Blick über den Zaun: Stadt Erlan­gen infor­miert über Ausgangsbeschränkungen

In einer Pres­se­kon­fe­renz hat der Baye­ri­sche Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder am Frei­tag­mit­tag anläss­lich der Coro­na-Pan­de­mie eine grund­le­gen­de Aus­gangs­be­schrän­kung für den Frei­staat bekannt­ge­ge­ben. Ab Sams­tag, 21. März, 00:00 Uhr, für vor­erst 14 Tage, gilt die­se im Voll­zug des Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (IfSG) erlas­se­ne All­ge­mein­ver­fü­gung. Damit soll der dra­ma­ti­sche Anstieg der Neu-Infek­tio­nen mit dem Coro­na-Virus abge­schwächt wer­den. Ober­ster Maß­stab ist der Schutz der Bevöl­ke­rung. Des­halb wird das öffent­li­che Leben nahe­zu voll­stän­dig her­un­ter­ge­fah­ren. Mög­lich blei­ben für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: die Aus­übung beruf­li­cher Tätig­kei­ten, die Inan­spruch­nah­me medizinischer/​veterinärmedizinischer Ver­sor­gungs­lei­stun­gen (z. B. Arzt­be­such, Behand­lun­gen, Blut­spen­den), Ver­sor­gungs­gän­ge für den täg­li­chen Bedarf (z. B. Lebens­mit­tel, Geträn­ke, Tier­be­darf, Brief-/Ver­sand­han­del, Apo­the­ke, Dro­ge­rie, Sani­täts­häu­ser, Opti­ker, Hör­ge­rä­te­aku­sti­ker, Banken/​Geldautomaten, Post, Tank­stel­len, Kfz-Werk­stät­ten, Rei­ni­gung sowie Abga­be von Brief­wahl­un­ter­la­gen). Die Ver­sor­gung der Men­schen mit Lebens­mit­teln bleibt gewähr­lei­stet. Ein Grund für „Ham­ster­käu­fe“ besteht nach wie vor nicht.

Fol­gen­des hat die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung ver­fügt: – Das Ver­las­sen der eige­nen Woh­nung ist nur bei Vor­lie­gen trif­ti­ger Grün­de erlaubt. – Jeder wird ange­hal­ten, phy­si­sche und sozia­le Kon­tak­te mit Men­schen – außer Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands – auf ein abso­lu­tes Mini­mum zu redu­zie­ren. Ein Min­dest­ab­stand zwi­schen zwei Per­so­nen von 1,5 Meter ist ein­zu­hal­ten – Unter­sagt wer­den Gastro­no­mie­be­trie­be jeder Art, aus­ge­nom­men ist die Abga­be und Lie­fe­rung von Spei­sen zum Mit­neh­men („To Go“, „Dri­ve in“) – Unter­sagt wird außer­dem gänz­lich der Besuch in Krankenhäusern/​Kliniken, Alten- oder Pflegeheimen/​Seniorenresidenzen, voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen, ambu­lant betreu­te Wohn­ge­mein­schaf­ten (Aus­nah­me sind Geburts- und Kin­der­sta­tio­nen sowie Pal­lia­tiv­sta­tio­nen und Hos­pi­ze für eng­ste Angehörige).

Trif­ti­ge Grün­de für das Ver­las­sen der eige­nen Woh­nun­gen sind der Besuch von Lebens­part­nern, Alten, Kran­ken oder Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen (außer­halb von Ein­rich­tun­gen) und die Wahr­neh­mung des Sor­ge­rechts im pri­va­ten Bereich, die Beglei­tung von unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­gen Per­so­nen und Min­der­jäh­ri­gen, die Beglei­tung von Ster­ben­den sowie Beer­di­gun­gen im eng­sten Fami­li­en­kreis. Sport und Bewe­gung an der fri­schen Luft, aller­dings aus­schließ­lich allei­ne oder mit Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands und ohne jede son­sti­ge Grup­pen­bil­dung sind eben­so erlaubt wie Hand­lun­gen zur Ver­sor­gung von Tieren.

Die Füh­rungs­grup­pe Kata­stro­phen­schutz der Stadt Erlan­gen arbei­tet eng mit dem Frei­staat, dem Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum und wei­te­ren Behör­den zusam­men. Für Fra­gen hat die Stadt­ver­wal­tung nach wie vor ein Bür­ger­te­le­fon (Tele­fon 09131 866 866) geschal­tet. Es ist am Sams­tag und Sonn­tag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie von Mon­tag bis Don­ners­tag von 8:30 bis 16:00 Uhr erreich­bar. Dort wird Aus­kunft zu allen die Stadt­ver­wal­tung betref­fen­den Maß­nah­men und Ent­schei­dun­gen gege­ben. Es erfolgt aber kei­ne medi­zi­ni­sche Bera­tung. Wer glaubt, sich mit dem Coro­na-Virus ange­steckt zu haben und erkrankt ist, muss sich zunächst tele­fo­nisch an sei­nen Haus­arzt oder an den ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst (Tele­fon 116 117) wenden.

Am Frei­tag­abend, 20. März, macht sich Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik auch selbst ein Bild von der neu bereit­ge­stell­ten Inten­siv­sta­ti­on am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum (Kran­ken­haus­stra­ße 12).

Alle Infor­ma­tio­nen der Stadt­ver­wal­tung zum Coro­na-Virus sowie die Erreich­bar­keit der städ­ti­schen Dienst­stel­len sind im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona veröffentlicht.