.

gez. Bau­er Direk­tor des Amtsgerichts