Blick über den Zaun: Stadt Erlangen informiert über Ausgangsbeschränkungen

In einer Pressekonferenz hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Freitagmittag anlässlich der Corona-Pandemie eine grundlegende Ausgangsbeschränkung für den Freistaat bekanntgegeben. Ab Samstag, 21. März, 00:00 Uhr, für vorerst 14 Tage, gilt diese im Vollzug des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassene Allgemeinverfügung. Damit soll der dramatische Anstieg der Neu-Infektionen mit dem Corona-Virus abgeschwächt werden.  Oberster Maßstab ist der Schutz der Bevölkerung. Deshalb wird das öffentliche Leben nahezu vollständig heruntergefahren. Möglich bleiben für die Bürgerinnen und Bürger: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer/veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, Behandlungen, Blutspenden), Versorgungsgänge für den täglichen Bedarf (z. B. Lebensmittel, Getränke, Tierbedarf, Brief-/Versandhandel, Apotheke, Drogerie, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken/Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigung sowie Abgabe von Briefwahlunterlagen). Die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln bleibt gewährleistet. Ein Grund für „Hamsterkäufe“ besteht nach wie vor nicht.

Folgendes hat die Bayerische Staatsregierung verfügt:  – Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.  – Jeder wird angehalten, physische und soziale Kontakte mit Menschen – außer Angehörigen des eigenen Hausstands – auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Meter ist einzuhalten  – Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art, ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von Speisen zum Mitnehmen („To Go“, „Drive in“) – Untersagt wird außerdem gänzlich der Besuch in Krankenhäusern/Kliniken, Alten- oder Pflegeheimen/Seniorenresidenzen, vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften (Ausnahme sind Geburts- und Kinderstationen sowie Palliativstationen und Hospize für engste Angehörige).

Triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnungen sind der Besuch von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im privaten Bereich, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung von Sterbenden sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung sind ebenso erlaubt wie Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt Erlangen arbeitet eng mit dem Freistaat, dem Universitätsklinikum und weiteren Behörden zusammen.  Für Fragen hat die Stadtverwaltung nach wie vor ein Bürgertelefon (Telefon 09131 866 866) geschaltet. Es ist am Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:00 Uhr erreichbar. Dort wird Auskunft zu allen die Stadtverwaltung betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen gegeben. Es erfolgt aber keine medizinische Beratung. Wer glaubt, sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben und erkrankt ist, muss sich zunächst telefonisch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) wenden.

Am Freitagabend, 20. März, macht sich Oberbürgermeister Florian Janik auch selbst ein Bild von der neu bereitgestellten Intensivstation am Universitätsklinikum (Krankenhausstraße 12).

Alle Informationen der Stadtverwaltung zum Corona-Virus sowie die Erreichbarkeit der städtischen Dienststellen sind im Internet unter www.erlangen.de/corona veröffentlicht.