Blick über den Zaun: Erlangen – Weitere Hinweise zur vorübergehenden Ausgangsbeschränkung

Seit Samstag, 21. März, 00:00 Uhr gilt in Bayern eine vorübergehende Ausgangsbeschränkung. Im Vollzug des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll damit der dramatische Anstieg der Neu-Infektionen mit dem Corona-Virus abgeschwächt werden.  Wie die Stadt Erlangen informiert, gelten für Beerdigungen und Hochzeiten weitere Beschränkungen. So dürfen Beerdigungen und Hochzeiten bis auf Weiteres nur noch im allerengsten Familienkreis stattfinden.  Für private Umzüge gilt: Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten „Freunde und Familie“ beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind. Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen z. B. zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten unbedingt eingehalten werden.

Ausweitung der Notbetreuung Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind, können ab Montag, 23. März, auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist. Voraussetzung ist dabei auch weiterhin, dass der Elternteil aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist. Die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege werden dabei weit ausgelegt, um eine Versorgung der Patientinnen und Patienten und der pflegebedürftigen Menschen gewährleisten zu können. Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-)Arztpraxen und den Gesundheitsämtern auch die Kassenärztliche Vereinigung und den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).  Eltern, die eine Notbetreuung benötigen, werden geben, sich mit ihrer Einrichtung oder Schule in Verbindung zu setzen.

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt Erlangen arbeitet eng mit dem Freistaat, dem Universitätsklinikum und weiteren Behörden zusammen.  Für Fragen hat die Stadtverwaltung nach wie vor ein Bürgertelefon (Telefon 09131 866 866) geschaltet. Es ist von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr erreichbar. Dort wird Auskunft zu allen die Stadtverwaltung betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen gegeben. Es erfolgt aber keine medizinische Beratung. Wer glaubt, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben und erkrankt ist, muss sich zunächst telefonisch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) wenden.

Alle Informationen der Stadtverwaltung zum Corona-Virus sowie die Erreichbarkeit der städtischen Dienststellen sind im Internet unter www.erlangen.de/corona veröffentlicht. Außerdem hat die Bayerische Staatsregierung unter www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/ einen FrageAntwort-Katalog veröffentlicht.