Land­rats­amt Bam­berg: Land­kreis­ver­wal­tung steht zur Verfügung

Men­schen kön­nen sich mit nicht auf­schieb­ba­ren Anlie­gen wei­ter an die Kreis­ver­wal­tung wenden

Die Zulas­sung eines Fahr­zeu­ges, das Pri­vat­per­so­nen für die Fahrt zur Arbeit oder Unter­neh­men für ihren Betrieb benö­ti­gen. Die Hil­fe zum Lebens­un­ter­halt. Die Land­kreis­ver­wal­tung steht natür­lich auch im aktu­el­len Kata­stro­phen­mo­dus für nicht auf­schieb­ba­re Anlie­gen der Bür­ger zur Ver­fü­gung. Weil ein gro­ßer Teil der Mit­ar­bei­ter für die Bewäl­ti­gung der Coro­na-Kri­se abge­stellt wer­den muss, ist aller­dings in allen Fäl­len eine Ter­min­ver­ein­ba­rung per Tele­fon oder Mail not­wen­dig. Die Mit­ar­bei­ter ver­ge­ben dann die Ter­mi­ne nach Prio­ri­tät der Anliegen.