Coro­na-Kri­se: Spar­kas­se Bam­berg beschließt Maß­nah­men histo­ri­scher Dimension

Til­gungs­ra­ten wer­den ausgesetzt

„Die Spar­kas­se Bam­berg steht in der Kri­se zu ihren Kun­den“ ver­si­cher­ten die Ver­wal­tungs­rats­vor­sit­zen­den Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke und Land­rat Hans Kalb sowie die Vor­stän­de Ste­phan Kirch­ner und Tho­mas Schmidt. Auf Initia­ti­ve von Ober­bür­ger­mei­ster und Land­rat wur­de am Wochen­en­de von der Spar­kas­se ein umfas­sen­des und histo­ri­sches Hilfs­pa­ket für die Bam­ber­ger Regi­on beschlos­sen mit dem Ziel „sofor­ti­ge und kon­kre­te Maß­nah­men“ zu realisieren.

Im Ein­zel­nen han­delt es sich um fol­gen­de Entscheidungen:

Für gewerb­li­che Kunden

Für alle von der Coro­na­kri­se betrof­fe­nen gewerb­li­chen Kun­den, Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler, Solo­un­ter­neh­mer, Kul­tur­schaf­fen­de etc. gilt ab sofort eine Til­gungs­au­s­set­zung bei den Kre­dit­ver­bind­lich­kei­ten. Die­se Aus­set­zung kann aus recht­li­chen Grün­den zunächst nur für zwei Mona­te zuge­si­chert wer­den. Dabei genügt ein form­lo­ser Antrag des Kun­den, um unver­züg­lich die­se Til­gungs­au­s­set­zung in Anspruch neh­men zu kön­nen. Dar­über hin­aus haben die Ver­ant­wort­li­chen der Spar­kas­se ver­ein­bart, sich für ver­än­der­te recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen inten­siv ein­zu­set­zen, damit der Zeit­raum der Til­gungs­au­s­set­zung auf sechs Mona­te aus­ge­dehnt wer­den kann.

Die Spar­kas­se stellt sicher, dass die auf­ge­leg­ten Son­der­pro­gram­me von Bund und Land eine maxi­ma­le Wir­kung erzie­len: dazu wird die Spar­kas­se jeden Kun­den inten­siv und per­sön­lich unter­stüt­zen, damit die Anträ­ge durch die För­der­bank so schnell wie mög­lich bear­bei­tet und aus­ge­zahlt wer­den können.

Selbst­ver­ständ­lich sieht sich die Spar­kas­se gera­de in der jet­zi­gen Kri­se ihren betrof­fe­nen gewerb­li­chen Kun­den, Selbst­stän­di­gen, Frei­be­ruf­lern, Solo­un­ter­neh­mern, Kul­tur­schaf­fen­den etc. beson­ders ver­pflich­tet. Dazu gehört vor allem die Auf­recht­erhal­tung von bestehen­den Kreditlinien.

Die Spar­kas­se wird Han­del und Gewer­be in der Regi­on durch eige­ne Initia­ti­ven unter­stüt­zen. So wird sie regio­na­le Pro­duk­te und Dienst­lei­stun­gen ver­stärkt in Anspruch. Damit sol­len Waren­be­stän­de, die sai­so­nal und ver­derb­lich sind, wei­ter­hin einer wirt­schaft­li­chen und nach­hal­ti­gen Ver­wen­dung zuge­führt werden.

Die Spar­kas­se appel­liert in die­sem Zusam­men­hang an alle Ver­brau­cher und Unter­neh­men, die­sem Bei­spiel zu fol­gen und loka­le Ein­rich­tun­gen und Ange­bo­te zu nutzen.

Die Spar­kas­se unter­stützt die Initia­ti­ve der Stadt und des Land­krei­ses die Mie­ten bei gewerb­li­chen Flä­chen nach einem ent­spre­chen­den Antrag zu stun­den. Die Spar­kas­se über­nimmt die­se Vor­ge­hens­wei­se und stun­det eben­falls ihren gewerb­li­chen Mie­tern die monat­li­che Mie­te ab 1.4.2020.

Für pri­va­te Kunden

Für Pri­vat­kun­den der Spar­kas­se gilt eben­falls eine Til­gungs­au­s­set­zung bei den Kre­dit­ver­bind­lich­kei­ten, wobei ein ein­fa­cher und form­lo­ser Antrag genügt. Betrof­fen sind alle Kre­dit­ver­trä­ge, die bei der Spar­kas­se abge­schlos­sen sind.

Dar­über hin­aus haben die Ver­ant­wort­li­chen der Spar­kas­se ver­ein­bart, sich für ver­än­der­te recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen inten­siv ein­zu­set­zen, damit der Zeit­raum der Til­gungs­au­s­set­zung auf sechs Mona­te aus­ge­dehnt wer­den kann.

Für Pri­vat­kun­den, die durch die Coro­na­kri­se von Arbeits­lo­sig­keit, Kurz­ar­beit oder ver­gleich­ba­ren Ereig­nis­sen betrof­fen sind, prüft die Spar­kas­se groß­zü­gig und unbü­ro­kra­tisch den Ein­zel­fall, damit sozia­le Här­ten ver­mie­den wer­den. Ins­be­son­de­re soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die Kun­den der Spar­kas­se auch wei­ter­hin ihre Mie­te bezah­len können.

Für Ver­ei­ne und Kulturschaffende

Den Ver­ei­nen in Stadt und Land sol­len jeweils Zuschüs­se, die nicht zurück­ge­zahlt wer­den müs­sen, zur Ver­fü­gung gestellt wer­den: mit einem Gesamt­vo­lu­men von 1 Mil­li­on € soll das Ehren­amt in den Ver­ei­nen gestärkt wer­den. Die Spar­kas­se wird dazu noch bedarfs­ge­rech­te Aus­zah­lungs­kri­te­ri­en erar­bei­ten und zeit­nah veröffentlichen.

Die Stif­tung „Kunst, Kul­tur und Denk­mal­pfle­ge “ der Spar­kas­se Bam­berg will den Kul­tur­schaf­fen­den in der Regi­on eine Stüt­ze sein. Daher sol­len die Aus­schüt­tun­gen aus dem Bereich Kunst und Kul­tur ver­dop­pelt wer­den, näm­lich auf 500.000 €, ver­teilt auf die Jah­re 2020 und 2021.