Land­rats­amt Kulm­bach: Kein Reit­un­ter­richt im Katastrophenfall

Das Land­rats­amt Kulm­bach weist dar­auf hin, dass nach unse­rer Ein­schät­zung eine Reit­schu­le eine Ein­rich­tung ist, die nicht not­wen­di­gen Ver­rich­tun­gen des täg­li­chen Lebens dient, son­dern der Frei­zeit­ge­stal­tung. Der Betrieb von Reit­schu­len ist somit gemäß Zif­fer 2 der All­ge­mein­ver­fü­gung vom 16.3.2020 seit 17. März bis ein­schließ­lich 19. April 2020 unter­sagt. Bit­te beach­ten Sie zudem stets die all­ge­mei­nen Ver­hal­tens­re­geln zur Ver­mei­dung von Infek­tio­nen. (sie­he: www​.land​kreis​-kulm​bach​.de)