Leserbrief zur Briefwahl in Forchheim

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Guten Tag,

ich wohne im Stadtgebiet Forchheim und hatte meine Briefwahlunterlagen am Samstag im Briefkasten.

Eine Familienangehörige von mir wohnt in Forchheim Ost und hatte bis heute – Stand 17.10 Uhr – noch keine Briefwahlunterlage im Briefkasten. Somit ergibt sich bei der Zustellung ein Unterschied von mehreren Tagen.

Ich frage mich, was gegen eine Verlängerung der Auszählfrist spricht bzw. eine Verschiebung der Wahl an sich.

Die Frage ist auch, ist die Wahl bei einer nicht Verlängerung der Auszählfrist überhaupt rechtskräftig? Wenn schon bei der Zustellung eine solche Differenz in der Zustellung der Wahlunterlagen vorliegt.

Kann ich dann überhaupt davon ausgehen, dass selbst bei einer Verlängerung der Auszählfrist alles so ankommt, wie bei einem normalen Betrieb – sprich ohne Corona.

Außerdem kann ich nicht von jedem Bürger verlangen bzw. diesem zumuten, seine Unterlagen persönlich in den Briefkasten der Stadt Forchheim zu werfen.

Gruß Martina Mayer