Blick über den Zaun: Die Stadt Erlan­gen spricht wegen Coro­na wei­te­re Beschrän­kun­gen aus

Coro­na-Virus: Beschrän­kun­gen und Auslegungshinweise
Bay­erns Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder hat am Don­ners­tag­vor­mit­tag in einer Regie­rungs­er­klä­rung deut­lich gemacht, dass die Lage im Land sehr ernst sei. Die Coro­na-Virus-Infek­ti­ons­zah­len ver­viel­fa­chen sich in kur­zer Zeit. Die ein­zi­ge der­zeit mög­li­che Maß­nah­me, Infek­tio­nen zu ver­mei­den, gehe nur über die Ver­mei­dung per­sön­li­cher Kon­tak­te. Daher der drin­gen­de Appell, sich an die bis­he­ri­gen Vor­ga­ben zu hal­ten. Andern­falls sei es nicht aus­zu­schlie­ßen, dass noch ein­schnei­den­de­re Maß­nah­men, bei­spiels­wei­se wie eine bay­ern­wei­te Aus­gangs­sper­re, not­wen­dig wer­den. In einer „Posi­tiv­li­ste“ hat das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge jetzt zusam­men­ge­stellt, wel­che „Dienst­lei­ster und Hand­wer­ker“ gene­rell wei­ter ihrer Tätig­keit nach­ge­hen kön­nen sowie Zwei­fels­fäl­le klar­ge­stellt (Aus­le­gungs­hil­fe). Die detail­lier­te Über­sicht ist im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona eingestellt.

Der Frei­staat hat in den ver­gan­ge­nen Tagen zahl­rei­che All­ge­mein­ver­fü­gun­gen erlas­sen, zu denen in Ein­zel­fäl­len noch Fra­gen offen sind. Zur ein­heit­li­chen Hand­ha­be wur­den ein­zel­ne Punk­te nach einer juri­sti­schen Prü­fung nun festgelegt.

 Der Spei­sen­ver­kauf durch Bäcke­rei­en, Metz­ge­rei­en, Super­märk­te an Steh­ti­schen ist wie die Öff­nung von Loka­len nur im Zeit­raum von 6:00 bis 15:00 Uhr erlaubt. Auch hier gilt ein Abstand zwi­schen den Per­so­nen von 1,5 Metern und nicht mehr als maxi­mal 30 Per­so­nen im Raum. Die­se Rege­lung gilt bis 30. März.  Auto­häu­ser, Fahr­rad­ge­schäf­te, Elek­tro­ge­schäf­te oder ähn­li­che, die gleich­zei­tig Werk­statt und Ver­kauf betrei­ben: Der Ver­kauf ist bis ein­schließ­lich 30. März ver­bo­ten, die Annah­me und Durch­füh­rung von Repa­ra­tu­ren ist dage­gen erlaubt.  Poststellen/​Paketstationen der Deut­schen Post AG und ande­rer Ver­sand­un­ter­neh­men dür­fen geöff­net blei­ben. Aller­dings ist nur der Betrieb der Post­stel­le erlaubt, nicht der Ver­kauf ande­rer dort erhält­li­cher Waren oder das Betrei­ben von Lot­te­rien. Die­se Rege­lung gilt bis 30. März.  Geburts­vor­be­rei­tungs­kur­se durch Heb­am­men sind wei­ter­hin erlaubt.  Blut­spen­de-Ter­mi­ne des BRK dür­fen stattfinden.

Dar­über hin­aus infor­miert die Stadt Erlan­gen, dass bei Beer­di­gun­gen maxi­mal zehn Per­so­nen zuläs­sig sind. Die Bestat­tungs­hal­len blei­ben nach wie vor geschlos­sen. Der Kauf von Kom­post­er­de an der Kom­po­stie­rungs­an­la­ge (Neu­en­wei­her­stra­ße) ist bis auf Wei­te­res nicht mög­lich. Die Selbst­an­lie­fe­rung von Grün­ab­fäl­len bis ein Kubik­me­ter aus pri­va­tem Bereich ist wei­ter­hin mög­lich. Und die Erlan­ger Stadt­wer­ke stel­len ab Frei­tag, 20. März, bis auf Wei­te­res den „NightLiner“-Verkehr ein. Dies betrifft im Stadt­ge­biet die Lini­en N27, N28 und N29.

Alle Infor­ma­tio­nen der Stadt­ver­wal­tung zum Coro­na-Virus sowie die Erreich­bar­keit der städ­ti­schen Dienst­stel­len sind im Inter­net unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona veröffentlicht.