Leser­brief zur Brief­wahl in Forchheim

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Guten Tag,

ich woh­ne im Stadt­ge­biet Forch­heim und hat­te mei­ne Brief­wahl­un­ter­la­gen am Sams­tag im Briefkasten.

Eine Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge von mir wohnt in Forch­heim Ost und hat­te bis heu­te – Stand 17.10 Uhr – noch kei­ne Brief­wahl­un­ter­la­ge im Brief­ka­sten. Somit ergibt sich bei der Zustel­lung ein Unter­schied von meh­re­ren Tagen.

Ich fra­ge mich, was gegen eine Ver­län­ge­rung der Aus­zähl­frist spricht bzw. eine Ver­schie­bung der Wahl an sich.

Die Fra­ge ist auch, ist die Wahl bei einer nicht Ver­län­ge­rung der Aus­zähl­frist über­haupt rechts­kräf­tig? Wenn schon bei der Zustel­lung eine sol­che Dif­fe­renz in der Zustel­lung der Wahl­un­ter­la­gen vorliegt.

Kann ich dann über­haupt davon aus­ge­hen, dass selbst bei einer Ver­län­ge­rung der Aus­zähl­frist alles so ankommt, wie bei einem nor­ma­len Betrieb – sprich ohne Corona.

Außer­dem kann ich nicht von jedem Bür­ger ver­lan­gen bzw. die­sem zumu­ten, sei­ne Unter­la­gen per­sön­lich in den Brief­ka­sten der Stadt Forch­heim zu werfen.

Gruß Mar­ti­na Mayer