Grund­si­che­rung: Bean­tra­gung von Geld­lei­stun­gen wird vor­über­ge­hend erleichtert

Bun­des­agen­tur für Arbeit Bam­berg-Coburg: Gesetz­ge­ber plant befri­ste­te Neu­re­ge­lun­gen zu Ver­mö­gens­an­rech­nung und befri­ste­te Aner­ken­nung der tat­säch­li­chen Unterkunftskosten

Der Gesetz­ge­ber plant für alle Neu­an­trä­ge vor­über­ge­hend einen erleich­ter­ten Zugang zur Grund­si­che­rung. Der­zeit läuft das gesetz­ge­be­ri­sche Verfahren.

Son­der­sei­te der Bun­des­agen­tur für Arbeit mit allen wich­ti­gen Informationen

Auf der Inter­net­sei­te der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) infor­mie­ren wir Sie aktu­ell über die neu­en Rege­lun­gen. Unter www​.arbeits​agen​tur​.de/​c​o​r​o​n​a​-​g​r​u​n​d​s​i​c​h​e​r​ung fin­den Sie auch alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zur Grund­si­che­rung und Sie kön­nen die erfor­der­li­chen Anträ­ge abrufen.

In den kom­men­den Tagen wird außer­dem für alle Fra­gen eine Son­der-Hot­line für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und ande­re Betrof­fe­ne geschal­tet. Die Num­mer fin­den Sie dann eben­falls auf unse­rer Internetseite.

Gesetz­ge­ber plant vor­über­ge­hend ein­fa­che­res Verfahren

Der Gesetz­ge­ber plant, das Antrags­ver­fah­ren befri­stet zu ver­ein­fa­chen. Die neu­en Regeln sol­len vor­aus­sicht­lich in den näch­sten Wochen in Kraft treten.

Nach aktu­el­lem, vor­läu­fi­gen Stand des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens, soll für einen Zeit­raum von sechs Mona­ten unter ande­rem in der Regel dar­auf ver­zich­tet wer­den, das vor­han­de­ne Ver­mö­gen zu prü­fen. Auch die Prü­fung, ob die Mie­te ange­mes­sen ist, soll aus­ge­setzt wer­den. Kun­den genie­ßen für die­sen Zeit­raum den Schutz ihrer bis­he­ri­gen Wohnung.

Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung

Lei­stungs­an­spruch haben alle Per­so­nen, die ihren Lebens­un­ter­halt aus eige­nen Mit­teln nicht oder nicht voll­stän­dig sichern kön­nen. Der Lei­stungs­an­spruch setzt sich aus der Regel­lei­stung und zusätz­lich den Kosten für die Unter­kunft und Hei­zung zusammen.

Selb­stän­di­ge

Die Job­cen­ter sichern den per­sön­li­chen Lebens­un­ter­halt. Anfal­len­de Betriebs­ko­sten – etwa Miet­ko­sten für Büros oder Gehäl­ter von Beschäf­tig­ten – dür­fen von den Job­cen­tern nicht über­nom­men wer­den. Dafür kann es aber Kre­di­te oder Zuschüs­se geben. Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den Sie unter ande­rem auf den Sei­ten des Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­ums und des Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ste­ri­ums. Auch der Frei­staat Bay­ern hat ein Sofort­hil­fe­pro­gramm ein­ge­rich­tet, wei­te­re Infor­ma­ti­on erhal­ten Sie auf der Sei­te des Baye­ri­schen Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­ums.

Inso­fern Selbst­stän­di­ge einen oder meh­re­re Arbeit­neh­mer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­ti­gen, kann für die­se Beschäf­tig­ten Kurz­ar­bei­ter­geld bean­tragt wer­den. Infor­ma­tio­nen dazu gibt es unter www​.arbeits​agen​tur​.de/​k​u​r​z​a​r​b​eit.

Kon­takt zu den Job­cen­tern im Agen­tur­be­zirk Bamberg-Coburg:

Job­cen­ter Stadt Bam­berg: 0951 9128–500
Mail: Jobcenter-​Stadt-​Bamberg@​jobcenter-​ge.​de

Job­cen­ter Land­kreis Bam­berg: 0951 91721–700
Mail: Jobcenter-​LK-​Bamberg@​jobcenter-​ge.​de

Job­cen­ter Coburg Land: 09561 705–225
Mail: Jobcenter-​Coburg-​Land@​jobcenter-​ge.​de

Job­cen­ter Coburg Stadt: 09561 2365–0
Mail: Jobcenter-​Coburg-​Stadt@​jobcenter-​ge.​de

Job­cen­ter Forch­heim: 09191 715–201 bzw. ‑200
Mail: jobcenter-​Forchheim@​jobcenter-​ge.​de

Job­cen­ter Kro­nach: 09261 50440
Mail: Jobcenter-​LK-​Kronach@​jobcenter-​ge.​de

Job­cen­ter Lich­ten­fels: 09571 7552–0, bei Lei­stungs­an­ge­le­gen­hei­ten – Durch­wahl ‑100 und Ver­mitt­lungs­an­ge­le­gen­hei­ten – Durch­wahl ‑215
Mail: Jobcenter-​LK-​Lichtenfels@​jobcenter-​ge.​de