Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH erklärt grund­sätz­li­ches Besuchsverbot

Die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH trifft wei­te­re Schutz­maß­nah­men gegen die Ver­brei­tung des Corona-Virus

Klinikum Bayreuth, Eingangsbereich

Kli­ni­kum Bay­reuth, Eingangsbereich

Ab Don­ners­tag, 19. März, 15 Uhr sind grund­sätz­lich kei­ne Besu­che in den bei­den Betriebs­stät­ten mehr mög­lich. „Wir schüt­zen damit unse­re Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten“, sagt der Ärzt­li­che Direk­tor, Prof. Dr. Tho­mas Rup­p­recht. „Und wir tun dies auch, um selbst gesund und hand­lungs­fä­hig zu bleiben.“

Der Zugang zu den bei­den Betriebs­stät­ten der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH ist inzwi­schen ein­ge­schränkt. Per­so­nen, die nicht bei der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH beschäf­tigt sind, ste­hen am Kli­ni­kum aus­schließ­lich der Haupt­ein­gang und der Ein­gang zur Kin­der­kli­nik offen. An der Kli­nik Hohe War­te ist aus­schließ­lich der Haupt­ein­gang geöff­net. Die Not­auf­nah­men der bei­den Häu­ser blei­ben geöff­net. Nur Pati­en­ten in aku­ten Not­la­gen sind hier rich­tig – vor­sorg­li­che Coro­na-Tests wer­den nicht angeboten.

Von dem Besuchs­ver­bot, das Mit­ar­bei­ter eines Sicher­heits­un­ter­neh­mens über­wa­chen, sind Ange­hö­ri­ge schwerst­kran­ker Pati­en­ten, Eltern von Kin­dern, Väter oder Part­ner von Frau­en, die ent­bin­den oder gera­de ent­bun­den haben, aus­ge­nom­men. Aus­ge­nom­men sind auch Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die einen ver­ein­bar­ten Ter­min in einer Kli­nik oder einem Medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­zen­trum der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH wahrnehmen.

Der Ablauf:

An den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Ein­gän­gen wei­sen Mit­ar­bei­ter des Sicher­heits­dien­stes auf das grund­sätz­li­che Besuchs­ver­bot hin.
Soll­ten Grün­de für einen Besuch vor­lie­gen, füllt die Besucherin/​der Besu­cher eine Check-Liste aus. Die­se wird an den Infor­ma­ti­ons­schal­tern geprüft. Bestehen kei­ne Ein­wän­de, erhält die Besucherin/​der Besu­cher eine Besuchs­be­rech­ti­gung. Die­se gilt für einen Auf­ent­halt am Tag des Besuchs. Besu­cher wer­den gebe­ten, die Berech­ti­gung auf der jewei­li­gen Sta­ti­on, in der Kli­nik oder im MVZ vor­zu­le­gen, wenn Beschäf­tig­te der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH danach fragen.

Die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH arbei­tet dar­an, einen Wäsche-Ser­vice für Pati­en­ten und Ange­hö­ri­ge zu orga­ni­sie­ren. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sol­len ihre Taschen abge­ben kön­nen, die­se wer­den an Ange­hö­ri­ge oder Freun­de wei­ter­ge­ben. Im Gegen­zug sol­len Ange­hö­ri­ge und Freun­de Taschen mit Beklei­dung und ande­ren Gegen­stän­den des täg­li­chen Gebrauchs abge­ben kön­nen, die an Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten wei­ter­ge­reicht werden.

Das grund­sätz­li­che Besuchs­ver­bot gilt bis auf weiteres.