Land­rats­amt Bay­reuth infor­miert: Ent­sor­gung coro­na­vi­rus­kon­ta­mi­nier­ter Abfälle

Ent­sor­gung von Abfäl­len aus pri­va­ten Haus­hal­ten, die mit dem Coro­na­vi­rus kon­ta­mi­niert sein können

Das Land­rats­amt Bay­reuth weist dar­auf hin, dass Haus­hal­te, in denen posi­tiv auf COVID-19 gete­ste­te Per­so­nen leben, oder sol­che, die unter Infek­ti­ons­ver­dacht ste­hen, ihre Abfäl­le wie folgt ent­sor­gen sollen:

  • Ent­sor­gung von ggf. mit Coro­na­vi­ren kon­ta­mi­nier­ten Abfäl­len (z.B. Taschen­tü­cher, Mund-Nasen-Schutz, Hygie­ne­ar­ti­kel) über den Rest­müll, Samm­lung in ver­schlos­se­nen Behäl­tern im Haus,
  • Ent­sor­gung über die Rest­müll­ton­ne nicht lose, son­dern in Müll­tü­ten, wel­che z.B. durch Ver­kno­ten sicher ver­schlos­sen werden.
  • Für die­se Haus­hal­te gilt: Alle mit Sekre­ten in Berüh­rung gekom­me­nen Abfäl­le im Zwei­fels­fall über den Rest­müll entsorgen.
  • Hin­ter­grund ist, dass die Zer­stö­rung der Viren in der Müll­ver­bren­nung (bei Tem­pe­ra­tu­ren von ca. 1.000 Grad) gewähr­lei­stet ist.
  • Zum Schutz der Müll­wer­ker bit­te mög­li­cher­wei­se kon­ta­mi­nier­te Abfäl­le nicht in den ande­ren Wert­stoff- und Abfall­be­häl­tern (Bio‑, Papier- oder Gel­be Ton­ne) entsorgen.
  • Es wird zudem um Ein­hal­tung der bekann­ten Hygie­ne­maß­nah­men gebe­ten, u.a. mind. 1,5 bis 2 Meter Abstand zum Per­so­nal der Ent­sor­gungs­fir­ma zu halten.

Alle übri­gen Haus­hal­te ent­sor­gen wei­ter wie bis­her, auch um die Ent­sor­gungs­ka­pa­zi­tä­ten in der Müll­ver­bren­nungs­an­la­ge nicht unnö­tig zu belasten.

Die Abfuhr der Bio‑, Restmüll‑, Papier- und Gel­ben Ton­nen erfolgt wei­ter­hin wie gewohnt.

Eine Über­sicht über aktu­ell geöff­ne­te Ent­sor­gungs­an­la­gen sind auf www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​a​b​f​all zu finden.