Bay­reuth: Coro­na­vi­rus – Müll­ent­sor­gung in Haus­hal­ten unter Infektionsverdacht

BAY­REUTH – Der Stadt­bau­hof macht dar­auf auf­merk­sam, dass Haus­hal­te, in denen posi­tiv auf COVID-19 gete­ste­te Per­so­nen leben, oder sol­che, die unter Infek­ti­ons­ver­dacht ste­hen, bei der Ent­sor­gung ihrer Abfäl­le unbe­dingt fol­gen­de Hin­wei­se beach­ten sollten:

Die Ent­sor­gung von gege­be­nen­falls mit Coro­na­vi­ren kon­ta­mi­nier­ten Abfäl­len (zum Bei­spiel Taschen­tü­cher, Mund-Nasen-Schutz, Hygie­ne­ar­ti­kel) erfolgt über den Rest­müll, die Samm­lung in ver­schlos­se­nen Behäl­tern im Haus.  Die Ent­sor­gung über die Rest­müll­ton­ne bit­te nicht lose, son­dern in Müll­tü­ten, die zum Bei­spiel durch Ver­kno­ten sicher ver­schlos­sen wer­den, vor­neh­men.  Für die­se Haus­hal­te gilt: Alle mit Sekre­ten in Berüh­rung gekom­me­nen Abfäl­le im Zwei­fels­fall über den Rest­müll entsorgen.

Hin­ter­grund ist, dass die Zer­stö­rung der Viren in der Müll­ver­bren­nung (bei Tem­pe­ra­tu­ren von ca. 1.000 Grad) gewähr­lei­stet ist. Auf­grund des Schut­zes der Müll­wer­ker mög­li­cher­wei­se kon­ta­mi­nier­te Abfäl­le bit­te nicht in den ande­ren Wert­stoff- und Abfall­be­häl­tern (Bio‑, Papier- oder Gel­be Ton­ne) ent­sor­gen. Es wird zudem um Ein­hal­tung der bekann­ten Hygie­ne­maß­nah­men gebe­ten, unter ande­rem min­de­stens 1,5 bis 2 Meter Abstand zum Per­so­nal der Ent­sor­gungs­fir­ma halten.

Alle übri­gen Haus­hal­te ent­sor­gen wei­ter wie bis­her, auch um die Ent­sor­gungs­ka­pa­zi­tä­ten in der Müll­ver­bren­nungs­an­la­ge nicht unnö­tig zu belasten.
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