Fische­rei in Zei­ten von Coro­na: Was ist erlaubt, was nicht?

Im Zusam­men­hang mit der im Zuge der Coro­na-Kri­se ver­häng­ten Aus­gangs­be­schrän­kung in Bay­ern häu­fen sich tele­fo­ni­sche Anfra­gen bei der Fische­rei­fach­be­ra­tung des Bezirks Ober­fran­ken zu den The­men Teich­wirt­schaft, Aus­übung der Angel­fi­sche­rei und Durch­füh­rung von Fisch­be­satz­maß­nah­men. Wir infor­mie­ren Sie dar­über, was noch erlaubt ist und wo es Ein­schrän­kun­gen gibt.

„Die hei­mi­sche Fisch- und Teich­wirt­schaft liegt mir sehr am Her­zen. Im Ein­klang mit den von Mini­ster­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder erlas­se­nen Aus­geh­be­schrän­kun­gen kann die Ver­sor­gung der Tei­che auf­recht­erhal­ten wer­den. Ich bit­te dabei aber zu beach­ten, dass auf­grund der sich in den letz­ten Tagen sehr schnell ver­än­dern­den Lage, jeder­zeit Anpas­sun­gen vor­ge­nom­men wer­den kön­nen. Ober­stes Ziel ist – wo immer mög­lich – eine Mini­mie­rung der Sozi­al­kon­tak­te und der Schutz der Bevöl­ke­rung“, erläu­tert Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm den Hintergrund.

1. Aus­übung der Teichwirtschaft:

„Die Teich­wirt­schaft ist hin­sicht­lich der Tier­hal­tung der Land­wirt­schaft gleich­ge­stellt. Vor­schrif­ten, die im Rah­men der Coro­na­vi­rus-Pan­de­mie für die Land­wirt­schaft erlas­sen wer­den, sind auch für die Teich­wirt­schaft gül­tig, solan­ge nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­laut­bart wird. Aus­drück­lich bit­ten wir hier auch mög­li­cher­wei­se ver­schär­fen­de Rege­lun­gen der jewei­li­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den zu berück­sich­ti­gen“, sagt Dr. Tho­mas Spei­erl, Lei­ter der Fische­rei­fach­be­ra­tung des Bezirks Oberfranken.

Dies bedeu­tet, dass die Anfahr­ten zu den Tei­chen und die dort anfal­len­den Arbei­ten, wie z.B. die Kon­trol­le von Bestand und Was­ser­ver­sor­gung, zur Füt­te­rung usw. auch bei der zur­zeit gel­ten­den Aus­gangs­be­schrän­kung mög­lich sind. Der Teich­wirt darf die Fische auch aus­lie­fern. Soll­te in spe­zi­el­len Fäl­len eine Aus­lie­fe­rung nicht mög­lich sein, müs­sen bei der Abho­lung durch den Kun­den selbst­ver­ständ­lich die jeweils gül­ti­gen Hygie­ne­maß­nah­men beach­tet werden.

2. Aus­übung der Angelfischerei:

Nach einer Mit­tei­lung des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und For­sten vom 20. März kön­nen Ang­ler und Jäger wei­ter ihrer Pas­si­on nach­ge­hen: „Das Ver­las­sen der Woh­nung ist für Sport und Bewe­gung an der fri­schen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Per­so­nen, mit denen man zusam­men­lebt – sind wei­ter­hin erlaubt, gemein­schaft­lich jagen und Gemein­schafts­fi­schen dage­gen nicht.“

3. Durch­füh­rung von Fischbesatzmaßnahmen:

In der glei­chen Mit­tei­lung des Mini­ste­ri­ums fin­det sich auch ein Pas­sus zur Durch­füh­rung von Fisch­be­satz­maß­nah­men: „Fisch­be­satz­maß­nah­men fal­len aus unse­rer Sicht unter die Aus­übung der beruf­li­chen Tätig­keit der Teich­wir­te. Aller­dings soll­te es auf das not­wen­dig­ste Maß redu­ziert und even­tu­ell erst nach den zwei Wochen durch­ge­führt wer­den, eben­so wie wei­te­re Hegemaßnahmen.

Zu beach­ten wäre dabei grund­sätz­lich, dass:

  • die Besatz­fi­sche vom Teich­wirt gelie­fert wer­den soll­ten und nicht von den Ver­eins­mit­glie­dern abge­holt wer­den sol­len (meh­re­re Per­so­nen aus unter­schied­li­chen Fami­li­en kom­men sonst in einem Auto zusammen).
  • beim Besatz dar­auf zu ach­ten ist, dass die Fische mög­lichst mit Behält­nis­sen ein­ge­bracht wer­den, die von einer Per­son getra­gen wer­den kön­nen oder ggf. auf ande­re Besatz­mög­lich­kei­ten zurück­ge­grif­fen wird (z.B. Ver­wen­dung von Rutschen)
  • Beach­tung der der­zeit all­ge­mein gül­ti­gen Hygie­ne­maß­nah­men (Abstand von mind. 1,5 – 2 Meter, kein Hän­de­schüt­teln, Niesen/​Husten in Ell­bo­gen­beu­ge usw.)
  • eine kur­ze schrift­li­che Anwei­sung des Vor­stands zu den gebo­te­nen Ver­hal­tens­re­geln der Mit­glie­der erfolgt
  • aus der Besatz­maß­nah­me darf kein „sozia­les Ver­ein­se­vent“ wer­den, d.h. die damit zusam­men­hän­gen­den Arbei­ten sind auf das erfor­der­li­che Maß zu redu­zie­ren und Anschluss fährt jeder wie­der heim, ohne gemüt­li­ches Beisammensein.“

„In der aktu­el­len Kri­se wün­sche ich den Teich­wir­ten in Ober­fran­ken Durch­hal­te­ver­mö­gen und vor allem Gesund­heit“, schließt Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm.