Sozi­al­ver­si­che­rung für Land­wirt­schaft, For­sten und Gar­ten­bau: Bei­trags­stun­dung bei finan­zi­el­len Engpässen

Das Coro­na-Virus beein­träch­tigt unser Leben. Wei­te­re Infek­ti­ons­fäl­le sind lei­der gewiss. Die Tat­sa­che, dass vie­le unse­rer Lebens­mit­tel in Deutsch­land her­ge­stellt wer­den, beru­higt. Auch im grü­nen Bereich sind für vie­le Unter­neh­men aber finan­zi­el­le Eng­päs­se zu erwarten. 

Die Sozi­al­ver­si­che­rung für Land­wirt­schaft, For­sten und Gar­ten­bau (SVLFG) sieht die mög­li­chen schwer­wie­gen­den per­sön­li­chen und finan­zi­el­len Fol­gen für die von der Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie Betroffenen.

Nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen kön­nen die land­wirt­schaft­li­che Berufs­ge­nos­sen­schaft sowie Alters‑, Kran­ken- und Pfle­ge­kas­se fäl­li­ge Bei­trä­ge stun­den, wenn die sofor­ti­ge Ein­zie­hung mit erheb­li­chen Här­ten für die bei­trags­pflich­ti­gen Unter­neh­mer ver­bun­den wäre. Befin­det sich ein Unter­neh­men auf­grund der Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie in Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten, sind ab sofort fol­gen­de Zah­lungs­er­leich­te­run­gen möglich:

  • Stun­dung auf schrift­li­chen Antrag im Ein­zel­fall mit kur­zer Begrün­dung. Dabei wer­den die Anfor­de­run­gen auf ein Mini­mum beschränkt. Auf die grund­sätz­lich erfor­der­li­che Ver­zin­sung wird verzichtet.
  • Mah­nun­gen und Voll­streckun­gen wer­den zunächst bis Ende Juni 2020 ausgesetzt.
  • Wer­den Bei­trags­fäl­lig­kei­ten nicht ein­ge­hal­ten, fal­len auch ohne Mah­nung Säum­nis­zu­schlä­ge in Höhe von einem Pro­zent pro Monat an. Auf die­se Säum­nis­zu­schlä­ge wird zunächst bis Ende Juni verzichtet.

Vor einer Stun­dung sind vor­ran­gig Unter­stüt­zungs- und Hilfs­maß­nah­men des Bun­des und der Län­der zu nut­zen, denn es muss bedacht wer­den, dass die finan­zi­el­le Lei­stungs­fä­hig­keit der SVLFG auch von der Zah­lung der Bei­trä­ge abhän­gig ist.

Die SVLFG wird die Zah­lungs­er­leich­te­run­gen im Ein­zel­fall schnell und prag­ma­tisch ein­räu­men. Ver­si­cher­te soll­ten sich bei finan­zi­el­len Eng­päs­sen so schnell wie mög­lich mit der SVLFG in Ver­bin­dung set­zen (versicherung@​svlfg.​de). Abwar­ten und ein­fach nicht zah­len, ist die schlech­te­ste Lösung. Ger­ne ste­hen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der SVLFG auch für eine tele­fo­ni­sche Bera­tung zur Verfügung.