Blick über den Zaun: Erlan­gen – Wei­te­re Hin­wei­se zur vor­über­ge­hen­den Ausgangsbeschränkung

Seit Sams­tag, 21. März, 00:00 Uhr gilt in Bay­ern eine vor­über­ge­hen­de Aus­gangs­be­schrän­kung. Im Voll­zug des Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) soll damit der dra­ma­ti­sche Anstieg der Neu-Infek­tio­nen mit dem Coro­na-Virus abge­schwächt wer­den. Wie die Stadt Erlan­gen infor­miert, gel­ten für Beer­di­gun­gen und Hoch­zei­ten wei­te­re Beschrän­kun­gen. So dür­fen Beer­di­gun­gen und Hoch­zei­ten bis auf Wei­te­res nur noch im aller­eng­sten Fami­li­en­kreis statt­fin­den. Für pri­va­te Umzü­ge gilt: Ein Umzugs­un­ter­neh­men darf den Umzug durch­füh­ren, denn beruf­li­che Tätig­kei­ten sind erlaubt. Kei­nes­falls soll­ten „Freun­de und Fami­lie“ beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Ange­hö­ri­ge des eige­nen Haus­stan­des sind. Jeder ist ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stan­des auf ein abso­lu­tes Mini­mum zu redu­zie­ren. Der Abschluss eines Miet­ver­tra­ges und eine Woh­nungs­über­ga­be sind nicht expli­zit ver­bo­ten. Wich­tig ist zu über­le­gen, ob der Ter­min jetzt statt­fin­den muss oder auf einen spä­te­ren Zeit­punkt ver­scho­ben wer­den kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusam­men­tref­fen z. B. zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter bei der Woh­nungs­über­ga­be auf den Min­dest­ab­stand von 1,5 m zu ach­ten. Die bekann­ten Hygie­ne­re­geln (kei­ne Hän­de schüt­teln, Hän­de waschen) soll­ten unbe­dingt ein­ge­hal­ten werden.

Aus­wei­tung der Not­be­treu­ung Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern, die im Bereich der Gesund­heits­ver­sor­gung oder der Pfle­ge tätig sind, kön­nen ab Mon­tag, 23. März, auch dann eine Not­be­treu­ung in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Schu­len in Anspruch neh­men, wenn nur ein Eltern­teil in die­sen Berei­chen tätig ist. Vor­aus­set­zung ist dabei auch wei­ter­hin, dass der Eltern­teil auf­grund dienst­li­cher oder betrieb­li­cher Not­wen­dig­kei­ten in die­ser Tätig­keit an einer Betreu­ung sei­nes Kin­des gehin­dert ist. Die Berei­che der Gesund­heits­ver­sor­gung und Pfle­ge wer­den dabei weit aus­ge­legt, um eine Ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten und der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen gewähr­lei­sten zu kön­nen. Die Gesund­heits­ver­sor­gung umfasst bei­spiels­wei­se neben Kran­ken­häu­sern, (Zahn-)Arztpraxen und den Gesund­heits­äm­tern auch die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung und den Ret­tungs­dienst ein­schließ­lich der Luft­ret­tung. Hier geht es nicht nur um Ärz­te und Pfle­ger, son­dern um alle Beschäf­tig­ten, die der Auf­recht­erhal­tung des Betriebs die­nen: Dazu zählt etwa auch das Rei­ni­gungs­per­so­nal und die Kli­nik­kü­che. Die Pfle­ge umfasst ins­be­son­de­re die Alten­pfle­ge, aber auch die Behin­der­ten­hil­fe, die kin­des­wohl­si­chern­de Kin­der- und Jugend­hil­fe und das Frau­en­un­ter­stüt­zungs­sy­stem (Frau­en­häu­ser, Fachberatungsstellen/​Notrufe, Inter­ven­ti­ons­stel­len). Eltern, die eine Not­be­treu­ung benö­ti­gen, wer­den geben, sich mit ihrer Ein­rich­tung oder Schu­le in Ver­bin­dung zu setzen.

Die Füh­rungs­grup­pe Kata­stro­phen­schutz der Stadt Erlan­gen arbei­tet eng mit dem Frei­staat, dem Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum und wei­te­ren Behör­den zusam­men. Für Fra­gen hat die Stadt­ver­wal­tung nach wie vor ein Bür­ger­te­le­fon (Tele­fon 09131 866 866) geschal­tet. Es ist von Mon­tag bis Don­ners­tag von 8:30 bis 16:00 Uhr erreich­bar. Dort wird Aus­kunft zu allen die Stadt­ver­wal­tung betref­fen­den Maß­nah­men und Ent­schei­dun­gen gege­ben. Es erfolgt aber kei­ne medi­zi­ni­sche Bera­tung. Wer glaubt, sich mit dem Coro­na-Virus ange­steckt zu haben und erkrankt ist, muss sich zunächst tele­fo­nisch an sei­nen Haus­arzt oder an den ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst (Tele­fon 116 117) wenden.

Alle Infor­ma­tio­nen der Stadt­ver­wal­tung zum Coro­na-Virus sowie die Erreich­bar­keit der städ­ti­schen Dienst­stel­len sind im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona ver­öf­fent­licht. Außer­dem hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung unter www​.bay​ern​.de/​s​e​r​v​i​c​e​/​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​-​z​u​m​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​us/ einen Fra­ge­Ant­wort-Kata­log veröffentlicht.